^ 259, 7. November 1903. Künftig erscheinende Bücher. 9031 I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München Fü* bayerische Hair-tttttgeir: Karl Wochittger, k. Amtsgerichtssekretär in Nürnberg. Bayerns Gebührengesetze, umfassend das Gebührengesetz, die Hinterlegungsgebührenordnung, die Gebührenvorschriften für die Gerichtsvollzieher, die Gebührenordnungen der Rechtsanwälte. Nebst einem Anhang mit den Texten der Gebühren ordnungen für Notare und pfälzische Hypothekenämter, sowie einer Zusammenstellung älterer noch geltender Gebühren vorschriften, Tabellen und ausführlichem Sachregister. Handausgabe mit Erläuterungen für den Gerichtsdienst bearbeitet. 8«. 28 Bogen. In Ganzleinen gebunden. Preis Mk. 6.—. Das vorliegende Werk bildet eine Ergänzung zu dem bekannten Buche des gleichen Verfassers: „Die Prozeßgebührengesetze des Deutschen Reichs." Da es aber einen ausführlichen Kommentar des ganzen bayer. Gebührengesetzes in neuester Fassung enthält, wird es nicht nur von Gerichten, Anwälten und Notaren, sondern auch von allen Verwaltungs- und Steuerbehörden gekauft werden. Ol'. Karl Adelmann, k. Amtsrichter in München. Die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Urkunden im Aufgebotsverfahren nach Reichsrecht und bayerischem Landesrecht. Gr. 8«. (ca. 7 Bogen und Tabellen). In Ganzleinen gebunden ca. Mk. 3.—. Mit diesem Buche kommt der mit der Materie durch jahrelange amtliche Tätigkeit wohlvertraute Verfasser einem dringenden Bedürfnisse entgegen. Abnehmer sind alle Gerichte, Rechtsanwälte, dann Banken, Notare, Gemeindebehörden, Pfarrämter, Stiftungs-Verwaltungen usw. Th. Von der Pfordten, k. Amtsrichter in München. Die Behandlung des Nachlasses von Ausländern. Mil besonderer Rücksicht auf die bayerischen Verhältnisse. 8°. (ca. 4 Bogen). Broschiert ca. Mk. 1.50. Diese Schrift behandelt zwar das Thema vom Standpunkte der bayerischen Verhältnisse, ist aber insofern auch für die anderen Bundes staaten von Interesse, als sie sich vor allem mit der viel umstrittenen Frage befaßt, ob und inwieweit deutsche Gerichte überhaupt den Nachlaß von Ausländern zu behandeln haben. Ferner erörtert sie auch die Bedeutung der Staatsverträge für das Nachlaßverfahren. Abnehmer sind Gerichte, Rechtsanwälte, Notare und Konsulate. , Ich mache auch österr. Handlungen in den österr.-bayer. Grenzbezirken auf die Schrift aufmerksam. Gottfr. Schmitt, Oberregierungsrat im K. b. Staatsministerium d. Justiz. Bayerische Justizgesctze. Sammlung von Landesgesetzen für die Rechtspflege nach dem Stande der Zeit des Inkrafttretens des BGB. 5- Lieferung. 8». ca. 25 Bogen, ca. Mk. 4.50. Nach längerer Pause kann wieder eine Lieferung des monumentalen Werkes, das mit Recht als „6orpus juris bavarioi" bezeichnet wird, erscheinen. Den Schluß glaube ich bestimmt bis Anfang nächsten Jahres bringen zu können. Der Gesamtpreis wird etwa Mk. lti.— betragen. Gesamt-Register zu den Jahrgängen I—XII (1891—1902) der Bayerischen Gemcindezeitung. 4«. 5 Bogen. Brosch. Mk. 1.50. Das schon vor längerer Zeit angekündigte und seitens der Abonnenten mit Ungeduld erwartete Gesamt-Register kann nunmehr endlich erscheinen. Ich expediere es in der Höhe der Kontinuationen gegen bar; etwa zurückgewiesene Exemplare nehme ich anstandslos zurück. Die Bezugsbedingungen für die vorgenannten Werke sind: In Rechnung 25°/g und 13/12; bar 30°/y und 11/10. Da ich nur auf Verlangen liefere, sehe ich umgehender Bestellung auf beiliegenden Zetteln entgegen. Hochachtungsvoll I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) ÄIÜllchkN, Anfang November 1903.