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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1943
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 147 (R. 50) Leipzig, Donnerstag den 23. September 1943 110. Jahrgang Bekanntmachung Börsenverein — Der Vorsteher: Betr.: Versorgung der Studierenden mit Hochschullehrbüchern *) Die kriefsbedingte Einschränkung in der Papierzuteilung hat dazu geführt, daß Hochschullehrbüdier nicht mehr in aus reichendem Maße hergestellt werden können. Dadurch wird eine planmäßige und sinnvolle Lenkung der verfügbaren Mengen notwendig. In erster Linie muß die ausreichende Versorgung der Studierenden angestrebt werden. Dabei bedarf der Ver trieb der medizinischen, naturwissenschaftlichen, technischen, rechts- und staatswissenschaftlichen sowie der wirtschaftswissen schaftlichen Hochschullehrbücher vordringlicher Regelung. Ich ordne daher für diese Hochschullehrbücher folgendes an: 1. Bei allen neu erscheinenden und neu aufgelegten medi zinischen, naturwissenschaftlichen und technischen Hochschul lehrbüchern hält der Verlag den größten Teil den Auflage (bei medizinischen Lehrbüchern etwa 75 v. H., bei naturwissenschaft lichen und technischen Lehrbüchern efwa 60 v. H. der Auflage) zur Sicherstellung des Bedarfs der Studierenden bereit. Bei rechts-, staats- und wirtschaftswissenschaftlichen Lehrbüchern wird die Höhe der Bereitstellung des für die Studierenden not wendigen Bedarfs dem Ermessen des Verlegers überlassen. Die bereitgehaltenen Mengen sind den anerkannten wissenschaft lichen Sortimentsbuchhandlungen in Hochschulstädten zu zuführen. Welche Vertriebsunternehmen als anerkannte wissen schaftliche Sortimentsbuchhandlungen anzusprechen sind, ist dem Verleger aus seinem Geschäftsverkehr bekannt. Mit dem übrigen Teil der Auflage verfahren Verleger und Sortimenter nach § 5 der Bekanntmachung über den buchhänd- lcrischen Bestell-, Liefer- und Zahlungsverkehr v. 9. Okt. 1942 (veröffentlicht im Börsenblatt Nr. 232/233 vom 15. Okt. 1942). *) Gemeint sjnd Hodischullehrbücher im engeren Sinne, für die im Rahmen der Lehrbuchaktion Papier zugeteilt wurde. Vorhan dene Lagerbestände bei Verlag und Sortiment sind in diese Regelung einbezogen. 2. Der Sortimenter bestellt in der vorgeschriebenen Weise (siehe Bekanntmachung über den buchhändlerischen Bestell-, Liefer- und Zahlungsverkehr vom 9. Okt. 1942, Börsenblatt Nr. 232/233 v. 15. Okt. 1942) auf Grund der Börsenblattanzeige. Sofern bei unveränderten Neuauflagen eine Börsenblatt anzeige nicht erfolgt, benachrichtigt der Verleger die anerkann ten wissenschaftlichen Sortimentsbuchhandlungen unmittelbar durch Rundschreiben. Die Bestellungen sind in angemessener Höhe zu halten. Bestellungen, die wesentlich über das normale Maß hinausgehen und als Phantasiebestellungen angesehen werden können, bleiben unerledigt und werden ohne besondere Benachrichtigung des Bestellers abgelegt. Der Verleger liefert die bereftgehaltenen Mengen frühe stens drei Wochen nach Erscheinen der Anzeige im Börsenblatt oder nach dem Versandtag des Rundschreibens nach dem Grundsat} der planmäßigen und gerechten Verteilung aus. Maß geblich ist das Verhältnis der verfügbaren Mengen und des ört lichen Bedarfs zu den eingegangenen Bestellungen. Zur Erleichterung der Verteilung wird dem Verlag zu je dem Semester vom Börsenverein die Zahl der Studierenden der oben genannten Fakultäten an den einzelnen Hochschulen mitgeteilt. Bei den Medizinstudierenden sind die Vorkliniker und Kliniker zu trennen. 3. Jeder Verkauf eines Hochschullehrbuches im Rahmen dieser Anordnung ist auf der dritten Umschlagseite des Stu dienbuches mit Datum, Titel des Buches und Stempel des Sorti mentsbuchhändlers zu vermerken. Die Eintragung muß auch dann erfolgen, wenn ein Hochschullehrbuch an einen Studie renden ausnahmsweise mit der Post versandt wird. Die Zahl der Hochschullehrbücher, die dem Studierenden zugesprochen wird, ist auf das dringend notwendige Maß zu beschränken. Ihre Festsetzung ist der Verantwortlichkeit des Sortimentsbuchhändlers anheimgestellt. Maßgeblich ist das Ver hältnis des örtlichen Bedarfs zur verfügbaren Menge. Bei der Abgabe eines Hochschullehrbuches im Rahmen die ser Anordnung ist an Hand des Studienbuches zu prüfen, ob der Verkauf an den Studierenden gerechtfertigt ist, Unbillige An forderungen sind abzulehnen. Leipzig, den 20. September 1943 Baur, Vorsteher Erläuterungen zur Bekanntmachung über die Versorgung der Studierenden mit Hochschullehrbüchern Von Hans Ferdinand Schulz Leiter der Arbeitsgemeinschaft für den Vertrieb des wissenschaftlichen Buches I. Die Grundgedanken Mit der vorstehenden Bekanntmachung erhält das an erkannte Hochschulsortiment erweiterte Rechte und erweiterte Pflichten. Der größte Teil medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Lehrbücher wird den Studenten Vorbehalten und der Verkauf sämtlicher Lehrbücher der Medizin, der Naturwis senschaften, der Technik, der Rechts-, Staats- und Wirtschafts wissenschaften an Studenten allein dem anerkannten Hochschul sortiment überlassen. Hinsichtlich der technischen Lehrbücher sind Ingenieurschulen aller Art, sofern ihre Studierenden vom Reichsstudentenwerk betreut werden, den Hochschulen gleich zu achten. Dementsprechend sind auch Buchhandlungen, die an Orten mit Ingenieurschulen ansässig sind und bisher einen grö ßeren Umsat} mit technischer Literatur hatten, als Hochschul sortimente anzusprechen. Vom anerkannten Hochschulsortimen ter wird verlangt, daß er den Bedarf prüft und den Verkauf ins Studienbuch einträgt. Die Anordnung bedeutet einen Vertrauensbeweis, dessen sich das Hochschulsortiment würdig erweisen wird. Sie sagt mit Absicht nur das Nötigste und überläßt der verantwortungsvol len Entscheidung des kenntnisreichen Sortimenters die Einzel heiten. Sie wird dazu beitragen, die Verhältnisse hinsichtlich der Lehrbücher zu bessern. Über den Ernst der Lage läßt die Anordnung keinen Zwei fel. Kein Lehrbuch darf unnüt} ausgegeben werden. Jeder Stu dent soll nach Möglichkeit das bekommen, was er im Augen blick dringe»d braucht. Was er nicht mehr braucht oder noch nicht braucht, darf er nicht bekommen. Die Kriegsverhältnisse gestatten auch nicht, daß er mehrere Lehrbücher des gleichen Faches erhält. Natürlich kann er, wenn vorhanden, zu einem großen Lehrbuch ein Kompendium hinzubekommen. In Frie denszeiten haben Dozenten und Buchhändler bedauert, daß die Studenten so wenig Lehrbücher zu eigenem Besitj erwarben. Der heutige Student besitzt trot> der Mangellage oft mehr Lehr- Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 14-7, Donnerstag, den 23. September 1943 167
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