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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-08-19
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1943
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 132 (R. 40) Leipzig, Donnerstag den 19. August 1943 110. Jahrgang Im hohen Alter von 85 Jahren ent schlief am 7. August 1943 der Verlagsbuch händler i. R. Dr. Wilhelm Ruprecht in Göttingen Trauernd steht der deutsche Buchhandel an der Bahre dieses Berufsgenossen, der in zahl reichen Ehrenämtern seine beste Kraft, sein reiches Wissen und sein starkes Wollen in langen Jahfen dem Gemeinwohl des Berufes zur Verfügung gestellt hat. Dieses Wirken zum Wohle des Berufs standes sichert dem Verstorbenen ein dank bares Gedenken über das Grab hinaus. Leipzig, den 11. August 1943 Baur, Vorsteher Mitteilungen Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Gehilfenprüfung im Herbst 1943 / Gau Hamburg Die Gehilfenprüfung in Hamburg findet am 19. September, 9 Uhr, statt. Anmeldungen sind sofort an die Landesleitung der Reichsschrifttumskammer, Hamburg 13, Harrestehuderweg 22, zu richten. Neuordnung des Mcldeverfahrens bei der Warenausfuhr Die nachfolgende Mitteilung des Leiters der Fachgruppe Zwischenhandel empfehlen wir dringend der Beachtung aller Exporteure. Um bei dem Verkehr über Leipzig eine möglichst gleich mäßige Behandlung der Ausfuhrmeldungen, wie sie nach dem jetjt grundlegenden Runderlaß 18/43 des Herrn Reichswirt schaftsministers vom 22. Mai 1943 vorzunehmen sind, zu er reichen, weise ich nach Verständigung mit der Deutschen Reichs bank und dem Statistischen Reichsamt zusammenfassend auf folgendes hin: Für die Ausfuhrmeldungen nach dem neuen Verfahren ist beim Verkehr über Leipzig zu beachten: 1 An der Meldung der Barpakete und Barfakturen ändert sich nichts, diese werden wie bisher als Ausfuhr des Sortimenter- Kommissionärs der Deutschen Reichsbank gemeldet. 113 ßöraenbl. f. <1. Dt. Buchh. Nr. 132, Donnerstag, den 19. August 1943 2. Auf Vordruck Ausfuhr 4, den die zum Sammelmeldever fahren zugelassenen Verleger für ihre mit Vordruck Ausfuhr 3 direkt zum Versand gebrachten Waren der Deutschen Reichs bank monatlich in zwei Ausfertigungen einzureichen haben, sind außerdem unter der Sammelbezeichnung: „Rechnungspakete, Drucksachen usw.“ in einer Summe je Land und statistische Nummer unter Angabe des Gewichtes zu melden: a) Rechnungspakete über den Leipziger Kommissionär, b) Sendungen, die der Leipziger Kommissionär direkt an den ausländischen Empfänger in Postpaketen oder in Ballen verschickt, da diese vom Kommissionär als Rech nungspakete gekennzeichnet und nicht mit EVE. gemel det werden, c) Rechnungspakete, deren Gegenwert durch Bag einge zogen wird, die aber von Leipzig aus versandt werden, d) sämtliche Drucksachen (Kreuzbänder), und zwar sowohl die direkt ins Ausland zum Versand gebrachten als auch die über den Leipziger Kommissionär geleiteten. 3. Diejenigen Verleger, die wegen geringer Ausfuhr nicht zum Sammelmeldeverfahren zugelassen sind, verzeichnen die unter 2 a—d genannten Posten ebenfalls auf Vordruck Aus fuhr 4 unter der Sammelbezeichnung: „Rechnungspakete, Druck sachen usw.“ in einer Summe je Land und statistische Nummer unter Angabe des Gewichts und reichen diesen in doppelter Ausfertigung monatlich bis zum 5. des nächsten Monats der zu ständigen Reichsbankanstalt, bei der auch die Vordrucke zu be ziehen sind, ein. 4. Da die EVE. II entfällt, erübrigt sich auch die besondere Meldung der Bag und damit die Kennzeichnung der Baglast zettel mit D und K für direkte Sendungen und solche über den Kommissionär. 5. Laut Abschnitt H des Runderlasses 18/43 ist zum Zwecke der Umsa^steuervergütung der Nachweis der Versendung durch eine besondere Bestätigung des Spediteurs nicht mehr erforder lich, es genügt zum Nachweis, wenn — im Sammelmeldeverfah ren — aus den Buchungen der Abnehmer zu ersehen ist, und im Einzelmeldeverfahren, wenn in dem von der Umsatjsteuer ge forderten buchmäßigen Nachweis auf die Buchung über den Eingang der Exportförderungen hingewiesen wird. Die grünen Bestätigungen über die Versendung werden somit künftig nicht mehr vom Kommissionär ausgestellt. Schließlich sei noch erwähnt, daß nach Mitteilung des Sta tistischen Reichsamtes für die Ausfuhr hauptsächlich die beiden nachstehenden statistischen Nummern in Betracht kommen: 674 a Bücher in allen Sprachen, auch Gebetbücher, gedruckt oder geschrieben, auch mit beigedruckten, beigehefteten oder beigelegten Bildern aller Art; Bücher mit Schrift zeichen für Blinde; alle diese auch gebunden, 674 b Papier, beschriebenes; Zeitungen, Zeitschriften, auch geheftet oder gebunden; sonstiges bedrucktes Papier, mit Ausnahme des im 11. Abschnitt genannten, in die sem Zusammenhang aber nicht interessierenden. Die im folgenden ferner aufgeführten statistischen Num mern dürften nur vereinzelt in Erscheinung treten: 674 c Musiknoten, auch gebunden. 674 e Kalender, auch gebunden, mit Ausnahme der Block-, Schreib- und dergleichen Kalender. 675 Land-, See- und andere Karten zu wissenschaftlichen Zwecken auf Papier oder anderen Stoffen, auch einge bunden oder auf Pappe, Geweben oder dergleichen auf gezogen sowie in Verbindung mit Leisten oder der gleichen. Börsenverein — Geschäftsstelle: 143
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