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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1925
- Strukturtyp
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- 1925-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1925
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- Deutsch
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10336 vvrsenblatt f. d. DttLn. vuLbandrl. Redalttoneller Teil. 148, 27. Juni 1925. Hanseatische verlagianstal, Mtiengesellssafl In Hamburg. — VermöaenSaufstellung am 31. Dezember 1924. Soll. ./ö § § 17 400 63 11 908 71 Bankguthaben 2 k>72 80 S188L 14 Kontoreinrichtunq 21 742 /O Abschreibung - 2 242 70 19 500 Maschinen und Gerät-. 314 612 94 Abschreibung - 31612 94 283 000 Schrlslen 96 069 54 Abschreibung 9 660 64 86 600 — Meiall 21449 17 Abschreibung 1449 17 20 000 — Beteiligungen . . - 169 224 — Grundstück und Gebäude 25 010 Abschreibung auf Gebäude 360 24 660 — Hypotheken 244 000 — Außenstände 488 563 31 Warenbestände 635 440 23 1 901 769 68 Haben. Aktienkapital 1 800 000 68 468 30 Rücklage 33 000 301 38 1 901 769 68 Gewinn, und Verlustrechnung am 31. Dezember 1924. Soll. Haben. Ä 418617 36 Allgemeine Unkosten - - - 307 083 43 Zinsen und Agiosteucr 19 973 94 Rohgewinn Kapitalentwertung 6 801,26 Abschreibungen aus: Kontoreinrichtg. >6 2 2-12.70 Maschinen und Geräte. . . 31612.01 Schriften . . . „ 9 569 61 Metall .... 1449,17 Gebäude . . . „ 360.— Kontokorrentes 6 333.— ., 61 467,35 Rücklage „ 33 000.— Vortrag auf neue Rechnung . .. 301,38 91659 99 418 617 36 418 617 30 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 140 vom 18. Juni 1925.) John Schwerin'S Verlag Actlen-Gesellschaft in Berlin. — Bilanz am 31. Dezember 1924. Aktiva. Ä Verlagskonto 6 000 Mobiliarkonlo 1 Kassakonto: Bestand 1011 66 Kontokorrentkonto: Debitoren 68 066 02 Vorräte 11 977 50 893 11 Verlust 75 490 80 163 429j99 Passiva. 6 000 Kontokorrcntkonto: Kreditoren 147 872 59 Akzeptekonto 4 500 Delkrederekonto 4 000 Jnterimskonto 1057 40 163 429 99 Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1924. Debet. VL § 399 268 Abschreibungen . . - 617 05 Unkosten 45 977 30 445 862 90 Kredit. 370 372 10 Verlust 75 490 80 445 862 90 (Deutscher Ne'chsanzeiger Nr. 138 vom 16. Juni 1925.) Aus Spanien. — Ter Schutz des ans Spanien stammenden spa- Nischen Buches in den ungefähr 20 übrigen spanisch sprechenden Län- dcrn ist immer noch nicht dnrchgeführt. Die spanische Buchhandelszcit- schrist teilt in ihrer Märznummer mit, daß der kleine Staat Panamä einen allgemeinen gegenseitigen Schutz der spanisch geschriebenen Bü cher angeregt hat. Ans einer Ausstellung in Panamä war ein spa- nisches Hans ansgestellt, dieses hat der König von Spanien der spa nischen Handelskammer in Panamä überlassen. In diesem »Lalaeio äs Lspanrr« wird eine dauernde Ausstellung spanischer Erzeugnisse eingerichtet werden, und ein Saal wird dem spanischen Buch gehören. Die spanische Handelskammer in Panamä, die dieses Hans verwaltet, will hier nun so eine Art »Copyright-Stelle« cinrichten, wo spanische Bücher zum Schutz angemeldet werden sollen. Sch. Aus den Bereinigten Staaten von Nordamerika. — Jetzt haben sich auch die für den amerikanischen Buchhandel so wichtigen Bnchhand- lungsreisendcn organisiert und Ende April ihre erste Versammlung als »^ssoeiatscl Look ll'ravellers« abgehalteu. Es hatten sich 03 Nei- senöc als Mitglieder angemeldet, und auf der ersten größeren Zusam menkunft, die, wie cs drüben üblich ist, and einem »Luncheou« be- stand, fanden sich 46 Mitglieder ein. Augnst H. Gehrs, dessen deutsche Abkunft der Name verrät, wurde zum Vorsitzenden erwählt. In der bekannten Linitlrsonian Institution, die viel für die Wissen schaft leistet, wurde ein neues Farbendruckverfahren geprüft. Ein sol- chcr nach dem neuen Verfahren erzeugter Farbendruck soll nicht vom Ursprungsbild zu unterscheiden sein. Er wird auf rauhes Lumpen papier gedruckt. Der Druck ist eine Abart des Dreifarbenvcrfahrens mit wasserunlöslichen Farben (Waterprook inks). Es wird gedruckt, während das Papier noch feucht ist. Bei ihrer Wanderung durch die Buchlädcn der Staaten ist die amerikanische Zeitschrift Lublisüsis' >VeekIy jetzt mit ihrer Uber- schrist: 8ix nerv Lastern slrops in Washington angclangt und erzählt von dem »Besten Keller« (l'üo Lest Cellar). Diese Gründung kann auch unsere Teilnahme erwecken. Die Gründerin Fräulein Ladd hat Vorkenntnisse durch Bibliothekstätigkcit und sie hatte den Mut, mit 1800 8 Geldmitteln einen Buchlädcn vier alten, in der Nähe befind- lichen Buchhandlungen hinzuzusiigen. Sie nahm eine Ecke zwischen Negiernngsgebänden, einen Keller nicht gerade, aber einige Stufen niedriger gelegen als die Straße, ohne eigentliche Schaufenster. Es wurden Auslagekästcn neben den Eingang und zu seinen zwei Seiten gesetzt, das Ganze ist geschmackvoll eingerichtet und das Geschäft ent- hält 3000 Bände. Dem Besucher erklärte die Inhaberin, daß sie mit diesem Laden nicht reich werden würde, aber er bezahle sich und sie (sie und ihre Schwester) hätten ihr Auskommen damit. Das Lager ist nicht groß, aber cs kann durch den schnellen Absatz immer wieder er neuert werden. Wie bei uns sucht auch der amerikanische Verleger den Buchhänd ler durch immer neue Wendungen auf seine Werke aufmerksam zu 'machen. Die Anzeige eines neuen Buches einer bekannten Schrift stellerin fängt mit dem großgcörucktcn Namen einer lithographischen Anstalt an. Die so und so Kompagnie ist stolz darauf, verkünden zu können, daß der und der Verlag sie beauftragt hat, die gesamten Werbebilder für das und das, dann und dann erscheinende Buch usw. hcrzustcllen. Nicht übel, um von diesem und jenem nachgemacht zu werden, und die betreffende Kunstanstalt trägt vielleicht einen Teil der Anzcigekostcn. Sch. Kontraktbrnch von Angestellten und Schadenersatzanspruch des Ar beitgebers. — Es ist eine heute nicht selten beobachtete Erscheinung, das; Arbeitnehmer, Arbeiter wie auch Angestellte, unter Nichtachtung der eingegangcnen vertraglichen Verpflichtungen und unter Außerachtlas sung der hinsichtlich der Kündigungsfrist getroffenen Vereinbarung ihre Stellung wechseln und also unter Kontraktbrnch ihre Arbeitsstätte verlassen. Durch ein solches Verhalten von Angestellten erwächst dem Arbeitgeber in der Mehrzahl der Fälle ein nicht unbeträchtlicher Schaden. Es erscheint angesichts der Tatsache, daß diese Fälle in letzter Zeit häufiger denn je au der Tagesordnung sind, angebracht, darauf hinzuwciscn. daß bei Vertragsbruch von Angestellten selbstver ständlich Klage angestrengt und ein entsprechender Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Ein Urteil des Kaufmanns ge- richts Stendal vom 8. November 1924 hat einen Schadenersatzan spruch des Arbeitgebers dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und in seinen Entscheidungsgrünöen außerordentlich beachtsame Richt linien dafür ausgestellt, in welchem Ausmaße sich die Höhe eines Scha denersatzanspruchs seitens des Arbeitgebers bewegen kann. Die Frage erscheint uns bedeutsam genug, um ans den Entscheidnngsgründcn des Stcudalcr KanfmannsgcrichtsurteilS das Wesentliche kurz herauszu- grcifcn. Was die Höhe des Anspruchs betrifft, so kann nicht da- von ausgcgangen werden, daß ohne weiteres mindestens der Betrag
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