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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1913
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^,142, 23. Juni 1913. Im Anschluß hieran findet sich in dem Notizbuch Palms auch eine Zusammenstellung der auf der Reise gehabten Aus lagen. Sie lautet: Im Kloster sHeilsbronn?) verzehrt fl. 2.8 xr. ^n Anspach im Gesängnitz 1.— Änspach nach Gunzenhausen 4.38. Trinkgeld —.48. v. Gunzenhausen bis Pleinfeld 3.— Trinkgeld —.36 Pletnscld L.— Zehrung 1.20. Trinkgeld —.48 Schmiergeld —.12 Eichstätt Postw. 4.— Trinkgeld —.48 Ingolstadt Trinkgeld —.48 Zehrung 3.48 Postgeld 6.— Schmiergeld —.12 Neustadt Trinkgeld 1.— Post 4.30 Trinkgeld —.48 Landshut Trinkgeld —.48 „ Pförtnerh. 4.30 „ Postgeld 3.— „ Zehrung 1.10 „ Schmiergeld —.12 „ Trinkgeld —.36 Vilsbiburg 5 — Schmiergeld —.12 Zehrung 1.44 bis Eggenfelben 1.12 bis Simbach 3.— Zalte in Simbach für den Neisewagen 8- Zehrung —.48 Trinkgeld u. Schmiergeld —.48 v. Simbach über Markt! nach Braunau 6.— Trinkgeld 1.12 Reise nach Anspach 18.— Beistand dem Herrn v. H. 11.— sl. 188.28. Aus dieser Ausstellung seiner Ausgaben läßt sich der genaue Weg verfolgen, den die Todesfahrt Palms von Ansbach nach Braunau genommen hat und die hiernach streckenweise mit dem Postwagen zurückgelegt wurde. Augenscheinlich hat Palm auch die Verpflegungskosten seiner Begleiter mit bezahlen müssen, auch sonst mit Trinkgeldern und Schmiergeldern eine offene Hand gezeigt. Auch die laut oben erwähnter Quittung an den Re- gimentsquarticrmeister Lupin in Braunau ausgehändigten acht Gulden finden sich hier vor, ferner summarisch die Reise von Nürnberg nach Ansbach, und endlich auch das Honorar für seinen Rechtsbeistand, Herrn von Holzschuher aus Nürnberg, der ihn, wie bekannt, nur bis Ansbach begleitet hatte. Als dann am 26. August vormittags um halb elf Uhr das Gefängnis Palms geöffnet wurde, da glaubte er bestimmt frei gelassen zu werden. Statt dessen wurde ihm von einem Kanz listen des Braunauer Stadtmagistrats das Todesurteil des Kriegsgerichts vorgelefen, mit dem Hinzusügen, daß er schon nach drei Stunden erschossen werden solle. In seinen Kerker zurück gekehrt, trug Palm einige lateinische Sentenzen am Schlüsse seines Taschenbuchs ein, von denen nur noch die Worte »Aorta tarnen uni vontrabentium ün voeatione eonuitionis aieus non ovntraetus bokriotus« leserlich sind, und schrieb einen Abschieds brief an seine Frau nach Nümberg. Dieser Brief ist seit dem Jahre 1814, wo Graf Julius von Soden ihn zum ersten Male veröffentlicht hat, in allen Veröffentlichungen bis zum heu tigen Tage immer wieder ungenau und entstellt wiedergegeben worden. Der Brief*) möge deshalb hier erstmalig in seinem genauen Wortlaut abgedruckt werden. *1 Auch dieser Brief Palms ist im Original noch vorhanden. Der selbe war anfänglich im Besitz der Kamille Palm, fand sich dann vor 30 Jahren im Nachlasse des Juweliers Scharrer in Nürnberg vor, und ist jetzt im Besitz des Herrn vr. Rehlen, der im fünfeckigen Turm aus der Burg in Nürnberg eine Sammlung von Kriminal-Altertümern be sitzt. Hier befindet sich Palms Brief unter Glas und Nahmen an der Wand neben einem Originalbrief von Robert Blum. Jnnigst geltebteste Frau. Von Menschen, aber nicht von Gott verlassen, urtheilte ei» Löbl. Französisches Militär-Gericht — nachdem ich nur zwey Verhöhr hatte, und gefragt wurde — ob ich politische Schriften verbreitet hätte. Ich sagte was ich wühle, daß höchstens nur durch Spedition zufälliger weise dergleichen können versendet worben sein, aber nicht mit mei nem wissen und willen. Aus diesen art. richtete man mich von Leben zum Tobte. Ich baat mir N. Rbd. als Deffentor aus, er erschien aber nicht, vor Gott wird er aber erscheinen. Dir Herzens Frau sage Tausendt Dank für Deine Liebe, tröste Dich mit Gott, und vergesse mich nicht. Ich habe aus dieser Welt nun nichts zu sagen, aber dort desto mehr. Lebe wohl. Du und Deine Kinder, Gott segne Dich und sie. Empsehle mich allen guten Freunden, Herrn und der Krau Schwägerin, denen ich sür ihre Güte und Liebe danke. Noch mal Lebe wohl, Tausendt mal, Lebe wohl. Dein herzlicher Gatte und meiner Kinder Vater Palm. Braunau, im Gesängnitz, den 28. Äugt. 18V8. Eine halbe Stunde vor meinem Ende. Aus diesem Brief geht vor allem unzweifelhaft hervor, daß Palm sich einen Verteidiger aus Nürnberg ausgebeten hatte, während in den Veröffentlichungen über ihn häufig zu lesen ist, daß man ihm einen solchen nicht gewährt habe. Warum Palm in dem Schreiben den Namen des Verteidigers nicht nennt, ist uns heute Wohl nicht recht klar, dagegen ist die Tatsache, daß dieser nicht nach Braunau gekommen sein soll, Wohl damit zu erklären, daß dies bei der Eile des Verfahrens nicht möglich war. Und in der Tat berichtete ja auch im Jahre 1814 der Prediger Pöschl, der Palm in den letzten Stunden Beistand geleistet hatte, an die Witwe nach Nürnberg, daß am Tage nach der Hin richtung ein Herr zu ihm in die Schule kam, wo er eben Unter richt gab, »und sich ganz ängstlich erkundigte, ob Palm wirklich schon hingerichtet sei, und wann? u. dgl., man sah ihm die in nigste Teilnahme an«. Man wird Wohl annehmen dürfen, daß dieser Herr der zu spät eingetroffene Verteidiger, vielleicht der oben schon erwähnte Rechtskonsulent v. Holzschuher von Nürn berg war, aber wohl kaum der von Gewissensbissen gepeinigte Verfasser der Schrift, wie häufig zu lesen ist. Die »Kaiser!, äst reichischeund König!, baieri- sche privilegirte Allgemeine Zeitung in Augsburg« 1806 Nr. 255 vom 12. September berichtete: Augsburg, 18. Septb. In sranzösischer und deutscher Sprache er scheint die Sentenz im Druck, wodurch eine von dem Fürsten von Neuschatel, Kriegsminister und Generalmajor der großen Armee, an geordnete, außerordentliche Militärkommission am W. August d. I. zu Braunau nachstehende Personen zum Tode verurtheilt hat: Joseph Schoderer, 38 Jahre alt, geb. zu Donauwörth, alldort ansässiger Han delsmann (gegenwärtig); Joh. Phil. Palm, 48 Jahre alt, geb. zu Schorndorf, ansässig zu Nürnberg, wo er einen Buchhandel unter dem Namen und Firma der Steinischen Buchhandlung trieb lgegen- wärttg); N. Merkel, Gastwirts) zu Neckarsulm im Wllrttembergischen, abwesend und kontumazirt; Joseph Friedrich Jenisch, erster Kom mis der Buchhandlung Stage in Augsburg, abwesend und kontuma zirt; R. Kupscr, Buchhändler und Buchdrucker in Wien in Oestreich, abwesend und kontumazirt, N. Eurich, Buchhändler zu Linz in Oest reich, abwesend und kontumazirt. Die Sentenz besagt im Wesent lichen : »Genannte Individuen wären als Verfasser, Drucker und Ver- theiler von Schandschriften augcklagt, welche gegen Se. Majestät den Kaiser und König und dessen Armee erschiene», und in der Absicht versaßt fegen, die Gesinnungen der Einwohner des südlichen Deutsch lands irrezuführen, indem sie dieselben zur Meuterei, Aufstand und Meuchelmord gegen die sranzösischcn Truppen aufredeten, ja sogar diese letzter» zu verführen und zu Ungehorsam und Vergessenheit ihrer Pflichten gegen ihren rechtmäßigen Oberherrn zu verleiten suchten.« Sie wurden von der Kommission Alle einmiithig des Hoch- verraths schuldig erklärt, und zum Tobe verurtheilt, mit der Ver ordnung: »daß Joseph Schoderer und Joh. Phil. Palm, als gegen wärtig, binnen 24 Stunden hingerichtet, der Merkel, Kupfer, Jenisch und Eurich aber, welche abwesend und nicht vor Gericht erschienen waren, überall, wo sich die französische Armee befindet, verhaftet, und das Urtheil nach seinem ganzen Inhalte gegen sie vollzogen wer den solle; daß ferner der Kostenbetrag der Prozedur und Instruktio nen von den Verurtheilten zu bezahlen, und von allem ihrem beweg lichen und unbeweglichen Vermögen zu Gunsten besten, dem es ge bührt, und mittelst Eintretung der geeigneten Obrigkeiten im Vor aus zu erheben sey.« (Fortsetzung auf Seite «825.)
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