Umschlag zu ISS, 9. Juli 1930. Mittwoch, den 9. Juli 1930. ^ von Decker s Äerlag, G, Sohenck, Merlin äö 9 Gesetzliche Bestimmungen und Verwaltungsverfügungen für die Gerichtsvollzieher und die Gerichtskassenvollzieher Unter Benutzung amtlichen Materials zusammengestellt von Op. p. Sattelmacher und I. V- Lenh Vizepräsident deS juristischen Landesprüfungsamts Ministerialrat im preußischen Justizministerium unter Mitwirkung von I. H. Schröder Amtsrat im preußischen Justizministerium Umfang ca. 30 Bogen im Format 16'; x 24 cm Preis in Ganzleinen RM 15.— Das Werk, welches einen Teil des Standardwerkes „Die preußische Justizverwaltung" (vormals bearbeitet von Geheimrat Müller) bildet, gibt den neuesten Stand der einschlägigen Bestimmungen wieder, berücksichtigt insbesondere auch die kürzlich veröffentlichten umfangreichen Aenderungen der Gerichtsvollziehcrordnung und der Geschästsanweisung für Gerichtsvollzieher und ist mit einem aus führlichen Sachregister versehen. Der erste Teil enthält eine Einführung in das Gerichtsvollzieher wesen (rechtliche Stellung des Gerichtsvollziehers und Organisation des Gerichtsvollzieherwesens) sowie den Text der Gerichtsvollzieherordnung mit zahlreichen erläuternden Anmerkungen. Der zweite Teil umfaßt den Text der Geschästsanweisung mit zahlreichen erläuternden Anmerkungen. Im dritten Teil sind die Borschristen der Gerichtskassenvollzieher zusammengestellt. Der vierte Teil enthält als Anhang die wichtigsten Ergänzungsbeftimmungen zu den drei Hauptteilen des Buches, insbesondere auch die reichs- und landesgesehlichen Gebühren-, Stempel- und Steuervorschristen, einen Aus zug aus der B.O. über das Berwaltungszwangsverfahren und aus der Reichsabgabenordnung. Bezugsbedingungen siehe Bestellzettel. Eine vom Justizministerium für Behörden und deren Beamte erlassene Subskription erlosch mit dem 1. Juli. Das Werk ist von diesem Tage ab nur noch durch den Buchhandel zu obigem Preise zu beziehen. Prospekte stehen ab 15. Juli zur Verfilzung. Firmen, die besonderes Interesse haben, bitten wir, sich mit uns in Verbindung zu setzen. T>