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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1911
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- Deutsch
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9736 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel, Nichtamtlicher Teil. pH 202, 31, August 1S11. Nichtamtlicher Teil, Ungarn. Die Bewegung für den internaiionalen Autorschutz, — Beitritt zur Berner Union, sübersetzt aus Droit ä'L.utsur, Julinummer ISII, S. 98 u, 99.j Die Ereignisse, die Ungarn dazu führen werden, zu grinsten des Schutzes der fremden Autoren einen ent scheidenden Schritt zu tun, haben eine sehr erfreuliche Wen dung genommen. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 13. Juni 1911 benutzte der Abgeordnete Franz Herczeg, einer der besten zeitgenössischen Schriftsteller und Vorsitzender des Budapester Journalistenvereins, der am 20, Mai den Antrag des Herrn Dr. Emil Szalai betreffend Beitritt zur Berner Union (s. Droit ck'Lutsur, 1911, S, 70) angenommen hatte, die Debatte über den Voranschlag des Kultus- und Unter richtsministeriums dazu, um die Aufmerksamkeit des Mi nisters und des Parlaments aus »eine für die ungarische Literatur brennend gewordene Frage« zu richten, nämlich auf den Schutz, den fremde Schriftwerke in Ungarn nach Gesetz und Verträgen genießen sollten. Der Redner be sprach zuerst die Notwendigkeit, in dieser Hinsicht eine Ver ständigung mit den Vereinigten Staaten zu suchen, wobei er die Tatsache erwähnte, daß der Komponist Lehar, um in jenem Lande Schutz zu genießen, seine ungarische Staats angehörigkeit aufzugeben gezwungen war. Ein anderer ein heimischer Autor, Fr, Molnär, dessen Werk »Der Teufel auf mehr als 300 amerikanischen Bühnen mit beispiellosem Erfolg ausgesührt wurde, erhielt von einem einzigen New- Dorker Theater Aufführungstantiemen bezahlt. Angesichts solcher materiellen und geistigen Verluste bat der Abge ordnete den Minister, möglichst bald ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten zu treffen. Sodann befürwortete er unter den lebhaften Beifalls bezeugungen der Kammer die Annahme der Berner Übereinkunft durch Ungarn, denn es sei durchaus an- gezeigt, daß die ungarische Nation in der internationalen Union ihren Platz einnehme. Die Schauerromane, Delektiv- geschichten und elenden Machwerke, die man unter dem Gesamtnamen »pornographische Literatur» zusammenfasse, würden nach der Darlegung des Redners das Land nicht dergestalt überschwemmen, wenn infolge des Beitritts zur Union für die Übersetzungen bezahlt werden müßte. Für diesen Beitritt braucht es keinerlei diplomatische Verhand lungen; eine bloße Anzeige in Bern genügt. Dann werden die ungarischen Schriftsteller vor einem beträcht lichen Schaden bewahrt werden. Früher schlossen Öster reich und Ungarn die literarischen Verträge gemeinsam ab, Österreich hat dieses Vorgehen aufgegeben und solche Konventionen für sich allein geschlossen. Damit ist Ungarn von jeder Verpflichtung auf diesem Gebiete ent bunden und kann nunmehr diese Fragen ohne Verzug selbst ständig regeln. Der Redner bittet deshalb den Minister, die zu diesem Zwecke schon in Angriff genommenen legis latorischen Arbeiten beschleunigen und zum Abschluß bringen zu wollen?) In seiner Antwort erklärte der Unterrichtsminister Graf Johann Zichy am IS. Juni 1911, die mit den Vereinigten Staaten angebahnten Unterhandlungen hätten zum Abschluß eines Abkommens geführt, dessen Unterzeichnung bereits der amerikanischen Regierung auf diplomatischem Wege nahe gelegt worden sei. Hinsichtlich des Beitritts zur Berner st Siehe Orsragg^ulssi srtssitö, a Unriapssti Lörsün^, 1911, I? 176, orsrägos ülss, sie. 8. 20. Union führte der Minister aus, er habe schon im April letzthin sich an seinen Kollegen vom Justizministerium ge wandt und ihn gebeten, die nötigen Maßregeln vorzubereiten, um diesen Beitritt möglichst bald vollziehen zu können. Dieser Bitte sei entsprochen worden?) Diese Erklärung wurde in der Sitzung vom 22, Juni 1911 vom Justizminister selbst, Herrn Fr, Szökelp, bestätigt?) Derselbe drückte die Hoffnung aus, die Vertragsverhand lungen mit den Vereinigten Staaten binnen kurzem zu Ende bringen und ebenso zur Unterzeichnung der Berner Konvention schreiten zu können. Cisleithanien und Transleithanien seien derselben nicht früher beigetreten, »weil der Beitritt als den Interessen einiger bedeutenden Verleger entgegenstchend angesehen worden sei«?) Der Minister stellt in Aussicht, daß die Dauer des ausschließlichen Übersetzungs rechts zehn Jahre betragen werde, womit sich die ungarischen Autoren zufrieden gäben. Dies stimmt mit der schon ange kündigten Nachricht überein, Ungarn werde in diesem Punkte einen Vorbehalt machen und sich noch an Artikel 5 der Berner Konvention von 1886 halten, wozu es durch Artikel 25 der in Berlin revidierten Berner Übereinkunft von 1908 berechtigt ist. In den beteiligten ungarischen Kreisen herrscht die Über zeugung, daß man infolge der Erklärungen der beiden Minister und der bestimmten Zusicherung des Justizministers bald zur Tat übergehen werde, und zwar vielleicht schon im Herbst d. I. Die Frage des Beitritts Ungarns zur Union ist somit in eine Phase getreten, die an einer günstigen Lösung kaum mehr einen Zweifel auskommen läßt. Strafporto! In den Leipziger Kommissionsgeschäften wird neuer dings die Wahrnehmung gemacht, daß zahlreiche als Ge schäftspapiere frankierte Zettelbriefe und Bllcherzettel seitens der Post der Nachtaxierung unterworfen und mit Strafporto belegt werden. Auf Grund der eingezogenen Erkundigungen beim Kaiserlichen Briefpostamt wurde mitgeteilt, daß die Nachtaxierungen erfolgten, weil der Inhalt der Briefe nicht den Bestimmungen entspräche, die sich in der Allgemeinen Dienstanweisung für Post und Telegraphie, Abschnitt V, I, Seite 17 und Seite 20, 8 9 finden und folgendermaßen lauten: (Es ist in der Wiedergabe eine inzwischen erfolgte Text- Snderung berücksichtigt.) S. 17: Bllcherzettel können sowohl in Form offener Karten als auch unter Umschlag oder Band eingeliefert werden. Als Karten müssen sie in Größe und Stärke des Papieres im allgemeinen den Bestimmungen für Post karten (Z 7, III) entsprechen; doch sind größere Formulare zulässig, wenn sie den Umfang einer Postpaketadresse nicht wesentlich überschreiten. Unter dieser Bedingung dürfen Bücherzettel auch die Form offener Doppelkarten haben; dagegen sind sie in der Form von dreiteiligen, doppelt gefalzten Karten zur offenen Versendung ungeeignet. Formu lare zu Bücherzetteln werden postseitig nicht ausgegeben. Es ist den Absendern überlaffen, wie sie sich den Vordruck, der außer auf der Rückseite, wie bei offenen Karten (8 3, II), auch auf dem linken Teile der Vorderseite des Formulars angebracht sein kann, für ihre Zwecke einrichten wollen. st Siehe ebendaselbst, r? 178, orsrügos ülss, 8. 25. st Siehe ebendaselbst, n° 183, orsrügos ülee, 8. 20. st Unter der ausgellärten Leitung des Herrn Victor Ransch. bürg scheinen die ungarischen Verleger jetzt sür die internationale Union sehr günstig gesinnt zu sein.
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