s 8 9 8 «rsk»ikm I. d. Dgchn. »u4han»-i. Künftig erscheinende Bücher. ^ 132, I». Juni 1911. I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München u. Berlin (A Demnächst erscheint: Sammlung in der Praxis oft angewandter Verwaltungsgesetze für Bayern In Einem Bande unter Berücksichtigung aller bisherigen Änderungen nach dem nunmehr gültigen Texte mit Beifügung eines Sachregisters zusammengestellt und herausgegeben von Karl Buchert, Rat des K. Bayer. Verwaltungsgerichtshofes 3., vermehrte und verbesserte Auflage Gr. 8°. 1274 S. Geb. in Leinwand M. 12.50 Die„Reichsverficherungsordnung" mitVollzugsvorschriften (ca. 300 S.) wird später kostenlos nachgeliefert! Die Sammlung bietet in einem Bande in einer die rascheste Auffindung ermöglichenden Zusammenstellung alle wichtigen bayerischen Verwaltungsgesetze und Verwaltungsverordnungen. Wer als Praktiker oder als Lernender mit dem bayerischen Verwaltungsrecht in Berührung tritt, wird daher Bucherts Sammlung zum Grundstock seiner Handbibliothek machen. Die neue, 3. Auflage konnte die Neichsversicherungsordnung und die Vollzugsvorschriften dazu nicht mehr ab- warten, weil die 2. Auflage vergriffen ist und die Interessenten die sofortige Bereitstellung der neuesten Texte der übrigen Verwaltungsgesetze wünschten. Die 3. Auflage erscheint daher zunächst ohne die „RVO."; diese wird in einem ca. 300 Seiten starken Nachtrag kostenlos nachgeliesert. Das Merk wurde, um es trotz der wesentlichen Amfangsvermehrung handlicher und billiger zu machen, äußerlich umgestaltet. Es wurde ein wesentlich dünneres aber festes Papier und statt des Halblederbandes ein kräftiger Leinenein band verwendet. Die Erweiterung des alphabetischen Sachregisters um mehr als das Doppelte erhöhte die innere Brauch- barkeit. Die 3. Auflage ist wieder für die 1. jur. Prüfung offiziell eingeführt; bei der 2. Prüfung (Staatskonkurs) ist sie zugelassen. Käuser: Alle Gemeinden, Magistrale, Bezirksämter, Regierungen, Handelskammern, Versicherungsämter, Berufsgenossen schaften, größere Gerichte, Rechtsanwälte, Rechtspraktikanten, Studierende, die Beamten der Regierungen, Bezirksämter, Magistrate und Gemeindeverwaltungen, und zwar aller Grade, insbesondere auch die Anwärter (Inzipienten). Wir bitten Sie, auch der neuen Auflage der Sammlung Ihr Interesse zuzuwenden. Prospekte stehen zur Verfügung. Bezugsbedingungen: In Rechnung 25°/» und I3/I2; Bar 30°/° und 11/10. Außerdem Extrarabatt laut unserem Rundschreiben vom Dezember 1909! Hermann röns Lart. 3.50, gsb. ^ 4.50 4. 8cdoellscbe Verlaxsdanälllux Warenäori. Vas LMselmtkiibiMktr übsrsioütlieli äarAsstsllt unä an BsiLpiolsn srlLntort von ^.rntsrieütsr a. D. Or. kr.-I^oktorksläs. 068et2Verl3§ 8cKul26 Sc Co.