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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1915
- Strukturtyp
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- 1915-08-25
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 196, 25. August 1915. tvmie«. 5. Auf!. G. Schmor!, »Die pathologisch-histologischen Unter- i suchungsmethoden«. 7. Ausl. — E. Sonnenburg, »Pathologie und! Therapie der Perityphlitis«. 7. Aufl. — A. von Strümpell, »Lehr buch der speziellen Pathologie und Therapie der inneren Krankheiten«. 19. Ausl. - H. von Tappeiner, »Lehrbuch der Arzneimittellehre und Arzneivervrdnungslehre«. 10. Ausl. — N. Zuntz und A. Loewy, »Lehrbuch der Physiologie des Menschen«. 2. Ausl.— die Enzyklopädien der Haut- und Geschlechtskrankheiten, der Hygiene, der Geburtshilfe und Gynäkologie, der gesamten Chirurgie, der Ohrenheilkunde, die groß angelegten Unternehmungen: »Handbuch der Kinderheilkunde« von M. Pfaundler und A. Schloßmann, 6 Bände, 2. Ausl. —W. Liepmann, »Kurzgefaßtes Handbuch der gesamten Frauenheilkunde, Gynäkologie und Geburtshilfe für den praktischen Arzt« — Carl Reißig, »Das ärztliche Hausbuch für Gesunde und Kranke« und die von Arend Buch- holtz verfaßte ausgezeichnete Biographie des großen Chirurgen Ernst von Bergmann, 3. Ausl. Nicht nur im Buchverlag entfaltete Herr Lampe-Vischer eine er sprießliche Tätigkeit, er wandte auch seine besondere Aufmerksamkeit wissenschaftlichen Zeitschriften zu. So legt die Gründung der »Mo natsschrift für Unfallheilkunde und Jnvalidenwesen«, des »Archivs für die Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik«, des Archivs für soziale Hygiene und Demographie«, des »Archivs für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik« Zeugnis für sein rastloses Vorwärtsstreben auf dem von ihm erwählten Gebiete ab. Neben den Bcrufsgeschäften hat Herr Lampe-Vischer seine Kraft auch der Vercinstätigkeit gewidmet: er gehörte dem Verwaltungsaus schuß des Börsenvereins im Jahre 1912/13 an und war langjähriger Schatzmeister der »Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Aerzte«. Als Rittmeister d. L. zu Beginn des Weltkrieges an der Front, erwarb sich der Jubilar den Albrechtsorden I. Klasse mit Schwertern, mußte aber vor einiger Zeit den Dienst fürs Vaterland aufgeben. An der Schwelle des neuen Vierteljahrhunderts geschäftlicher Tätigkeit möge der Jubilar die Hoffnung mit hinübernehmen, daß es ihm einen wei teren erfolgreichen Aufstieg seines Geschäftes bringen werde. Zahlungsvcrbotc. — Der preußische Minister für Handel und Ge werbe richtete am 6. August an sämtliche amtlichen Handelsvertre tungen folgenden Erlaß: »Die Verordnung vom 30. September 1914 und die Bekannt machungen vom 20. Oktober und vom 19. November 1914, betreffend Zahlungsverbot gegen England, Frankreich und Rußland, ver bieten ganz allgemein jede auch nur mittelbare Zahlung, Abführung oder Überweisung nach Eng land, Frankreich, Rußland und Finnland sowie nach den Kolonien und auswärtigen Besitzungen dieser Länder. Mit dieser Vorschrift erscheint die in einigen Handelskreisen ver tretene Auffassung nicht vereinbar, daß eine Zahlung an eine Firma des neutralen Auslands auch dann erlaubt ist, wenn kein Zweifel darüber besteht, daß die neutrale Firma für die aus Frankreich und England bezogenen Waren dorthin Zahlung leistet. Die erwähnte Verordnung bietet für eine derartige Auffassung des Begriffs der ,mittelbaren Zahlung, Abführung oder Überweisung' nach Feindesland keinen Anhalt. Sie unterscheidet auch nicht, ob der Abfluß des ge zahlten Betrages nach dem feindlichen Ausland .sofort oder erst später, ob er unverändert oder ,nach einer Umwertung' im Geschäftsbetrieb der neutralen Firma, ob er ganz oder nur zum Teil erfolgt, sowie ob die neutrale Firma für eigene Rechnung die Ware aus dem feindlichen Ausland bezieht oder nur als Kommissionär des deutschen Bestellers. Der Umstand, daß mit einem Weitcrfließen auch nur eines Teiles des gezahlten Preises nach dem feindlichen Ausland > gerechnet werden muß, genügt, die Zahlung als mittelbare Zahlung,! Abführung oder Überweisung nach dem feindlichen Ausland im Sinne der Verordnung erscheinen zu lassen. Wenn angeblich manche deutsche Firmen solche Zahlungen vor nehmen, so ist das ein Mißbrauch, und es wird in allen zur Kenntnis der Behörde gelangenden Fällen von — nicht ausdrücklich genehmigten — mittelbaren Zahlungen nach dem feindlichen Auslande im Wege der Strafverfolgung auf Grund des 8 6 a. a. O. eingeschritten werden. Die Entscheidung der aufgeworfenen Frage ist in jedem Falle den Gerichten Vorbehalten. Es wird nicht verkannt, daß häufig Fälle Vorkommen, in denen ein erhebliches deutsches Interesse an dem Bezug von Waren aus Feindesland vorhanden ist und diese nur gegen Zahlung erlangt werden können. Indessen ist die Prüfung dieses Bedürfnisses und die Entscheidung über die Zulässigkeit der Zahlung nicht in die Hände der Beteiligten gelegt: 8 7 der Verordnung vom 30. September 1914 schreibt vielmehr vor, daß es einer ausdrücklichen Genehmigung des Herrn Reichskanzlers bedarf. Solche Ausnahmen von dem Zahlungsverbot werden bei dem Herrn Reichs kanzler lR e ichsamt des Innern) häufig nachgesucht, und die Erlaubnis zur Zahlung ist überall, wo ein besonderes Interesse am Bezüge französischer, englischer oder russischer Waren an zu erkennen war, dem G e s u ch st e l l e r, sei es für einen Einzelfall, sei es allgemein, erteilt worden. Auf die strenge Beachtung der erwähnten gesetzlichen Vorschriften muß Gewicht gelegt werden, schon um eine Bevorzugung minder ge wissenhafter Firmen vor solchen, die vorschriftsmäßig ihren Antrag der Prüfung der zuständigen Stelle unterbreiten, zu vermeiden. Dadurch, daß gemäß den Bekanntmachungen vom 11. und 12. Fe bruar 1915 für gewisse Erzeugnisse feindlicher Staaten die Einfuhr überhaupt verboten ist, sind die Vorschriften iiber das Zahlungsverbot nicht berührt. Auch soweit hiernach die Einfuhr an sich nicht ver boten ist, müssen die Bestimmungen über das Verbot von Zahlungen nach Feindesland nach wie vor beachtet werden. Ich ersuche, die Interessenten von Vorstehendem in Kenntnis zu setzen.« Versuch einer Reinigung der englischen Sprache. — Aus dem Leserkreise wird uns geschrieben: Da an dieser Stelle mehrfach Ar tikel iiber Versuche, unsere Sprache von fremden Einflüssen zu reinigen, erschienen sind, so sei auch erlaubt, darauf hinzuweiscn, daß selbst unsere größten Gegner, die Engländer, neuere Worte aus unserer Sprache entliehen haben, die sie jetzt wieder abzustoßcn bemüht sind. So sucht man z. B., wie aus einem Artikel in der Daily Mail hervor geht. englische Ausdrücke für Hinterland und Kursaal. Das letzt genannte Wort durch das italienische Kasino zu ersetzen, ist bereits verworfen worden. Auch wird sich wohl Herausstellen, daß man die »Hunnen« wie in so vielen anderen Dingen, so auch in der Sprache nicht entbehren kann. Die Geibel-Jahrhundert-Ausstellung in Lübeck. — Am 17. Oktober wird in Lübeck, dem Geburtsort Emanuel Geibels und der Stadt, in der er begraben liegt, eine Geibel-Jahrhundert-Ausstellung stattfinden. Ursprünglich war nur diese Ausstellung, die sich in beschränkten Grenzen halten konnte, vorgesehen, das Pro gramm ist aber jetzt zu einer allgemeinen großen Geibel- Feier erweitert worden, an welcher der Senat, die Bürger schaftskörperschaft, eine Reihe von Vereinen und alle Schulen der Stadt teilnehmen werden. Der hundertste Geburtstag des Dichters soll in würdiger Weise begangen werden. So hat z. B. die gesamte Sängerschaft von Hamburg-Altona dem Lübecker Männergesangver ein ihre Mitwirkung zugesagt, sodaß ein Chor von 700 Sängern die Feier begleiten wird. Die Leitung hat Bundeschormeister Scheffler- Hamburg übernommen. Der Literarischen Vereinigung, welche die Ausstellung veranstaltet, sind' inzwischen wertvolle Beiträge aus Geibels Leben und Wirken zugegangen, u. a. eine Sammlung von Er zeugnissen launig-übermütiger Art, die bisher nicht veröffentlicht wur den. In Bonn, bei den Krambambuli- und Hampelmann-Abenden, trieb Geibels Muse die heitersten Blüten. Aus dieser Zeit sind feuchtfröhliche Gedichte Geibels bewahrt, z. B. das »Hampelmannlied«. Ein großer Teil dieser unbekannten und nngedruckten Geibel-Poesie wird auf der Ausstellung zu finden sein, ebenso fast alle Vertonungen Gcibelscher Gedichte. BttMalnkchrichteu. Gefallen: am 25. Juli im Osten Herr Walther Niebow aus Branden burg a. Havel. Riebow, der seine Ausbildung 1908—1912 bei Adolf Hertz in Brandenburg genossen hatte, mar dort noch als Gehilfe bis Dezember 1912 tätig gewesen, um dann bei Schnabel k Walter G. m. b. H. in Potsdam in gleicher Eigen schaft einzutreten. Hier war er bis zum Tage seiner Einbe rufung zum Militär, dem 1. Mai 1915, in Stellung. Ein junger, ernster und überaus strebsamer Berufskollege ist mit ihm ans unserer Mitte gegangen, dessen ausgezeichnete Charaktereigen schaften zu den schönsten Hoffnungen berechtigten. Gestorben: an den Folgen einer bei einem Sturmangriff auf dem östlichen Kriegsschauplätze erhaltenen Wunde Herr RndolfLeichtcr, Geschäftsführer der Firma Verlag Deutsche Lcbenskunst G. m. b. H. in Berlin. Leichter war durch einen Brustschutz ver wundet worden, dem er 14 Tage später erlag.
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