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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1930
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- 1930-09-04
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- 04.09.1930
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MsMMfLMKMMViMaM Nr. 205 (K. 100). Leipzig, Donnerstag den 4. September 1930, 07. Jahrgang. Redaktioneller TA Steuer-, sozial- und wirtschaftspolitisches Notrecht. Von Rechtsanwalt vr, Kurt Runge-Leipzig, Sowohl der Reichshaushalt wie die Etats der Länder und Gemeinden sind seit langem schwer notleidend. Die politischen Verhältnisse haben es mit sich gebracht, daß es bis heute noch nicht gelungen ist, die Etats nicht nur in ein formelles, sondern in ein wirkliches Gleichgewicht zu bringen und auch für die öffentliche Wirtschaft dem Grundsätze zum Siege zu verhelfen, der für jeden Privatmann eine Selbstverständlichkeit ist, daß sich die Ausgaben nach den Einnahmen richten müssen. Die Aus gabensteigerung in den letzten zehn Jahren ist geradezu un geheuerlich, bedingt durch schwere organische Fehler in der Struktur unseres Staatsgebäudes, dem aufgeblähten Verwal tungsapparat und dem nach politischen Gesichtspunkten orien tierten Pfründenwesen als Gegensatz zu einer nur als bolsche wistisch zu bezeichnenden steuerlichen Raubbaupolitik. Gegen über diesen Lebensfragen der Nation hat das parlamentarische Instrument bisher vollkommen versagt. Denn es ist eine Ban krotterklärung des Parlamentarismus, wenn einschneidende steuer- und wirtschastspolitische Maßnahmen von der Reichs- regierung im Notverordnungswege getroffen werden müssen, um die öffentliche Bankrotterklärung zu vermeiden. Selbstver ständlich ist es ein ungesunder Zustand, daß über diesem um fangreichen und detaillierten Notverordnnngswerke von vorn herein der große Unsicherheitsfaktor schwebt, der darin besteht, daß heute noch kein Mensch weiß, wie der neue Reichstag sich zu diesen Dingen einstellen wird. Gewiß ist nur, daß bis zu seinem Zusammentritt wiederum ein Defizit im Reichshaushalt vorhanden sein wird, dessen notwendige Deckung alle Wünsche nach Steuerabbau als Schimäre erscheinen lassen wird. Schon heute ist bereits ein Defizit von etwa 200 Millionen Mark nach den Angaben des Reichsfinanzministers festzustellen, und wenn die Arbeitslosenziffer im Winter wieder steigt, werden die Zu schüsse der Reichskasse zur Arbeitslosenversicherung alles bisher Dagewesene übersteigen und auch die sorgsamsten Pläne zur Ausbalancierung des Etats vereiteln. Es ist ein geradezu gro tesker Zustand, daß beispielsweise heute noch die Gewerkschaften risikolose Lohnpolitik treiben können, indem sie unter allen Umständen an dem bisherigen Tarifniveau festhalten und die Unterstützung ihrer dadurch arbeitslos werdenden Mitglieder nicht etwa aus eigenen Mitteln bestreiten, sondern der Arbeits losenversicherung, also der Gesamtheit der Steuerpflichtigen überlassen. Müssen wirklich immer noch mehr Betriebe zu sammenbrechen, um der Allgemeinheit die Augen darüber zu öffnen, daß es weder mit der bisherigen Steuer- noch der bis herigen Sozialpolitik, insbesondere auf lohnpolitischem Gebiete, so weitergehen kann! Daß der Tarifschematismus kein Allheil mittel darstellt, sollte zumindest der großen Masse der arbeits losen Arbeitnehmer klar werden, für die es wahrhaftig besser wäre, wenn sie zwar unter Tariflohn, aber doch zu wesentlich besseren Bedingungen, als wie sie naturgemäß die Arbeitslosen versicherung gewähren kann, arbeiten könnten. Vor allen Dingen wären auf diese Weise die ungeheuren psychologischen Gefahrenquellen einer anhaltenden Arbeitslosigkeit, die für jeden, auch für den willensstärksten Menschen bestehen, beseitigt. Zehn Jahre staatliche und parteipolitische Mißwirtschaft haben das unmöglich scheinende fertig gebracht, aus dem fleißigsten Volke der Erde Menschen zu machen, in denen jede, auch die ge ringste Unternehmungslust vollständig ertötet ist. Keine Wirt schaft aber kann ohne die private Unternehmerinitiative be stehen, und deshalb kann man nur mit großem Bedenken alle weiteren Experimente aus steuer- und wirtschaftspolitischem Ge biete verfolgen, für die zweifellos ein äußerer Zwang in den immer spärlicher rinnenden Einnahmequellen des Staates be steht, dem nur durch ebenso drakonische und rücksichtslose Spar maßnahmen auf allen Gebieten begegnet werden kann. Es ist verständlich, daß der Kaufmann in dem Augenblick, da er von schwersten Sorgen für die Zukunft seines Betriebes belastet ist, wenig Neigung verspürt, sich mit neuen Steuervor- schriften zu befassen, von denen noch nicht einmal feststeht, ob sie im Endergebnis überhaupt zur Durchführung gelangen, so fern das ganze Notverordnungswerk durch den Reichstag wieder aufgehoben werden sollte. Trotzdem bleibt mit Rücksicht auf die nahen Fälligkeitstermine dieser neuen Steuern, die zunächst in der Hauptsache einmaligen Charakter tragen sollen, nichts anderes übrig, als sich mit diesen Bestimmungen ver traut zu machen, wozu die nachstehenden Ausführungen dienen sollen. Im Reichsgesetzblatt Teil I Nr, 31 Seite 311 ff, ist die Verordnung des Reichspräsidenten zur Be hebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26, Juli 1930 auf Grund des Artikel 48 Abs, 2 der Reichsverfassung veröffentlicht wor den, Das Berordnungswerk zerfällt in mehrere Abschnitte, die sich wie folgt gliedern: L, Deckungsmaßnahmen für den Rcichshaushalt 1930. Um den sich aus der schlechten Wirtschaftslage im ordent lichen Reichshaushalt ergebenden erheblichen Fehlbetrag zu decken, sind bis zum 31, März 1931 befristete Notmaß- nahmen getroffen worden. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgendes: I, Zuschlag zur Einkommensteuer für die Ein kommen von mehr als 8000 Reichsmark, Dieser Zuschlag wird von allen einkommensteuerpslichtigen Personen erhoben, die im Jahre 1929 wegen eines Einkommens von mehr als 8000 Reichsmark zu veranlagen waren. Der Zuschlag beträgt 5 v, H. der auf volle Reichsmark nach unten abgerundeten Einkommensteuerschuld für den Steuerabschnitt 1929, d, i, die Steuerschuld, die sich vor Abzug der einbehal tenen Steuerabzugsbeträgc vom Arbeitslohn und Kapitalertrag ergibt. Der Zuschlag ist in zwei gleichen Beträgen am 10, Ok tober 1930 und am 10, Januar 1931 zu entrichten, II, Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen, 1, Der Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen wird von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens erhoben. 8S3
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