Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1913
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- 1913-06-23
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- 23.06.1913
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Revakkionellcr TcU. ^ 142, 23. JUM 1913. aus dem Vertrag zu erfüllen, auch in dem Rest der Vertragszeit dasselbe Inserat in denselben Zeitungen gebracht hätte. Es ist zu glauben, daß er von seinen Annoncen keinen Erfolg verspürt hat, und es kann zugegeben werden, datz zur Erzielung eines Erfolgs oder zur Steigerung des Erfolgs in den Annoncen Änderungen borgenommen zu werden pflegen. Im vorliegenden Fall ist aber in keiner Weise ange zeigt, daß R. etwa einen anderen Jnseratenentwurs für das Jahr 1905 aufgestellt oder eine andere Auswahl unter den Blättern getroffen hätte. So ist davon auszugehen, datz er, wie er für das Jahr 1904 einen Auftrag erteilt hat — wobei er die Zahl der Aufnahme auf 26 festgesetzt hat —, auch für das Jahr 1905 sich ausdrücklich ausgesprochen haben würde, wenn er hätte seine Änderung eintragen lassen wollen. Wollte er die dem Text der Annoncen beigefügte Abbildung ändern, so müßte er das nötige Klischee einsenden, vgl. Schreiben des Klägers vom 13. De zember 1902. Davon, datz er ein solches angeschafft oder bestellt hätte, ist keine Rede. Wenn er an eine Änderung »gedacht« hat, so folgt daraus nicht, daß er es unternommen haben würde, diesen Gedanken zu verwirklichen. Irgendwelche Angaben dar über, was für eine Änderung hinsichtlich des Textes oder der Blätter R. beabsichtigt oder erwogen haben sollte, liegen nicht vor. Mit Recht macht der Kläger geltend, daß nicht ohne wei teres angenommen werden könne, R. würde sich davon keinen Erfolg versprochen haben, sein Inserat in den beiden Export- Zeitungen erscheinen zu lassen; der Beklagte hat nichts vorzu- bringcn vermocht, wonach die Wahl gerade dieser Zeitungen oder die Wahl einer der beiden fremden Sprachen, in denen diese Zeitungen nebenher erscheinen, dem R. sich hätte als ausschließ lich darstellen können. Das tatsächliche Verhalten des R. in der Vergangenheit ist freilich nicht unbedingt maßgebend, sondern cs handelt sich um den Schaden, den der Kläger durch die Nicht erfüllung des Vertrags erlitten hat, es kommt also darauf an, was für vertragsmäßige Verbindlichkeiten und Rechte R. ge habt hat. Aber bei der Frage, ob ein Schaden vorhanden ist und wie hoch sich dieser beläuft, muß bis zum Beweis des Gegenteils derjenige tatsächliche Verlauf für die Zukunft zu grunde gelegt werden, der der Sachlage am ehesten enspricht. Geht man hiervon aus, so steht fest, daß der Kläger durch den Wegfall der Annonce des R. keine Ersparnis an Aufwendungen gemacht und keine Gelegenheit zu anderweitigem Erwerb ge- gehabt, also den ganzen Betrag der vertragsmäßigen Ver gütung eingebüßt hat. In dieser Beziehung wird auf die ein leuchtenden Äußerungen des Sachverständigen . . . und auf die zutreffenden Ausführungen des Urteils I. Instanz Bezug ge nommen. Aber auch wenn R. in zulässiger Weise den Text des Inserats und die für die Aufnahme des Inserats bestimmten Blätter geändert hätte, so würde somit ersichtlich der Gewinn des Klägers sich nicht gemindert haben. Der Preis wäre, wie bereits erwähnt, bei der Änderung des Textes neu zu bestimmen gewesen. Es ist ferner nach der Natur der Sache, nach den bei dem Vertragsabschluß gemachten Erklärungen und nach den Um ständen des Vertragsschlusses anzunehmen, datz diejenigen Preise, die für den eingesandten Jnseratentarif bestimmt worden sind, für ein halbes Jahr gelten, und nur bei mindestens ein jähriger Dauer des betreffenden Auftrags haben bewilligt sein sollen. Endlich versteht sich von selbst, daß R., wenn er jede Woche ein neues Inserat hätte aufgeben und jedesmal unter den vier Blättern hätte suchen wollen, dies rechtzeitig dem Kläger hätte anzeigen müssen, und überhaupt die fragliche Berechtigung nur so hätte ansehen dürfen, wie Treu und Glauben mit Rück sicht auf die Verkehrssitte es erforderten. Würde in dieser Weise der Vertrag erfüllt, so entständen dem Kläger vielleicht Mehr kosten, aber diese würden durch die höheren Preise ausgeglichen worden sein, die R. für das abgeänderte Inserat und die Ein rückung in die anderen Blätter zu zahlen hätte, das Ergebnis wäre also für den Kläger das gleiche gewesen, zudem ständen diesen vielleicht ersparten Mehrkosten die Mehrkosten gegenüber, die Kläger durch das Einstellen von Füllinseraten nunmehr hat. Der Anspruch des Klägers stellt sich hierdurch als begründet, die Berufung als unbegründet dar. Kleine Mitteilungen. Buchhändler - Verband für das Königreich Sachsen. — Der Vergnügungsausschuß dieses Verbandes hat für die am Sonntag, den 6. Juli in Dresden stattfindende Hauptversammlung (Tagesordnung siehe erste Seite dieser Nummer) ein reichhaltiges Festprogramm auf gestellt und es, mit humorvollen Bemerkungen gewürzt, an alle Mit glieder als Einladung versandt. Danach finden statt: »Sonnabend, den 5. Juli 1913 von abends ^9 Uhr an große Wiedersehens- und Begrüßungs-Szenen im neuen »Italienischen Dörfchen« am Theater platz. — Sonntag, den 6. Juli 1913 pünktlich ^11 Uhr Hauptver sammlung im Viktoriahaus. (Für den Vergnügungs-Ausschuß gänz lich belanglos!) ^2 Uhr steht im Viktoriahaus ein kaltes Buffet be reit, das der Dresdner Verein trotz der Wehrvorlage seinen Gästen bietet. — 3" Abfahrt der Teilnehmer vom Hauptbahnhof in bestelltem Salonwagen, den der Verband trotz noch nicht erledigter Deckungs frage auf seine ,breiten Schultern* nimmt. Die Fahrt geht nach Meißen, allwo um Uhr auf der Albrechtsburg ff. Tafel stattfindet, bei der an langen Tischen die ,Verkau-Ordnung* durchgearbeitet wird, die pro Person 3.50 kostet. Getränke sind wie immer extra zu besteuern. Während und nach der Tafel ist noch verschiedenes los! Rückfahrt nach Dresden wieder mit dem Salonwagen. — Montag, den 7. Juli für noch Anwesende Ausflug in die Sächsische Schweiz (Hock stein—Brand). Abfahrt 8°° früh Hauptbahnhof. Billet nach Rathen.« — Die »besseren Hälften« sind bei der Erledigung der in diesem Fest programm angekündigten »besseren Hälfte« der diesjährigen Haupt versammlung herzlich willkommen. Die Bibliothek Professor Httblers. — Der verstorbene Geheime Ober-Reg.-Rat Prof. vr. Hübler, der hervorragende Staats- und Kirchenrechtslehrer der Berliner Universität, vermachte seine reich haltige Bibliothek kirchen- und verwaltungsrechtlichen Inhalts der Universitätsbibliothek zu Berlin. Universität Münster i. W. — Die Stadtverordnetenversammlung in Münster bewilligte in zweiter Lesung 500000 ^ für Ausgestal tung der Universität Münster durch Einführung der medizinischen Fakultät. Verbotene Bücher. — »Don Juans Dressur zur Ehe« (aus dem Russischen) von Valeska von Stradtwitz, Preßburg, Herm. Hartleb. Unbrauchbarmachung. 12. Strafkammer des Kgl. Land gerichts I in Berlin. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4335 vom 19. Juni 19139 Personalnachrichten. Berufsjubilänm. — Der Verlagsbuchhändler Felix West in Brody (Galizien), Chef der Firma Felix West, begeht in diesem Jahre sein fünfzigjähriges Berufsjubiläum. Herr West erwarb 1880 eine kleine Buchhandlung in Brody und bald darauf eine Druckerei. Er entfaltete dann in der kleinen galizischen Stadt eine rege Tätigkeit als Verleger, über die der soeben anläßlich des Jubiläums erschienene umfangreiche Verlagskatalog »V^avvnietva ksiyssarni k'slikZL VVsZta Lrockaek« (Brody, F. West, IV, 95 S. 8°) Aus kunft gibt. Zu den größeren Verlagsunternehmen Wests ge hören die »^reyckrielL pol8kicü i obeyek (Meisterwerke polnischer und fremder Schriftsteller), von denen bereits 84 Nummern vorliegen. Jeder Band dieser für den Schulgebrauch bestimmten Bibliothek ist mit einer Einleitung und Anmerkungen versehen. Den Meisterwerken ist dann vor wenigen Jahren eine ähnliche Sammlung »llam >vielez? pj8arry» (Unsere großen Schriftsteller) gefolgt, die durch eine von Professor Kallenbach in Lemberg besorgte siebenbäudige Aus gabe der Werke Adam Mickiewiczs eröffnet wird. Posen. vr. W. Christiani. Sprechfaul. Warnung. Heute versuchte ein Unbekannter, von der Firma F. Volckmar, Berlin, auf einen bei mir gestohlenen Vcrlangzettel 1 Neumann, Bür gerl. Gesetzbuch, zu entnehmen. Das Buch wurde vorher durch Fern sprecher für meine Firma zum Abholen bestellt. Sollten bei Berliner Verlegern meine Verlangzettel ohne Memorial vorgelegt werden, so bitte ich um gütige telephonische Nachricht. Berlin, 20. Juni 1913. Ernst Fuhrmann. Verantwort! Red. t. V.: N i ch a r d A l b e r t t. — Verlag: DcrBörsenoeret n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Hospttalstr. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in L c i p z i g. — Adresse der Redaktion: Leipzig-N., Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhaus).
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