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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1943
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- Deutsch
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niszuschläge auf Grund bisher unterbliebener Zahlungen nicht erhoben werden, sofern die Umlageschuld nunmehr binnen an gemessener Frist beglichen wird. Die Ausgleichsumlage wird, soweit Buchhandelsunterneh mungen zu ihr herangezogen werden, dazu verwandt werden, die infolge der Schließungsaktion erforderlich gewordene Still legungshilfe für die von dieser Aktion betroffenen Unterneh mungen sicherzustellen. Es liegt daher im eigenen Interesse derjenigen Firmen, die eine entsprechende Aufforderung von ihrer zuständigen Gau wirtschaftskammer erhalten haben, den geforderten Beitrag möglichst umgehend einzuzahlen. Durch die baldige Zahlung wird es auch ermöglicht, den Berufskameraden, die infolge der Schließungsaktion ihre buchhändlerische Arbeit haben einstellen müssen, alsbald die erbetene Stillegungshilfe zukommen zu lassen. Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Dritter Buchhandelskursus für Kriegsteilnehmer vom 21. No vember bi9 11. Dezember 1943 in Leipzig Veranlaßt durch zahlreiche Wünsche, besonders aus den Kreisen der bereits entlassenen Berufsangehörigen, von der Front und den verschiedenen Einsa^gebieten, will die Reichs- schrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — trotj angespannter Kriegslage in der Zeit vom 21. November bis 11. Dezember 1943 in Leipzig den Dritten Buchhandelskursus für Kriegsteilnehmer durchführen. Zur Teilnahme an diesem Kursus sollen und können sich folgende Personen melden: a) Kriegsteilnehmer des Buchhandels, die wegen einer Kriegs beschädigung oder Erkrankung aus dem Wehrdienst ent lassen wurden und wieder im Beruf tätig sind; b) Kriegsteilnehmer, die vor ihrer Einberufung zum Wehrdienst einen Teil ihrer Lehrzeit ableisteten, aber noch keine Ge legenheit zur Ablegung der Gehilfenprüfung hatten; c) Personen, die als Kriegsbeschädigte aus dem Wehrdienst ent lassen sind und sich, aus einem anderen Beruf kommend, dem Buchhandel zugewendet haben; d) Kriegsteilnehmer, die länger als drei Jahre zum Kriegsdienst einberufen sind und die Gelegenheit wahrnehmen wollen, ihre buchhändlerischen Fachkenntnisse aufzufrischen. Anschließend an diesen dreiwöchigen Kursus ist wieder die Möglichkeit gegeben, sich der Gehilfenprüfung zu unterziehen. Da der Kursus nur durchgeführt werden soll, wenn mit ge nügend Teilnehmern gerechnet werden kann, müssen Interessen ten ihre Anmeldung umgehend bis spätestens 15. Oktober 1943 an die Reichsschrifttumskammer, Abteilung III (Buchhandel), Referat III C, Leipzig C 1, Hospitalstraße 11, einreichen. Die Berufsangehörigen im Einsatj, die für diesen Kursus be sonderes Interesse haben, müssen die Frage, ob ihnen Urlaub gewährt werden kann, bei ihrer vorgesehen Dienststelle klären. Die Kosten für den Kursus (Unterkunft und Verpflegung) übernimmt die Reichsschrifttumskammer. Bei der Anmeldung sind folgende Angaben mit einzu senden: 1. Genaue Personalien (Name, Vorname, Heimatanschrift, Ge burtsort und -tag), Mitgliedsnummer der Reichsschrifttums kammer, seit wann bei der Wehrmacht, gegebenenfalls seit wann entlassen, ob Uniformträger, Berufsstellung zur Zeit der Einberufung (ob Lehrling, Gehilfe oder selbständiger Buchhändler), Dauer der bisherigen buchhändlerischen Tätigkeit. 2. Ist die Gehilfenprüfung schon bestanden? Soll die Gehilfen prüfung im Anschluß an diesen Kursus abgelegt werden? Wann sonst (z. B. bei Arbeitsurlaub)? 3. Ist der Wehrmachtsurlaub oder Firmenurlaub zur Teilnahme an diesem Kursus sichergestellt? 4. Sonstige Begründung für die Notwendigkeit, am Kriegsteil nehmerkursus teilzunehmen. Die Zulassung zur Teilnahme wird von der Reichsschrift tumskammer rechtzeitig vor Beginn des Kursus mitgeteilt wer den. Ohne ausdrückliche Einladung würde die Zureise zwecklos sein. Leipzig, den 10. September 1943 I. A.: v. Kommerstädt * Betr.: Verlust des Berufsausweises Der in Verlust geratene Berufsausweis Bill L 15147 wird für ungültig erklärt. * Betr.: Gau Bayreuth — Arbeitstagung für Lehrlinge Wir setjen unsere Schulungstagungen für Lehrlinge und buchhändlerische Hilfskräfte fort und laden ein zu einer am Sonntag, dem 3. Oktober 1943, stattfindenden Arbeitstagung. Die Tagung findet statt im Gasthof „Bischofshof“ in Regensburg und beginnt vormittags V*9 Uhr. Nach einer Arbeitsgemeinschaft über „Die besonderen Be rufsaufgaben des Buchhändlers“ spricht: K. H. Bischoff, Wien, über „Deutsche Buchhandelsgeschichte“. Ende der Tagung gegen 16 Uhr. Die Teilnahme an der ganzen Arbeitsgemeinschaft wird allen Lehrlingen, buchhändlerischen Hilfskräften und Junggehil fen bis sechs Monate nach bestandener Gehilfenprüfung zur Pflicht gemacht. Die Lehrlingspässe sind unbedingt mitzubringen und zu Beginn der Tagung vorzulegen. Gehilfen und Betriebsführer sind freundlichst eingeladen. Rege Teilnahme der let$teren ist besonders erwünscht. Evtl. Zimmerbestellungen sind sehr frühzeitig an Herrn Baudenbacher, Buchhandlung in Regensburg, Maximilianstraße, zu richten. Die Lehrlinge und Hilfskräfte werden nochmals besonders auf die Durcharbeitung der gestellten Aufgaben hingewiesen. Börsenverein — Geschäftsstelle: Betr.: Rückgabe von Verpackungsmitteln und Berechnung eines Prohibitivpreises Die Bekanntmachungen im Börsenbl. Nr. 123 vom 29. Juli 1943 und Nr. 138 vom 2. September 1943 über die Zulässigkeit eines Prohibitivpreises des Verpackungsmaterials sind verschie dentlich so ausgelegt worden, daß nicht nur besondere Ver packung, wie Kisten und Rollen, berechnet wurden, sondern auch einfache Verpackungsstoffe wie Papier und Pappe. Der § 19a der buchhändlerischen Verkehrsordnung, der bestimmt, daß im buchhändlerischen Verkehr Verpackung in der Regel nicht be rechnet werden darf, bleibt bestehen. Wir empfehlen dem Ver lag, von einer Rückforderung der Packpapiere und Pappen ab zusehen, da die Rückgabe in der Praxis undurchführbar ist. * Betr.: Buchverkauf in den besetzten Ostgebieten Auf die Liste der zugelassenen Großhandelsfirmen ist noch zu se^en: Robert Kraemer, Bremen, Contrescarpe 58, Postfach 662. Theodor Fritsch-Ehrung in Leipzig Zum zehnten Todestag (8. September 1943) des verdienstvollen Vorkämpfers der völkischen Idee, des Verlagsbuchhändlers Theodor Fritsch, der am 8. September 1933 im einundachtzigsten Lebensjahre verschied, ehrte die Stadt Leipzig ihren verdienten Mitbürger. In der unteren Wandelhalle des Neuen Rathauses war die vom Leipziger Bildhauer Wilhelm Andreas geschaffene Büste mit Blumen geschmückt aufgestellt. An der Grabstätte Theodor Fritschs auf dem Friedhof in Markkleeberg bei Leipzig wurde im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig ein Kranz niedergelegt. 160 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 144, Donnerstag, den 16. September 1943
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