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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1890
- Sprache
- Deutsch
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4036 Amtlicher Teil. ^ 175, 31. Juli 1890. an die betreffenden Stellen gerichtetes Gesuch (welches als An lage 14 mitfolgt): künftig überhaupt keinen höheren Rabatt als 5 Prozent auf Bücherliefernngen zu verlangen, beziehen und diesem Gesuche günstig lauten, während wir uns der Königlich Preußischen Regierung gegenüber in unfern ergebenen Eingaben vom Mai 1889 und vom Februar d. I. ans die viel weniger weit gehende Bitte beschränkt haben: die Provinzialbehörden, Aemter und Institute nnzu- weisen, dort, wo an den betreffenden Sitzen Sortiments- bnchhandlungcn bestehen, die zum Ankäufe gelangenden buchhändlerischen Werke von diesen zu beziehen, voraus gesetzt, daß die Preisdifferenz eine nur unbedeutende ist, daß ferner die betreffenden Buchhandlungen leistungsfähig sind und im übrigen den berechtigten Anforderungen der Behörden entsprechen. Während wir uns zur Begründung dieses Gesuches ans das in unfern obenerwähnten ergebenen Eingaben sowie in der uns von Ew. Excellcnz gewährten Audienz über die hohe Wich tigkeit der Angelegenheit für den Sortimentsbuchhandel, sowie für den Verlagsbuchhandcl ganz Deutschlands und selbst für den Staat von uns Angeführte beziehen, haben wir dem Wunsche Ew. Excellcnz zufolge nur noch nachzuweiscn, daß die Erfüllung unseres Gesuchs auch im Interesse der Wissenschaft liegt. Ew. Excellcnz ist bekannt, daß in Deutschland auf allen Gebieten der Wissenschaft fortwährend Werke größeren oder gerin ger» Umfangs erscheinen, deren Absatz trotz ihrer hohen wissen schaftlichen Bedeutung ein nur beschränkter sein kann. Dieser Absatz ist aber immerhin ein ihre Veröffentlichung ermöglichender größerer, als ihn derartige Werke in andern Ländern, selbst in England und Frankreich finden, weshalb sie in diesen Ländern oft gar nicht oder nur ans Kosten der Verfasser oder mit Unter stützung von Regierungen und Instituten veröffentlicht werden können. Dieser dem deutschen Verlagsbuchhandcl oft uachgc- rühmte Vorzug ist aber wesentlich dem Bestehen des deutschen Provinzialbnchhandels zu verdanken. Jede deutsche Sortimcnts- bnchhandlung in der Provinz ist in den Stand gesetzt, ein solches Werk ihren sich dafür interessierenden Kunden zur Ansicht vor- znlegcn, und auf diese Weise wird eine beträchtliche Anzahl von Exemplaren mehr abgesetzt, als wenn das Buch nur von denen, welche zufällig von seinem Erscheinen Kenntnis erlangt haben, von auswärts und ohne vorher den Inhalt prüfen zu können, bestellt werden müßte. Diese Vertriebsarbcit der Provinzsorti menter ist mit Kosten verknüpft, welche bei dem durch die Ver hältnisse bedingten geringeren Absatz sehr ins Gewicht fallen und es den Provinzsortimcntern unmöglich machen, ebenso billig zu liefern als einzelne Sortimenter einer Großstadt, welche sich dieser mühevollen und wenig lohnenden Arbeit entziehen, sich vielmehr darauf beschränken, Bestelltes zu liefern und so häufig da zu ernten, wo jene gesät haben. Werden nun aber den Sortiments- buchhandlungen in den Provinzen in den Behörden, den Biblio theken u. s. w. ihre besten Kunden entzogen, wird infolge dessen ihre Leistnngsfähigkeit, ihr Kredit bei den Verlegern geschädigt, ihre Anzahl nach und nach verringert, so wird dann der Absatz derartiger Werke bald sich wesentlich verringern. Der deutsche Verlagsbuchhandcl wird dem gegenüber voraussichtlich nur zwei Auswege haben. Entweder er wird den Ladenpreis eines solchen Werkes wesentlich höher stellen müssen als bisher, um die Deckung der Herstellungskosten auch bei einem geringeren Absätze zn erreichen; dadurch würden die BUcherkäufcr, insbesondere die Bibliotheken benachteiligt werde». Oder ober er wird überhaupt den Mut verlieren, derartige Werke zu verlegen, und dies wäre im Interesse der Wissenschaft gewiß oft sehr zn bedauern. Dieser Gesichtspunkt ist auch in zwei kurzen Flugschriften*) *) Titel der Flugschriften: vr. W. Ruprecht, der Ladenpreis im Deutschen Buchhandel. — Der deutsche Provinzialbuchhandel. (Sondcr- abdruck aus Nr. 157 der Münchener »Allgemeinen Zeitung-.) behandelt, welche wir uns deshalb als Anlage 15 und 16 unter Anstreichung der betreffende» Stellen hier beiznsügen erlauben. Indem wir Ew. Excellcnz um wohlwollende Aufnahme unserer Ausführungen ersuchen, erlauben wir uns noch zu be merken, daß wir Ew. Excellcnz zu besonderem Danke verpflichtet wären, wenn uns ein gefälliger Bescheid auf unsere ergebenen Eingaben noch bis zu Ende dieses Monats erteilt werden könnte. Am 4. Mai (Sonniag Kantate) findet nämlich die alljährliche Hauptversammlung unseres den gesamten deutschen Buchhandel vertretenden Vereins statt, in welcher wir über die Angelegen heiten desselben Bericht zu erstatten haben. Da nun unser ergebenstes Gesuch die wichtigste Angelegenheit des deutschen Buchhandels betrifft, auf deren Entscheidung derselbe mit Span nung wartet, so wollen Ew. Excellcnz hiermit unser Drängen entschuldigen. Indem wir einem — hoffentlich günstig lautenden — Be scheide vertrauensvoll entgegensetzen, empfehlen wir uns Leipzig, 2. April 1890. in größter Ehrerbietung Ew. Excellcnz gehorsamster der Vorstand des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler. Im Aufträge Or. Eduard Brockhaus, zweiter Vorsteher. VI. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, z. H. Herrn Geheimen Kommerzienrat A. Kröner, Hochwohlgeboren. Stuttgart. Den Vorstand benachrichtige ich mit Bezug aus die unter dem 18. v. M. an den Herrn Vicepräsidentcn des Staatsministe riums gerichtete Eingabe, daß ich den meiner Verwaltung unter stellten Behörden und wissenschaftliche» Instituten mittels beson deren Cirkularerlasses vom heutigen Tage empfohlen habe, ihren gewöhnlichen bnchhändlcrischen Bedarf, wie dies bisher schon meist ohne besondere Anregung geschehen, künftig möglichst allge mein von den an ihrem Sitze bestehenden Sortimeuts- buchhandlungen zu entnehmen. Berlin, den 10. April 1890. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Frhr. v. Lucius. VII. An Seine Excellcnz den königlichen Staatsmiuistcr und Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Herrn Freiherr» von Lucius Berlin. Euer Excellcnz haben die Gewogenheit gehabt, mit gütigem Schreiben vom lO. April ds. Js. dem ersten Vorsteher des Börseiwereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Geheimem Kommerzienrat Kröner in Stuttgart, bekanntzugcben, daß Euer Excellcnz den Ihrer Ver waltung unterstellten Behörden und wissenschaftlichen Instituten mittels besonderen Cirkularerlasses vom 10. April ds. Js. em pfohlen habe, ihren gewöhnlichen bnchhändlcrischen Bedarf, wie
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