Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 156 (R. 54) Leipzig, Donnerstag den 14. Oktober 1943 110. Jahrgang Ritterkreuzträger Leutnant Hans Luthardt im Gespräch mit dem Leiter des Deutschen Buchhandels Wie bereits im Börsenblatt Nr. 145 vom 18. September 1943 mitgeteilt, ist dem Buchhändler Hans Luthardt vom Führer das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verlieben worden. Während eines kurzen Heimaturlau bes hat Berufskamerad Luthardt die Gelegenheit wahrgenommen, sich für die Glückwünsche, die ihm aus un serem Berufsstand zugegangen sind, zu bedanken. Gemeinsame Sitzung des Kleinen Rates des Börsen Vereins und des Rates der Gruppe Buchhandel Am 5. Oktober 1943 tagte der Kleine Rat des Börsenver eins. Die Sitzung war gleichzeitig als solche des Rates der Gruppe Buchhandel bestimmt. Der Vorsteher Hauptdienstleiter Wil helm Baur konnte dabei den Abteilungsleiter der Reichsschrift tumskammer jj-Hauptsturmführer Karl Thulke, der von seiner Dienststelle in Riga auf Urlaub war, begrüßen. Einleitend gab der Vorsteher einen Überblick über die wichtigsten Fragen, welche die Arbeit der Gruppe Buchhandel und des Börsenvereins in le^ter Zeit bestimmt haben. Im Vor-, dergrund steht die Vorsorge für die durch die Terrorangriffe geschädigten Berufskameraden. Die Gruppe Buchhandel hat den Hauptreferenten Franke entsandt, der die betroffenen Städte bereist und überall in örtlichen Versammlungen sich mit dem Buchhandel in Verbindung gesetjt hat. Durch sofortige Liefe rungen des Zwischenhandels und durch Entgegenkommen der einzelnen Verleger ist es stets möglich gewesen, den Buchhandel in den betroffenen Städten schnell wieder in die Lage zu ver sehen, die Bevölkerung mit der notwendigen Literatur zu ver sorgen. Soweit die Buchhändler den bisherigen Geschäftssih vorläufig aufgegeben haben, kommt es darauf an, ihnen eine baldige Tätigkeit zu ermöglichen. Selbstverständlich ist, daß sie bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aufs beste beraten werden. Im Zusammenhang mit statistischen Angaben über die Buchhandelsproduktion im Jahre 1942 mußte der Vorsteher ein Eingehen auf die zahlreichen Wünsche um bevorzugte Beliefe rung ablehnen. In welchen Fällen eine solche generell für not wendig erachtet wird, ergibt sich aus den Aufrufen, die der Vorsteher gemeinsam mit dem Leiter der Schrifttumsabteilung beim Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda erlassen hat. Darüber hinaus sind Weisungen nicht zu erwarten. Es muß vielmehr dem pflichtgemäßen Ermessen des einzelnen Verlegers überlassen bleiben, ob und wie er solchen Wünschen im einzelnen nachkommen will. Überhaupt wird daran festge halten, daß von einer Reglementierung des Buchverkaufs über den bisher vorliegenden Rahmen möglichst abzusehen ist. Was in der Bekanntmachung über den buchhändlerischen Bestell-, Liefer- und Zahlungsverkehr und in den ergänzenden Anord nungen über den Vertrieb der wissenschaftlichen Lehrbücher, des Schulbuches und der Kinder- und Jugendschriften festgese^t ist, muß genügen. Eine allgemeine Kontingentierung für alle Buchgattungen, womöglidi mit Eintragung des einzelnen Ein kaufsaktes in irgendwelche Karten, wie es mancherorts von Be rufsangehörigen gewünscht wird, kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht. Von einzelnen Fragen, die in der Si^ung behandelt wurden, sind noch folgende hervorzuheben: Nachdem die Deutsche Bücherei ihre Sammeltätigkeit auch auf Kunstblätter erstreckt hat, wird der Börsenverein im Ein verständnis mit der Reichskammer der bildenden Künste die „Bibliographie der deutschen Kunstblätter“ herausgeben. Hier über ist bereits eine Bekanntmachung im Börsenblatt erfolgt. Die Herausgabe des Adreßbuches für 1944 hat sich aus ver schiedenen Gründen verzögert. Sie ist nunmehr für Februar vorgesehen. Wiederholt war mit dem Reichskommissar für die Preis bildung wegen Kalkulationsfragen und wegen Auswirkung ein zelner Anordnungen auf den Buchhandel zu verhandeln. Einzel heiten darüber werden, soweit sie für die buchhändlerische All gemeinheit von Bedeutung sind, im Börsenblatt veröffentlicht werden. Vor allen Dingen ist in diesem Zusammenhang hinzu weisen auf die Verordnung über die Preisbildung bei öffent lichen Aufträgen vom 11. August 1943. In Fällen, in denen die Bestimmungen der Verkaufsordnung und die im Zusammen- 13? Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 156, Donnerstag, den 14. Oktober 1043. 177