Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.08.1943
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- 1943-08-21
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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2. Zu § 2 Abs. 2: Büdiereistellen im Generalgouvernement sind die Zentralstelle für das Büchereiwesen in der Regierung des Generalgouvernements, Hauptabteilung Wissenschaft und Unterricht, und die Büchereireferate der Distrikte des General gouvernements. 3. Als Ladenpreise gelten die im Generalgouvernement vom Buchhandel beim Verkauf an das Publikum berechneten Ordinär preise. 4. Das Abkommen für das Generalgouvernement tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Leipzig, den 4. August 1943 Baur, Vorsteher Anordnung betr. Belieferung von öffentlichen Büchereien im Protek torat Böhmen und Mähren Mit Zustimmung der Regierung des Reichsprotektors in Böh men und Mähren wird das Bücherei-Abkommen vom 4. August 1943 für das Protektorat Böhmen und Mähren mit folgenden Änderungen durchgeführt: § 2 Abs. 1 lautet: Wenn die Bücherbestellungen der nebenamtlich geleiteten öffentlichen Büchereien von den staatlichen Büchereistellen zu sammengefaßt werden, tritt folgende Regelung in Kraft: § 3 Abs. 3 wird gestrichen. Leipzig, den 4. August 1943 Baur, Vorsteher Zur Buchbeschaffung im Bücherei wesen Von Dr. Fritz Heiligenstaedt, Leiter der Reichsstelle für das Büchereiwesen Die kulturpolitischen und wirtschaftlich-kaufmännischen Be ziehungen zwischen Buchhandel und öffentlichen Büchereien haben seit je in gewissem Umfange ein Spiegelbild ihrer Ent wicklung geboten. Noch erinnert man sich der Zeiten, in denen die Volksbibliotheken als Einrichtungen der Wohlfahrtspflege auf Spenden des Buchhandels bedacht waren, während andrer seits mancher Buchhändler in der öffentlichen Bücherei seines Ortes einen unwillkommenen Konkurrenten zu sehen geneigt war. Die zentralen Einrichtungen, die sich nach dem ersten Weltkriege das allmählich erstarkende Büchereiwesen für Be schaffung und Herrichtung seiner Bücher und Materialien schuf, standen mit den Interessen des Sortiments nicht immer im Ein klang und drohten in der Zeit der wirtschaftlichen Krisis Gegen- sätje heraufzubeschwören und zu vertiefen, die lebten Endes beiden Teilen, vor allem aber der Pflege des Schrifttums im ganzen, dauernden Schaden zugefügt hätten. So war die Flur bereinigung und Herstellung geordneter nachbarlicher Bezie hungen, welche die Vereinbarung betreffend Vergünstigungen bei dem Bezüge neuer deutscher Bücher vom 11. Juni 1936, das sogenannte Skontoabkommen, darstellte, eine notwendige Vor- aussetjung für den planmäßigen Auf- und Ausbau des Bücherei wesens, wie er durch den Erlaß des Preußischen Kultusministers vom 29. Dezember 1933 angebahnt und vorgezeichnet worden war. Das Kernstück dieses Skontoabkommens bildete die Ein beziehung der im Einkaufshaus für Büchereien in Leipzig (als einer vom Buchhandel und Büchereiwesen gemeinsam getra genen gemeinnü^igen Einrichtung) aufgebundenen Bücher in den Sortimentsbuchhandel. Es bedarf keines Erweises, daß hier mit seitens der Büchereien sehr erhebliche finanzielle Vorteile aufgegeben worden sind, zumal der Büchereieinband seine Über legenheit über den Originalverlegereinband namentlich in dem sich immer mächtiger entfaltenden ländlichen Büchereiwesen überzeugend dartat, wie er sich auch im Schüler- und Jugend büchereiwesen immer deutlicher als eigentlich unentbehrlich er wiesen hat. Ob die Einzelregelungen, in denen der ortsansässige Buchhandel mit dem Büchereiwesen durch das Skontoabkommen verbunden ward, als endgültig zu bezeichnen sind, mag dahin gestellt bleiben: andre Entwicklungsstadien, andre Leistungen. Das gilt insbesondere auch für die Bemessung der Rabatte, deren mehr provisorischer Charakter von Anfang an hüben und drü ben feststand. Wenn nun die in dieser Nummer des Börsenblattes ver öffentlichte Neufassung des Abkommens vom 11. Juni 1936 ne ben einigen redaktionellen Änderungen in § 1, Ziffer 1 eine Änderung der Nachlaßsätje für geringer rabattierte wissen schaftliche Werke enthält, so darf angenommen werden, daß der über die Büchereistellen geleitete Bezug für Büchereien in Orten unter 10 000 Einwohner durch die Herabsetjung bzw. den Wegfall des Rabattes gar nicht oder nur ganz vereinzelt berührt wird — vorausgese^t, daß die allgemeinen Rabattierungsgrund- sätje gleichbleiben. Betroffen aber werden die mittleren und größeren Büchereien, soweit sie, wie dieses im Zuge der allge meinen Entwicklung deutlich erkennbar ist, bestrebt sind, auf dem breiten Fundament des schönen und des allgemein einseh baren Sachschrifttums Spitzengruppen wissenschaftlichen und fachlichen Gehalts zu bilden. Hier werden sich nicht unerheb liche Mehraufwendungen ergeben, es darf aber erwartet werden, daß die Erhöhung der Buchbeschaffungsmittel mit diesen Mehr aufwendungen Schritt hält, zumal der Deutsche Gemeindetag der Änderung der Bestimmungen beigepflichtet hat. Ausschlag gebend für die Bereitschaft, diese Mehrausgaben in Kauf zu nehmen, war der Wunsch, das Sortiment namentlich in den mittleren und kleineren Städten auch für die Zukunft zu stütjen. Die Großstädte sind mit wissenschaftlichen und Sonderbiblio theken aller Art ausgestattet. Sollen die öffentlichen Büchereien in den mittleren und kleineren Städten ihren Bildungsaufgaben entsprechen, wie sie sich aus den Erfordernissen der Zeit ergeben und immer stärker ergeben werden, so brauchen sie einen lei stungsfähigen ortsansässigen Buchhandel. Das Skontoabkommen wird in seiner neuen Fassung nun auch im Protektorat und im Generalgouvernement eingeführt, und zwar mit einigen abweichenden Bestimmungen, die den jeweiligen besonderen Verhältnissen in der Bevölkerungszu- sammense^ung und im Buchhandel Rechnung tragen und auf deren Erläuterung im einzelnen hier verzichtet werden kann. Der Einheit des Buchhandels im großdeutschen Reich entspricht die Einheit des Büchereiwesens. Beider Zusammenwirken im wirtschaftlich-kaufmännischen Raume aber hat das gemeinsame kulturpolitische Fundament und die gemeinsame kulturpolitische Verpflichtung aufs neue erhärtet. In diesem Sinne bildet das Skontoabkommen nun den äußeren Rahmen, in dem sich die Zusammenarbeit von Buchhandel und Büchereiwesen vollzieht. Die Zahl der öffentlichen Büchereien ist von 16 000 zu Beginn des Krieges auf weit über 21 000 gestiegen. Schon hieraus er hellt, daß es abwegig wäre, seinen heutigen Buchbedarf an dem der Jahre 1938 oder 1939 zu messen. Hierzu aber kommt die unvergleichlich angewachsene innere Bedeutung, und zwar nidjt nur in den neuen Gebieten mit ihrer vielfach gemischtsprachigen Bevölkerung, sondern auch im Altreich, wo neue kulturelle und schrifttumspolitische Aufgaben dringlichster Art zu übernehmen waren. Den sich hieraus ergebenden, sprunghaft ansteigenden Bedarf zu erfüllen, mußte in erster Linie dem Einkaufshaus für Büchereien zufallen, das mit Hilfe der seit 1942 durchgeführten kontingentsmäßigen Verteilung seiner Produktion auf die Bü chereistellen als die Treuhänder der ländlichen und kleinstädti schen Büchereien das Rückgrat der Buchversorgung bildet und gleichzeitig in beschränktem Umfange auch die mittel- und groß städtischen Büchereien mitzuversorgen trachtet. Es darf mit Dank anerkannt werden, daß die maßgebenden Stellen des Staates und des Buchhandels die Wege der Buchbeschaffung für die Büchereien nach Kräften geebnet haben. Es kann aber keine Rede davon sein, daß die Produktion des Einkaufshauses den 146 Böreonbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 133, Soi*nabend, den 21. August 1943
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