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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1925
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- 1925-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1925
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Redaktioneller Teil. 148, 27. Juni 1925. man die Bestimmung-en des Verfahrens im einzeln-cn dabei unbe rücksichtigt läßt. An die Zulässigkeit der Zwan-gsburchsetzung der deutschen oder der tschecho-slowakischen Urteile in der Tschecho-S-lowaki und umgekehrt werden nachstehende Bedingungen geknilpft: 1. Das zu vollstreckende Urteil muß rechtskräftig sein. 2. Tie den Prozeß einleitende Ladung oder Verfügung muß der unterlegenen Partei zugestellt wenden. 3. Das Urteil darf nicht den Personenstand der zu exeguicrcnden Partei betreffen, soweit diese Staatsbürger des ivm den Voll zug der Exekution ersuchten Staates ist (Ehesachen, eheliche Abstammung, Legitimation usw., die grundsätzlich den Ge setzen des Heimatstaates unterliegen). 4. Das Urteil d-ars nicht dem in Gründen der Sittlichkeit oder öffentlichen Ordnung gelegenen Zweck des Gesetzes des Staates, in welchem die Vollstreckung oder Anerkennung dieses Urteils erfolgen soll, widersprechen. 5. Die Gerichte, die Urheber des Titels sind, müssen nach den Gesetzen des Staates, in dem die Vollstreckung dieses Titels begehrt wird, zuständig sein oder noch zuständig gemacht wer den können. Diese unter Punkt 5 ausgesührte Bedingung ist vornehmlich der spezielle Punkt von Differenzen und Auseinandersetzungen, da die Normen für die Zuständigkeit der einzelnen Gerichtsbehörden ln Deutschland und der Tschecho-Slowakei durchaus nicht überc-in-stimmen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 29 ZPO.) ist für Klagen aus einem Vertrage das Gericht des Ortes zuständig, wo die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. (Lei- stun-gs- -bzw. Erfüllungsort.) In Übereinstimmung mit den handels rechtlichen Vorschriften der Tschecho-Slowakei vertritt das deutsche Reichsgericht die Auffassung, daß durch die Verpflichtung des Schuld ners, die Zahlung an einem bestimmten Ort zu leisten (das Geld an -einen bestimmten Ort zu übersenden), der gesetzliche Erfüllungsort nicht berührt wird. Demgemäß bleibt für den deutschen- Käufer seine 'Handelsniederlassung gesetzlicher Erfüllungsort, da die einseitige Kak ln,renklausel des tschccho-slowakischeu Lieferanten (die z. B. lautet: »Zahlbar und klagbar in Prag«) den deutschen Käufer als einseitiger Vermerk nicht bindet. Gleiches trifft naturgemäß auch für den. gegen teiligen- Fall zu. Es wird demzufolge ein auf Grund des Vermerks ^Erfüllungsort für beide Teile Berlin« in Deutschland gegen den 'Kunden- in der Tschecho-Slowakei gefälltes Urteil nicht vollstreckbar sein. Der Faktnrengerichtsstaud der tschechoslowakischen Nechtsan- schauung erfordert vielmehr neben der Vereinbarung der Zahlbarkeit noch ausdrücklich die Vereinbarung der Klagbarkeit an dem gleichen Orte, und der Gerichtsstand des Erfüllungsortes setzt die urkunD- liche Vereinbarung der Parteien über den Erfüllungsort voraus. Als eine solche urkundliche Vereinbarung der Parteien über den Er füllungsort ist aber die den Vermerk über den Erfüllungsort einseitig enthaltene Faktura des deutschen Klägers nach der Judikatur des Obersten Gerichts nicht hinreichend, da zur »urkundlichen Übereiu- kunst« Schriftlichkeit auf beiden Seiten, sowohl auf seiten- des Lieferers als auch auf seiten- des Belieferten vorhanden sein muß. Es muß daher nach dieser vorstehend dargestellten Rechtslage bei dem Geschäftsverkehr mit Handelskreisen der tschecho-slowakischen Re publik unbedingt darauf geachtet werden, daß die Vereinbarung- des Erfüllungsortes seitens des tschecho-slowakischen Kunden bestätigt wird, sofern dies nicht bereits durch Unterzeichnung und Anerkennung- des eine Bestimmung über den Erfüllungsort enthaltenen Bestell- oder Austragscheins erfolgt ist, andernfalls würde die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen sein, daß trotz des bestehenden Gegcnseitig- keitsvertrags zwischen der deutschen und der tschechoslowakischen Ne gierung das auf Grund des Vermerks »Erfüllungsort snr beide Teile Berlin« in Deutschland gefällte Urteil in der Tschechoslowakei nicht vollstreckt wird, also der ergangene Nrteilsspruch für den deutschen Kaufmann mehr oder minder nur von illusorischer Bedeutung ist. h. Schneider, Ferdinand Josef: Die deutsche Dichtung vom Ausgange des Barocks bis zum Beginn des Klassizis mus 1700—1785. Stuttgart, I. B. Metzlersche Verlags buchhandlung, 1924. (Epochen der deutschen Literatur. Her- ausgegebcn von Julius Zeitler. Band III.) XI, 492 S. Lwd. Mk. II.—. Unter den Ausgaben einer literarhistorischen Darstellung dürfte am schwersten die Sclbstbcfrciung ihres Autors von der äußeren Chrono logie seines Stoffes zu lösen sein. Darüber können auch Verschie bungen der literarhistorischen Problematik nicht hinwegtäufchen, die den Stoff in andere höhere Einheiten umformcn wollen, die die biogra phischen und bibliographischen Taten mehr oder minder unterordnen und voraussetzen, die nicht von diesen vorgezeichnet werden. Daß zwi schen den Leistungsmöglichkeiten einer literarhistorischen Darstellung und den literaturwissenschaftlichen Wünschen unserer Zeit kaum noch zu überwindende Schwierigkeiten für die Herstellung einer allumfas senden Zweckform einer Literaturgeschichte liegen, kann man fast in jedem Vorworte gerade unserer besten neuen deutschen Literarur geschichten beklagt finden. Wer sich an eine literarhistorische Dar stellung wagt, die ein Werk eigenen Gepräges werden soll, die, in der Form künstlerisch, sich zu einer philosophischen Bedeutung erheben will, der muß die schwere Kunst des Auslassens zu üben verstehen und wird damit dann nicht die Absicht einer auch nur stofflich begrenzten Vollständigkeit verwirklichen können, die in einem Lehrb-uche liegt, das man nachsch-lagen möchte. Als eine weitere Hemmung auf Schritt und Tritt erweist sich dem Literarhistoriker die richtige Einteilung seiner Ge schichtszahlen, deren Periodisierung, die er doch irgendwie vorneh men muß, selbst dann, wenn ihn keinerlei Rücksichten aus die Gewöh nung der meisten Leser an die Tradition stören. Den Ausbau einer literarhistorischen Darstellung gliedern die Längs- und Querschnitte, mit denen sie für die Anschauung des Lesers die Nohstosfmajse zer teilt. Da aber gibt es auch bei noch so guten Einteilungen ständige Uberschueidungen. die zu Verweisungen und Wiederholungen, das Ge samtbild immer von neuem zerreißend, zwingen. Der literarhistorische Stoff bleibt an sich unverändert. Aber seine bessere Durchleuchtung durch «die Ergebnisse der Forschung, seine Vervollständigung durch Funde irgendwelcher tatsächlicher Art verändern bisweilen sehr wesent lich die anscheinend ein für allemal einer literarhistorischen Anschau ung für ihre retrospektive Betrachtung gegebenen Richtpunkte, -die literarhistorische Perspektive wechselt ständig, weil das literarische Leben weitergcht. Altes wieder neu wird, Neues veraltet. Diese wech selnden Wertungen erstrecken sich ebenso auf die Einzelerscheinung wie aus ihre Einordnung in das Gesamtbild, mit dem zeitlichen Ab stande kommen in den Klassikerkanon Korrekturen hinein, man lernt die einstigen Einwirkungen als die jetzt lediglich geschichtlichen von den lebendigen Wciterwirkungcn besser trennen. Und so verschieben sich all mählich auch die Grenzsteine in den historischen Literaturgebictcn, weil es sich zeigt, daß die Anfänge mancher Entwicklungen weiter zurück liegen, ihre Enden und Verzweigungen sehr viel weiter vorwärts rei chen, als die älteren Beobachter von ihrem Standpunkte aus und nach der ihnen g-ewährten Deobachtungs-zeit annchmen konnten. Man kann die Aufnahme eines Literaturgebietcs der eines Bergpanoramas ver gleichen. Es bedarf vielfach wiederholter Aufnahmen, um für einen Standpunkt festzustellen, wie die Bergketten Zusammenhängen, wie die Bergspitzcn in richtigen Verhältnissen zueinander stehen. Wenn sich auch von einem faustischen Drange in unserer Literaturgeschichte spre chen läßt, den die Abneigung gegen das Formale, Mechanische, Tech nische deren Übersteigerungen wegen begünstigt, so läßt sich doch an dererseits auch nicht verkennen, daß da die Durchgeistigung literarhisto rischer Stoffmassen auf ihre größten Widerstünde stößt, wv lyr vor handener Aufbau aus seinem festgewordenen Gefüge gerissen werden muß, das eine altgewohnte, den Gebildeten gemeinsame Terminologie stützt. Nachdem sich hinter den Bereich des Klassizismus der der No- inantik weit ausgedehnt hat, nachdem jetzt auch die Barockpoesie in ihren ttbergangsformen sich mehr z-u verdeutlichen beginnt, lassen sich manche literarhistorische Grenzen nicht mehr mit der deutlichen Bestimmtheit ziehen, die man noch vor wenigen Jahrzehnten für selbstverständlich hielt. Die glatte Formel,-daß die deutschen »Klassiker« Klopstock, Lesung, Wieland, Herder, Goethe, Schiller heißen, muß. wenn man die geistcs- geschichtlichen Einheiten in der deutschen Literaturentwicklung durch die Bestimmung von Epochen bezeichnen will, versagen. Andrerseits lassen sich nicht leicht die literarhistorischen Ereignisse von ihren literatur- wissenschaftlichen Erscheinungen, wie sie sich jetzt uns zeigen, trennen, wofern sie ihrem äußeren und inneren Zusammenhänge nach literar historisch dargcstellt werden sollen. Gerade die epochemachenden lite rarhistorischen Ereignisse, d. h. die Persönlichkeiten und Werke, ge hören fast stets alten und neuen Zeiten zugleich an. Goethes Lcbcns- werk hat auch in einer literarhistorischen Vorgeschichte Wurzeln, in einer literarhistorischen Nachgeschichte spätgereifte Früchte. So er weist sich denn ein traditionelles literarhistorisches Schema vielfach als brüchig-bald als zu eng, bald als zu weit, und auch der Herr Verfasser des angezeigten Werkes verweist in seinem Vorworte darauf, daß Um gruppierungen in einem Zeiträume, in dem die Übergänge vorherrschen, nicht leicht sind. Aber es ist ihm gelungen, ihre Vielgestaltigkeit als s stere geistige Wescnsformen dem Leser zu zeigen, ohne doch den ge sicherten Boden der literarhistorischen Darstellung zu verlassen, die den Absichten des Sammelwerkes entspricht, dem seine Arbeit zugchört, aus d ren mancherlei neue Ergebnisse hier ausführlicher nicht cingcgangcn
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