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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1943
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- 1943-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1943
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Beschwerde einlegen (§ 13). Sie ist bei dem Landeskulturwalter einzureichen, der sie — falls er ihr nicht abhilft — dem Präsiden ten der Einzelkammer der Reichskulturkammer einzureichen hat, der der Beschwerdeführer angehört. Der Präsident der Einzel kammer entscheidet nach Anhörung des Beauftragten des Ge meinsamen Stillegungshilfeausschusses, der bei der Reichswirt schaftskammer gebildet wird und aus je einem Vertreter der Reichskulturkammer, der Reichswirtschaftskammer und des Reichsbauernführers besteht, über die Beschwerde endgültig. Bei Ablehnung der Beschwerde können dem Beschwerde führer die Kosten auferlegt werden, wenn die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg verspricht (§ 14). Die Auszahlung der Beihilfe unterliegt der rechnerischen Nachprüfung durch die Prüfstelle der Reichswirtschaftskammer (§ 15 Abs. 1). Die Reichskulturkammer kann mit Zustimmung der Reichs wirtschaftskammer für ihren Bereich bzw. den Bereich einer Ein zelkammer bindende Weisungen für die Bemessung der Beihilfe sowie hinsichtlich des Verfahrens erlassen (§15 Abs. 2). Die Reichskulturkammer und die Einzelkammern der Reichs kulturkammer können eine Entscheidung des Landeskulturwalters bzw. des Beihilfeausschusses beanstanden. Bei Mißbrauch können Antragsteller, die durch unrichtige Angaben oder in sonstiger Weise Beihilfeleistungen erschlichen oder zu erschleichen versucht haben, vorbehaltlich strafrechtlicher oder ehrenrechtlicher Folgen von der Gewährung einer Still legungshilfe ausgeschlossen werden. Die unter diesen Voraus setjungen gezahlten Beihilfen sind zurückzuerstatten. * Betr.: Meldung von Kriegsschadensfällen Es wurde mehrfach bekanntgegeben, daß alle buchhändleri schen Mitglieder verpflichtet sind, der zuständigen Landesleitung der Reichsschrifttumskammer schnellstens Angaben über Kriegs schadensfälle zu machen. Da diese Aufforderung bisher nicht allgemein beachtet wor den ist, wird sie hierdurch wiederholt. Es ist Pflicht jedes Verlegers, Sortimenters und Leihbuchhändlers, der Landesleitung unverzüg lich genaue Angaben über die Art der Beschädigung des Betriebes zu machen, den gegenwärtigen Aufenthaltsort bekanntzugeben Und über die bestehenden beruflichen Pläne zu berichten. * Betr.: Verlust des Berufsausweises Der in Verlust geratene Ausweis der Reichsschrifttumskam mer B 111115060 wird hierdurch für ungültig erklärt. * Betr.: Gau Hessen-Nassau — Schulungstagung am 10. August Für die Lehrlinge und buchhändlerischen Hilfskräfte, die im Herbst d. J. ihre buchhändlerische Gehilfenprüfung ablegen wol len, wird am Dienstag, dem 10. August, eine Arbeitstagung durch geführt, auf der der künstlerische Leiter der Bauerschen Gießerei, Heinrich Jost, über die Herstellung des Buches, von der Schrift bis zum Einband, sprechen wird. Die Tagung beginnt vormittags 10 Uhr pünktlich in der Bauerschen Gießerei, Frankfurt a. M., Moltke-Allee 45. An den Vortrag schließt sich eine Besichtigung der Bauerschen Schriftgießerei an und nach einer kurzen Mittags pause folgt die Besichtigung der Groß-Druckerei und Groß-Buch- binderei August Osterrieth, Frankfurt a. M., Franken-Allee 25. Da die Besichtigung der buchgewerblichen Betriebe nur wäh rend der Arbeitszeit möglich ist, muß diese Schulungstagung an einem Wochentage stattfinden. Ich erwarte, daß alle Betriebs führer ihren Lehrlingen bzw. buchhändlerischen Hilfskräften die Teilnahme an der Tagung gerne ermöglichen werden, und daß alle Teilnehmer die entsprechenden Briefe zur Berufsförderung schon vorher durchgearbeitet haben. Die Teilnahme wird allen Lehrlingen und Hilfskräften, die die Herbst-Prüfung ablegen wollen, zur Pflicht gemacht. Wer verhindert ist, an der Schulungs tagung teilzunehmen, muß sich bis zum 8. August schriftlich mit Angabe des Verhinderungsgrundes bei mir entschuldigen. Hans Köster, Landesleiter der Reichsschrifttumskammer Joachim Kirchner: Das deutsche Zeitschriftenwesen, seine Geschichte und seine Probleme. I.Teil: Von den Anfängen des Zeitschriftenwesens bis zum Ausbruch der französischen Revo lution. Mit 19 Abbildungen im Text und auf 12 Tafeln. Gr. 8°, VII und 329 S. Brosch. RM 12.—, geh. RM 14.—. Verlag Otto Harrassowitz, Leipzig 1942. Der Direktor der Münchener Universitätsbibliothek widmet von seiner Tätigkeit an der Berliner Staatsbibliothek her seit mehr als fünfzehn Jahren seine Forschung vornehmlich dem deutschen Zeit schriftenwesen. Aus den Vorarbeiten zur wissenschaftlich-historischen Abteilung der Pressa erwuchs sein zweibändiges Werk über die Grund lagen des deutschen Zeitschriftenwesens, das 1928 und 1931 erschien und interessante Feststellungen auch zum Zeitschriftenverlagswesen so wie die grundlegende Bibliographie der deutschen Zeitsdiriften bis 1790 brachte. Das weitere, abschließende Ergebnis dieser Studien ist die jetjt vorgelegte Geschichte des deutschen Zeitschriftenwesens, die in ihrem ersten Teil ebenfalls rund bis 1790 reicht. Nach Umreißung der geistesgeschichtlichen Voraussetjungen schildert der Verfasser die Frühzeit 1670—1720, den literarischen Journalismus im Zeichen der Sittenschriften 1721—1740, die Epoche 1741—1765, die er „Auf dem Wege zur Fachzeitschrift“ überschrieben hat, und das Zeitalter der geistigen Spannungen und des Umbruchs 1766—1790. Überzeugend weist er den Zusammenhang zwischen gelehrten Zeitschriften und ge lehrten Gesellschaften, zwischen Sittenschriften und Freimaurerei nach und kennzeichnet nicht nur die wichtigsten Organe, sondern auch die bedeutendsten Publizisten und Verlage. Statistische Angaben runden das Bild ab. Ein alphabetisches Verzeichnis der erwähnten Zeitschrif ten und ein Namensverzeichnis erleichtern die Benutjung. Das Werk füllt eine Lücke aus, die seit langem empfunden wurde, und gibt erst malig einen zusammenfassenden Überblick über die deutsche Zeit schriftengeschichte, die zu einem guten Teil zugleich Buchhandels geschichte ist. Es ist eine erstaunliche Leistung, die wohlverdiente An erkennung finden wird. Auf den zweiten Teil darf man schon jetjt gespannt sein. Menz. Veränderungen in der Stammrolle Der Nummer 125 lag als Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Abt. III (Gruppe Buchhandel) die „Sechzehnte Liste der Veränderungen in der Stammrolle der Buchverkaufsstellen, den Fachgeschäften und bei den Sondergenehmigungen“ bei. Personalnachrichten Am 5. August vollendet Herr Dt. Hubert Ritter von Ter sch, Buch händler in Bergreichenstein (Böhmerwald) sein fünfundsiebzigstes Lebensjahr. Im Vorjahre feierte er das fünfzigjährige Juris-Doktor jubiläum. Am 8. August vollendet Herr Hermann Reinshagen in Berlin sein fünfzigstes Lebensjahr. Neben dem Bahnhofsbuchhandel in Berlin und Provinz gehören zu seinem Unternehmen auch Sortiments- und Hotel buchhandlungen in verschiedenen deutschen Städten. Der Verlag Reins hagen pflegt insbesondere Kriegsgeschichte und Politik. Todesfälle: Am 1. August, an seinem neunundsechzigsten Geburtstag, verschied unerwartet nach kurzer, schwerer Krankheit Herr Senator e. h. Herr mann A. L. Degener, Geschäftsführer des Verlags Chemie G. m. b. H. in Berlin. Der Verstorbene hat sich besonders um die Deutsche Buch händler-Lehranstalt in Leipzig verdient gemacht. Mit ganzer Kraft und Hingabe hat er die Interessen der Schule vertreten. Herrmann Degener ist auch noch für verschiedene berufliche Organisationen (Börsenverein, Deutscher Buchgewerbeverein, Reichsverband der deutschen Zeitsdirif= tenverleger) ehrenamtlich tätig gewesen. Als Gründer und Herausgeber von Degeners Wer ist’s? hat er sich auch auf literarischem Gebiete Verdienste erworben. Am 25. Juli ist im Alter vön 79 Jahren der frühere Mitinhaber des Verlags F. A. Brockhaus in Leipzig, Herr Rudolf Brockhaus, gestor ben. Ostern 1884 trat er seine Lehrzeit im Verlagshaus Brockhaus an, die ihn dann in verschiedene andere Buchfirmen, auch im Ausland, führte. Am 1. Juli 1889 wurde er Teilhaber des Verlags F. A. Brock- haus. Am 1. Juli 1905 schied er aus der Firma, an deren erfolgreichem Aufschwung er wesentlichen Anteil hatte, aus. 842 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 126, Donnerstag, den 5. August 1943
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