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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1930
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- 1930-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1930
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den Standpunkt vertrat und den Widerstand des Musikvcrlages, aber auch der Komponisten der populären Richtung, heraus forderte. Die Erfolge Friedrich Roeschs auf dem Gebiete des Aufführungsrechts vcranlaßten ihn, auch in der Frage des Rech tes für mechanisch-musikalische Wiedergabe den Ansprüchen des Musikverlages entgegenzutreten, die dahin gingen, auf diesem Gebiet sowohl wirtschaftlich als auch in bezug auf die Leitung einen stärkeren Einfluß als auf dem Gebiete des Aufführungs rechtes zu erhalten. Die unnachgiebige Haltung des Hofrat vr. Friedrich Roesch hatte zur Folge, daß fast der gesamte deutsche Musikverlag und mit ihm die führenden Komponisten des heiteren Genres seinem Vorschläge, eine mechanische Anstalt auf derselben Grundlage wie die Afma zu gründen, nicht entsprachen, sondern im Jahre 1911 ihrerseits zu einer eigenen Gründung, nämlich der »Anstalt für mechanisch-musikalische Rechte» (Ammre) G. m. b. H. schritten. Infolge dieser Gründung entwickelte sich ein immer schärferer Gegensatz zwi schen diesen beiden Gruppen, der nach einer erneuten Ablehnung des Herrn Hofrat Roesch, auf dem Gebiete der mechanischen Rechte einzulenken, im Jahre 1915 zum Austritt fast aller der Ammre angehörenden Musikverleger, Komponisten und Text dichter, auch aus der Afma, führte. Schon einige Jahre früher hatte die Gesellschaft der Auto ren, Komponisten und Musikverleger (A.K.M.) zu Wien ihren Gegenseitigkeilsvertrag mit der Afma gelöst, und zwar auf Grund ähnlicher Beanstandungen, wie sie von den deutschen Musikverlegern und den Komponisten heiterer Richtung gegen die Leitung der Afma erhoben wurden. Die A.K.M. hatte einen eigenen Agenten, Herrn Hugo Bryk, zur Wahrnehmung ihrer Aufführungsrechte in Deutschland angestellt. Diese Nieder lassung der A.K.M. arbeitete nun mit ziemlichen Erfolgen für die Verwertung des österreichischen Repertoires in Deutschland. Die aus der Afma ausgetretenen deutschen Musikverleger und Komponisten gründeten die »Genossenschaft zur Verwertung musi kalischer Aufführungsrechte» (Gema), welche sich bald nach ihrer Gründung mit der deutschen Niederlassung der A.K.M. zu einer gemeinsamen Verwertung der beiderseitigen AusführungL- rechtsbestände für das deutsche Gebiet zusammentat. (Verband zum Schutze musikalischer Aufführungsrechte für Deutschland.) Nachdem das Reichsgericht im Jahre 1916 entschieden hatte, daß alle von der Afma mit ihren Bezugsberechtigten geschlos senen Verträge aus formalen Gründen nichtig seien, erhielt die Gema sofort einen großen Zulauf neuer Mitglieder, und es stellte sich immer mehr heraus, daß wirtschaftlich die Kompositionen heiterer Richtung und die Bestände der großen deutschen Musik verleger eine stärkere Bedeutung hatten als die der Afma ver bliebenen Rechte. Die Entwicklung des von der A.K.M. und Gema geschaffenen »Musikschutzverbandcs» wurde zwar durch die Kriegs jahre und die darauffolgende Inflation aufgehalten. Sie be wegte sich aber dauernd in aufsteigcndcr Richtung, insbesondere nachdem auch eine große Gruppe ernster Komponisten wie die Erben Kriegs, Dvoraks, Negers, Bruchs und viele noch lebende der Gema beigetreten waren, und führte nach der Inflation zu einer sehr erheblichen Steigerung der Einnahmen. Die führen den Köpfe, die die Gründung der Gema durchgeführt hatten, waren dabei stets von dem Gedanken ausgegangen, daß es sich hierbei eigentlich um ein Kampfmittel handele, das die G.D.T. früher oder später veranlassen sollte, von ihrer einseitigen Be vorzugung abzugehen. Fast ununterbrochen waren Bemühun gen im Gange, einen Ausgleich herbeizuführen. Sie scheiterten aber alle an der Unnachgiebigkeit des Herrn Hosrat Roesch. Leider war auch sein Nachfolger, Herr Or. Julius Kopsch, nicht die geeignete Persönlichkeit, um das für die Musikveranstal ter ebenso wie für alle an den Erträgen des Aufführungsrechtes interessierten Kreise lebenswichtige Einigungswerk zu ermög lichen. Hatte sich Friedrich Roesch mehr auf eine Defensive gegenüber der seiner Ansicht nach von vornherein »totgeborenen« Gema beschränkt, so hielt es Kopsch dagegen für seine Pflicht, mit allen Mitteln den Kamps gegen die Gema und den Musik schutzverband durchzuführen. Dieser Kampf schädigte nicht nur 814 die Gema, sondern in noch weit höherem Maße die Interessen der Afma, besonders als Kopsch sich das inzwischen gegründete »Reichskartell der Musikverbraucher Deutschlands» zum Bundesgenossen in diesem Kampfe wählte. Diese Bundcs- genossenschaft mußte die G.D.T. nämlich mit einem Empfehlungs vertrag bezahlen, der den Gedanken des Aufsührungsrechtsschutzes durchlöcherte und die Gebührensätze auf ein Minimum herab drückte. Aber selbst dieses gefährliche Kampfmittel konnte der Gema nicht den Garaus machen, weil die Musikverbraucher ohne das Repertoire des »Musikschutzverbandes- nicht auskommen konnten. Die G.D.T. erzielte aus diesem Empfehlungsvertrag nicht die erhoffte Steigerung ihrer Umsätze durch die ihr in Aus sicht gestellte »Masse neuer Verträge», sodaß auch in ihren eige nen Reihen der Widerstand gegen den unerquicklichen Kampf der Aufführungsgesellschaften von Tag zu Tag wuchs. Die Oppo sition in der G.D.T. erreichte schließlich die Abberufung des Herrn Or. Kopsch aus dem Vorstande und die Wahl eines neuen Vorstandes. Dieser neue Vorstand, an seiner Spitze die Herren Butting und Ebel, später auch Herr v. Schillings, ließ es sich sofort angelegen sein, in ernsthafte Verhandlungen mit der Gema und A.K.M. einzutreten und erreichte am 15. De zember 1929 eine vorläufige Verständigung auf einer die Inter essen der drei Gesellschaften in gerechter Weise ausgleichenden Grundlage. Diese Verständigung wäre schon damals endgültig ge wesen, wenn nicht der Empfehlungsvertrag zwischen G.D.T. und dem Rcichskartell bestanden hätte, den der Musikschutzverband unter keinen Umständen übernehmen konnte oder wollte. Nach vollzogener Einigung zwischen G.D.T., Gema und A.K.M. gelang es schließlich den gemeinsamen Bemühungen der drei Gesellschaften, auch mit dem Reichskartell zu einer Verständigung zu gelangen. Am 7. August 1930 wurde zwischen diesen drei Gesellschaften einerseits und dem Reichskartell der Musikveranstalter anderer seits ein neuer fünfjähriger Vertrag geschlossen, unter ausdrück licher Außerkraftsetzung des bisherigen Empsehlungsvertragcs der G.D.T. Der neugegründete Musikschutzverband der Gema, G.D.T. und A.K.M., der über das gesamte Weltrepertoire der Auffüh rungsrechte für Deutschland verfügt, befindet sich jetzt also mit seinen Abnehmern in einem freundschaftlichen Friedensverhältnis und besitzt einen Tarif, der zwar in bezug auf seine Höhe den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen der Konzertveranstalter Rechnung trägt, andererseits aber auch die berechtigten Ansprüche der Inhaber der Aufführungsrechte nach Möglichkeit befriedigen kann. Die drei Gesellschaften bleiben an sich selbständig. Die G.D.T. wird nach wie vor, ebenso wie die Gema und die A.K.M., die Standes- und Wirtschaftsinteressen ihrer Mitglieder wahren; die Vereinigung bezieht sich nur auf die gemeinsame Verwertung der Konzertaufführungsrechte, soweit die Einziehung der Gebühren bei den Veranstaltern in Betracht kommt. Aus den Gesamteinnahmen des Verbandes werden zuerst die Ein- ziehungs- und Generalunkosten gedeckt, ferner die Ansprüche der ausländischen Gesellschaften befriedigt; der danach verbleibende Reinertrag wird in einem bestimmten prozentualen Verhältnis zwischen den drei Gesellschaften verteilt, die die Verrechnung der Erträge ihren Mitgliedern gegenüber nach ihren verschiedenen Satzungen durchführen. Auf Grund meiner Persönlichen Teilnahme an allen Be ratungen, die zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt haben, bin ich der festen Überzeugung, daß es sich bei dieser Verstän digung nicht um etwas Vorübergehendes handelt, sondern daß sich daraus eine ersprießliche Zusammenarbeit aller an dem Auf führungsrecht interessierten Kreise entwickeln wird. Ich gebe hierbei auch noch meiner Freude Ausdruck, daß vr. Richard Strauß, welcher vor der Durchführung der Verständigung mit der Gema und der A.K.M. seinen Vorsitz und Borstands- mitgliedschast bei der G.D.T. niedergelegt hatte, inzwischen die Ausgabe seines Widerstandes gegen die Neuregelung dadurch be kundet hat, daß er den ihm angebotenen Ehrenvorsitz der G.D.T. angenommen hat.
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