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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1853
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- Erscheinungsdatum
- 29.06.1853
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- Deutsch
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1853.^j 979 Nichtamtlicher Theil. Stuttgart, 2«. Juni. Die Jahresversammlung süddeutscher Buchhändler ward heute abgehalten, weniger interessant durch die eingekomme nen Anträge, als durch die Verhandlung einer Formfcage. Diese war: ob der Beschluß der letztjährigen VersammlungzuFrankfurta/M., wonach sämmtliche süddeutsche Buchhandlungen zur Erklärung auf gefordert werden sollten, ob Stuttgart künftig der einzige Platz für die Generalversammlungen und Abrechnungen sein solle, durch die eingekommenen Stimmen zur Ausführung gelangt sei. Dem Be schlüsse war nämlich die Bestimmung angehängt worden, es solle den süddeutschen Buchhandlungen eine dreimonatliche Frist zur Einsen dung ihrer Stimmzettel an den Vorstand des süddeutschen Vereins ertheilt werden. Nun hatte aber der Vorstand (Hr. Julius Merz, Firma: Bauer und Raspe in Nürnberg) in Folge einer ohne seine Schuld eingetretenen, von ihm nicht zu beseitigenden Verzögerung bei Versendung der Stimmzettel, den Termin abgekürzt, übrigens nach Ablauf der von ihm gegebenen Frist die Säumigen gemahnt, was nach der Anerkenntnis der heutigen Versammlung die Wirkung hatte, daß von den 450 süddeutschen Buchhandlungen, 234 Stimm zettel einliefen, welche sich sämmtlich für Stuttgart aussprachen. Folge davon war eine Protestation von Seiten mehrerer Mitglie der, welche wegen der einseitigen Abkürzung des Termins das ganze Verfahren als ungültig angriffen. Dieser letzten Ansicht fehlte es auch heute nicht an Vertretern (Winter, Korn), während Andere dem Formfehler allen wesentlichen Einfluß abspcachcn (Erhard, Neff) oder ihm wenigstens nicht die Bedeutung zuschricben, daß er die eingegangenen Stimmen ungültig machen könne (Hoffmann). Zuletzt brach sich ein Vermittlungsantrag (Meck) die Bahn, den die Versammlung zum Beschlüsse erhob, dahin gehend: daß die Ab stimmung in Folge des Formfehlers unvollendet geblieben sei, daher eine weitere Abstimmung angeordnet werde mit Frist von sechs" Wochen, aber in der Weise, daß dip früher abgegebenen Stimmen als gültig angenommen werden, sofern die Stimmgcber sie nicht ausdrücklich widerrufen. Mit dieser Frage in enger Verbindung stand ein von Hrn. Theodor Liesching cingekommener Antrag auf Abänderung der Statuten dahin, daß die jährlichen Generalversamm lungen und Abrechnungen in Stuttgart abgehalten und vom l. Ja nuar 1854 ab in Süddeutschland sämmtliche Sendungen, Neuig keiten, Fortsetzungen, Verlangtes, Remittenden, franco Stuttgart geliefert werden sollen, wogegen von der Abrechnung des Monats Juni 1854 an ein Meßagio von 1 Proc. für die während der Ab rechnung voll bezahlten Saldi gewährt werde. Die Versammlung ging zur Tagesordnung über deshalb, weil sie trotz der gegentheiligen Behauptung (Erhard, Liesching) an der Ansicht (Hoffmann, Merz) festhielt, es sei nach tz. 14 der Statuten eine Abänderung der Sta tuten nur durch Beschluß von zwei Dritteln sämmtlichcc Vereins mitglieder (so viel waren nicht anwesend) rechtlich möglich. Ein Antrag des Hrn. Julius Merz, die I. G. Cotta'sche Buchhandlung durch Versammlungsbcschluß zu ersuchen, sich von dem Vereine der süddeutschen Buchhändler nicht loszusagen, vielmehr die gefaßten Beschlüsse desselben, sowie in Verbindung mit ihm getroffene Ent scheidung des größten Theils der Eollegen Süddeutschlands und der Schweiz in der obschwcbcnden Frage über Frankirung zu achten und in das frühere Geschäftsverhältniß zu den Eollegen zurückzutreten, wurde zurückgezogen, nachdem sich die Ansicht geltend gemacht, es würde eine solche Einladung der Stellung der Gesammtheit zu dem Einzelnen nicht entsprechen. Hinsichtlich des Antrags des Hrn. Christian Korn aus Nürnberg, wonach von Seiten des süddeutschen Vereins daraus hingewirkt werden soll, daß der leipziger Buchhandel seine Sendungen nicht mehr ohne alle Spesen empfange, während der ganze übrige Buchhandel solche, je nach seiner geographischen Lage, in größerm oder geringerem Maße zu tragen hat, ging man zur Tages ordnung über wegen der voraussichtlichen Fruchtlosigkeit solchen Be mühens, obgleich der Uebelstand zugegeben ward. Dasselbe geschah dem Anträge des Hrn. Karl Mainberger (Firma: Riegel und Wieß- ner) in Nürnberg, wonach unter Hinweisung auf die Uebergriffe des Antiquariatshandels, die neuerdings mehr als je den Sortiments- Handel benachtheiligen, in Betracht, daß dem Andringen der Ver leger, für Süddeutschland nur einen Zahlungsplatz stattsinden zu lassen, willfahrt worden sei, in Berücksichtigung, daß sonst die Collis unfrankirt an die Commissionsplätze gelangten, während sie jetzt franco nach Stuttgart geliefert werden sollen, bei allen rechtzeitig ge leisteten süddeutschen Zahlungen künftig ein Mcßrabatt von 5 Proc- stattsinden sollte. Der Antrag Hrn. Heinrich Erhard's in Stutt gart (Metzler), cs solle an sämmtliche Regierungen der zum Zollver ein gehörenden süddeutschen Staaten die motiviere Bitte gestellt wer den, bei dem Zollverein die nölhigen Schritte zu thun, daß der Vereinscingangszoll für in nicht zum Zollverein gehörige Staaten zum Commisstonsverkauf gesendete und von dort unverkauft zurückkom- mcnde Bücher, Musikalicn, Lithographien, Kupfer- und Stahl stiche nachgelassen werde, wurde einstimmig angenommen. Bei der Wahl des neuen Vorstandes sielen die meisten Stimmen auf die HH- Weychardt, Groos und Lang. (Schwäb. Merkur.) Buchhändler-Prüfung in Erfurt. Am 15. Juni e. fand in Erfurt eine zweite Buchhändler-Prü fung statt, zu der sich drei prcuß. Gehilfen, F., K-,N., z. Z. in Cassel conditionirend, gemeldet hatten. Prüfungs-Commissare waren von Seiten der Regierung Hr. Reg.-Assessor v. W., von Seiten der Buchhändler Hr. B., Verleger, und Hr. G., Sortiments-Buchhänd ler; die schriftl. Themata: Hr. Ass. v. W.: Ein Geschäftsfreund in Cassel beabsichtigt, in der prcuß. Stadt N- N. eine Buchhandlung zu etabliren und dort zugleich ein größeres politisches Blatt hcrauszugcben. In Briefform ist ihm dies Unternehmen zuwidcrrathen,resp. anzugcben, welche Bedingungen er bei seinem Vorhaben zu erfüllen hat. Hr. Buchh. G.: Ein Schriftsteller bittet eine befreundete Buch handlung um Angabe der Bedingungen, unter welchen sie ein Werk ->) in Verlag, b) in Commissions-Verlag , - nehmen würde. Die Antwort der Buchhandlung ist mit- zutheilen- Die mündliche Prüfung Seitens der Herren Buchhändler er streckte sich nur auf einige technische Fragen, z. B. über den engl-- prcuß. Vertrag — welche Werke über Kirchcngcschichte sind einem Theologen, welche Volksbücher für die Bibliothek eines Landmanncs zu empfehlen? — über die Haftpflicht — rc. Dagegen berührt der Hr. Reg.-Commissar, abweichend von der bisher bei dergleichen Prüfungen geübten Praxis, um die allgemeine Bildung der Exa minanden zu constatiren, die verschiedensten Felder des Wissens. In Gcsprächform knüpfte sich an die jetzt schwebende russ-türk. Frllge eine Betrachtung über dasVerhältniß zwischen dcmKaiser von Rußland, als Überhaupt der gcicch. Kirche, und dem Sultan, dem des Papstes dem Könige von Preußen gegenüber; ferner geogr. Beschreibung des Weges, den die russische Flotte von Kronstadt bis Constantinopel zurückzulegen hätte; Geschichte des Mohamedanis- mus — Sophienkirchc — Conftantin d. Gr. — Justinian und 143*
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