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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1883
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Theil. 3577 1S2, 20. August. Zeit ganz ab. Peter Schöffer's erfinderischem Geist gelang es nun, auch hier den gerügten Mängeln Abhilfe zu bringen, und zwar durch einen Zusatz von Oel, sowie durch eine zweckmäßigere Zu- sammcnfügung der einzelnen Stoffe. Daß die verschiedenen Ver vollkommnungen nicht auf einmal erreicht wurden, sondern erst nach und »ach, mit vieler Mühe nach reiflichem Nachdenken und zahlreichen praktischen Versuchen ins Leben traten, ist leicht zu begreifen ; wahrscheinlich trug der Wetteifer, welcher Schösser ver anlaßt, sich neben Gutenberg Geltung zu verschaffen und Fast für sich zu gewinnen, nicht unwesentlich dazu bei, solche Ergebnisse her beizuführen. Dazu trat ein gewichtiges Moment: die Liebe Schöffer's zu Fust's Tochter. Es mußte ihm daran gelegen sein, alle Nerven an- znspannen, um seiner Persönlichkeit Beachtung zu erwirken, da ihm, wie wir wohl annehmen dürfen, als Famulus die äußeren Mittel gefehlt haben werden, sich in die Höhe zu bringen. Nachdem es ihm einmal gelungen war, seinem Talente die entsprechende Wür digung zu verschaffen, war sein Fortkommen gesichert, denn Guten berg wie Fnst waren sehr bald von der Wichtigkeit und der Bedeu tung des neuen Gußverfahrcns und mancher anderen Verbesse rungen der neuen Kunst, die erst hierdurch zur eigentlichen Typo graphie erhoben wurde, tief durchdrungen. Fust führte unserem Schösser aus Freude über die bewährten Eigenschaften und in froher Hoffnung auf das weitere Gedeihen der Kunst seine Tochter Christin» in die Arme und wurde sehr bald sein Schwiegervater. Uebcr den nächsten Anlaß hierzu erfahren wir Folgendes: Johann Friedrich Fust von Aschaffenburg, der als ein Abkömmling jenes Miterfinders Johann Fust aus authentischen Familienpapieren zu schöpfen so glücklich war, schildert denselben in einem Berichte *): „.... Wie man die Buchstaben in Bunzen schneiden, nachgießen und also vielmals mannigfaltigen könne und nicht jeden Buchstaben oft mals einzeling schneiden müsse. Dieser (Peter Schösser) hat in geheim eine Buntzcn von einem ganzen Alphabet geschnitten und seinem Herrn sammt dem Abguß oder Llatrieibus gezeyget, welches dann seinem Herrn Johann Fusten so Wohl gefallen, daß er vor Frewdeu ihme sobald seine Tochter Christinam zur Ehe zu geben versprochen und balden nachmalen auch solches wirklich voll zogen." Wie lange nach dem Versprechen das Ehebündniß geschloffen wurde, darüber fehlen die Nachrichten. Falkcnstein nimmt jedoch an, daß die Hochzeit schon im Jahre 1454 oder 1455 stattgcfunden hätte, da bereits in der ersten Auflage des berühmten Psaltcriums von 1457 unter der Schlußschrift die Wappenschilder von Fust und Schösser mit einander verbunden erscheinen. Zu welcher Zeit in dessen es auch immer geschehen sein mag, so läßt sich doch aus dem Charakter von Fust, sowie aus seines Urenkels Erzählung der Schluß ziehen, daß derselbe sehr frühzeitig den Entschluß gefaßt habe, unseren Schösser durch die engsten Bande der Verwandtschaft mit sich zu verknüpfen, um dessen Erfindung mit dem daraus zu er wartenden Gewinn gemeinschaftlich mit ihm auszubeuten. Der klug berechnende Mann glaubte also den Erfinder einer so wich tigen Verbesserung nicht dauernder an sich fesseln zu können, als wenn er ihm seine einzige Tochter zur Gattin gäbe. Die Vortheile, welche er mit prophetischem Scharfblicke nicht nur für sich, sondern auch für seine Enkel aus dieser Vervollkommnung des Druckerei- Verfahrens erblühen sah, würden aber natürlicher Weise sehr ver ringert worden sein, wenn das neue Verfahren in den sämmtlichen Hand- und Kunstgriffen auch dem Urheber der Haupterfindung — Gutenberg — bekannt und noch während der Verbindung mit demselben, Wohl gar vor seinen Augen, in Anwendung gebracht worden wäre. Fust benutzte also diesen Umstand, um die Ver bindung mit seinem bisherigen Geschäftstheilnehmcr zu lockern und sich nach und nach ganz von ihm loszulösen, was dann auch be kanntlich geschah. Schlug folgt. Ein Wort für die Vereins-Sortimente. Auf den in Nr. 150 d. Bl. abgedruckten Artikel des Hrn. I. Grunow wider die Vereins-Sortimente, in welchem deren Erfolge bestritten werden, sehen wir uns veranlaßt, in kurzem mit- zutheilen, wie wir nach unseren eigenen Erfahrungen darüber urtheilen müssen. Allerdings kommt cs darauf an, von welchem Standpunkte aus man diese ja nur im Buchhandel noch neuen Genossenschaften betrachtet. Wir stehen natürlich zunächst auf dem Standpunkte des Sortimenters, während der Verfasser jenes Artikels doch wohl andere und zwar sehr begrenzte Interessen vertritt. Der Sorti menter hat vom Vereins - Sortiment unbedingten Vortheil. Das beweist nicht nur das Wachsen unserer Mitgliederzahl, sondern auch der von Jahr zu Jahr steigende Umsatz. Der Nutzen liegt vor allem in den größeren directen Bezügen, in dem Cassa - Geschäft, soweit dies thunlich, und in der verringerten Spesenlast. Aber auch der Verleger, niit dem das Vereins-Sortiment in lebhaftem Verkehr steht, wird gern mit demselben arbeiten, denn er erreicht, von andern Vortheilen abgesehen, jedenfalls eine wünschenswerthe Geschäftsvercinfachung. Auch hierfür zeugen die vielen angenehmen Verbindungen, welche wir haben. Der beschränkte Raum gestattet nicht, durch Zahlen zu belegen, was wir über die gedeihliche Ent wicklung unseres Vereins-Sortiments sagten. Wir stellen aber Jedem, der sich dafür interessirt, unseren ausführlichen Geschäfts bericht gern zur Verfügung, in welchem genau uachgewiesen wird, was wir bisher erreichten. Breslau, im August 1883. Der Vorstand des Schlesischen Vereins-Sortiments, E. G. MiSrcllen. Zur Literarconvention mit den Niederlanden. — Verschiedene Blätter, so auch das Börsenblatt Nr. 186, bringen über diesen Gegenstand einen „anscheinend aus officiöser Quelle" herrührenden Artikel, der aber von einer so völligen Unkenntniß der bestehenden Verhältnisse zeugt, daß er der Be richtigung bedarf. Der Artikel sagt, cs müsse dahingestellt bleiben, ob es gelingen werde, die Convention auf den gegenseitigen Schutz der Urheber von Originalwerken gegen Uebersetzung aus zudehnen. Diese Frage sei indessen gerade im Verhältniß zu den Niederlanden keinenfalls von solcher Bedeutung, daß die Bewilligung des gegenseitigen Schutzes der Urheber gegen Ucbcr- setzung als unerläßliche Voraussetzung für den Abschluß einer Literarconvention zu bezeichnen wäre. Der hauptsächliche Werth der letzteren würde vielmehr darin bestehen, daß den Nachthcilen abgeholfen werde, welche Urhebern und Verlegern durch Nach druck und Nachbildung von Originalwcrken erwachsen. Dieser Auslassung gegenüber muß davor gewarnt werden, daß bei uns an maßgebender Stelle eine so verkehrte Auffassung Eingang findet. Gerade entgegengesetzt liegen die Verhältnisse! Es ist für uns von der allergrößten Bedeutung, den Schutz gegen unerlaubte Uebersetzung zu erhalten, darin liegt der hauptsächlichste Werth der Convention, nicht aber im Schutz gegen Nachdruck und Nachbildung. Denn thatsächlich werden wir in neuerer Zeit in den Niederlanden weder nachgedruckt noch nach gebildet, wohl aber erscheinen fortlaufend eine Menge von Ueber- setzungen, für welche Original-Autor und Verleger nicht entschädigt *) In Lersner's Frankfurter Chronik S. 9—it.
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