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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1943
- Strukturtyp
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- 1943-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1943
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- Deutsch
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I 19. Jahrhunderts. Die Themengruppen umspannen weit aus- I holend all das, was der junge Buchhändler in Verlag und Sor- I timent wissen und beherrschen muß. Vielleicht wird es dennoch I möglich sein, den Themenkreis um das Gebiet der Verlagskunde I zu erweitern. Hierfür wird ein Lehrabend genügen. I Mit Verlagskunde soll hier nicht das Technische, Kulturpoli- I tische, Wirtschaftliche und Organisatorische des Verlags gemeint I sein, das Olbrich in seinem Buch umreißt, sondern das Histo- I rische. Aus dem kulturgeschichtlichen Ganzen der deutschen Ge- I schichte sind die großen Verleger, sind Männer wie Palm, Cotta, I Perthes und viele andere nicht mehr wegzudenken. Sie waren I vielfach die Wegbereiter für die unvergänglichen Werke unserer I Klassiker. Ja manches Werk, das heute überzeitliche Gültigkeit I gewonnen hat und das wir in seiner Eigenart dem Dichter zu- I schreiben, ist auf die Anregung und das psychologische Einfüh- I lungsvermögen des Verlegers zurückzuführen. Die engen, häufig I nahezu freundschaftlichen Beziehungen zwischen den großen I Männern der Feder und ihren Verlegern sind hierfür ein über- I aus sprechender Beweis. — Ein gutes Beispiel verpflichtet zum I Nacheifern, f ür den jungen Verlagslehrling und seine spätere I Einstellung zum Autor wird es daher sicherlich von Nutjen sein. I die Leistungen der großen deutschen Verleger und ihre Bezie hungen zu unsern Dichtern kennenzulernen. Der Briefaustausch unserer Klassiker mit ihren Verlegern wie auch der Schriftwech sel der Dichter unserer Tage dürfte hier eine reiche Fundgrube sein. — Ein Stoff übrigens, wert, im Rahmen eines Buches ver öffentlicht zu werden. ^ Wie jede geistige Tätigkeit, so ist auch die des Buchhänd lers eine politische. Die buchhändlerische Ausbildung verlangt daher von denen, die diesen Beruf ergreifen wollen, mehr als nur die Bereitwilligkeit zum geistigen Mitgehen. Sie fordert die ganze Persönlichkeit. Die Gehilfenprüfung ermittelt, wie weit der Lehrling das für seinen Beruf geltende geistige und praktische Handwerkzeug beherrscht. Damit ist die Frage der Eignung jedoch noch keinesfalls abgeschlossen. Man erwartet vielmehr, daß er sich bewußt ist, daß der Beruf, den er zu er greifen beabsichtigt, gerade jet$t im vierten Kriegsjahre neben Rechten eine Fülle von Pflichten zu vergeben hat. Das gilt ins besondere für den gegenwärtigen Augenblick, da die Schlie ßungsaktion ihren Kulminationspunkt erreicht hat. Dr. Georg Klapproth Die dritteArbeitswochederReichsschrifttumskamnier — Gruppe Buchhandel — für buchhändl. Hilfskräfte In der Zeit vom 30. Mai bis 5. Juni 1943 wurde die dritte Arbeitswoche für buchhändlerische Hilfskräfte in Leipzig durch geführt. Frohe, ernste Menschen, die die übernommene Verant wortung schon kannten, als sie zum Buchhändlerberuf kamen, erhielten am 5. Juni ihren Ausweis als Buchhändler. 26 weibliche und 4 männliche Kollegen wohnten den interessanten Vorträgen bei. Die Besichtigung der Deutschen Bücherei, des Bibliogra phischen Instituts und der Bestellanstalt veranschaulichte all das, was während der Ausbildungszeit kaum im rechten Ausmaß zur Vorstellung kam. Nach feierlicher Übergabe der Ausweise konn ten die Kameraden, die aus allen Teilen Großdeutschlands ge kommen waren, die Rückreise antreten; aber es war niemand darunter, der nicht mit Bedauern Abschied nahm und mit Dank an die Woche zurückdenken wird, in der er in jeder Hinsicht verantwortungsvoll und herzlich betreut wurde. Eva Maria Gröbler Zehn Jahre Hauptamt Schrifttum Das Hauptamt Schrifttum bei dem Beauftragten des Füh rers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltan schaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP.. Reichsleiter Alfred Rosenberg, entwickelte sich aus efer Reichsstelle zur För derung des deutschen Schrifttums, die vor zehn Jahren, am 16. Juni 1933, gegründet wurde. Die Leitung dieser wichtigen schrifttumspolitischen Dienststelle der Partei wurde zu Beginn dieses Jahres durch Reichsleiter Rosenberg dem Bereichsleiter Dr. Bernhard Payr übertragen, nachdem der bisherige langjäh rige und bewährte Leiter, Dienstleiter Hans Hagemeyer, einen neuen Aufgabenbereich übernommen hat. Als wichtigste Kriegs aufgaben führt das Hauptamt Schrifttum die Herausgabe der Schriftenreihe der NSDAP, sowie die Büchersammlung der NSDAP, für die deutsche Wehrmacht durch, die bisher ins gesamt etwa 36 Millionen Bücher erbrachte. Die vierte Büchersammlung der NSDAP. Die vom Reichsleiter Rosenberg ins Leben gerufene Bücher sammlung der NSDAP, für die deutsche Wehrmacht erbrachte in ihrer vierten Kriegssammlung 1942/43 das bisher größte Er gebnis mit 10 413 481 gesammelten Büchern, aus denen 48 775 Büchereien erstellt werden konnten. Insgesamt erbrachten die vier bisher durchgeführten Büchersammlungen ein Ergebnis von 35 971 745 gesammelten Büchern, die zu 151 287 Büchereien ver arbeitet wurden. Damit vollbrachte das deutsche Volk eine einzig dastehende kulturpolitische Leistung und schenkte seinen Sol daten die größte Bücherei der Welt. Das verlorene Leihhuch § 8d der Anordnung Nr. 28 vom 30. Januar 1943 sagt: „Be schädigte, verschmuste und verlorengegangene Bücher sind bis zum vollen vom Verlage bestimmten Ladenpreis zu ersehen. Die Lesegebühr wird bis zum Tage der Verlustmeldung berechnet“. Die hier zum Ausdruck gekommene Rechtsanschauung wird durch ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 9. Mai 1942 (233. 0. 120. 41), das inzwischen vom Kammergericht im allgemeinen ge billigt worden ist, nachdrücklich bestätigt. Zwar handelt es sich in dem Fall, den das Berliner Landgericht zu entscheiden hatte, nicht uu^fucher, sondern um Kleider und dergleichen. Entscheidend ist aber, daß das Buch heute, genau wie die Spinnstoffe, zur Man gelware geworden ist. Das Landgerichtsurteil hat etwa folgenden Gedankengang (vorweg geschickt werden soll, daß, wer ein Buch oder einen an deren entliehenen Gegenstand nicht zurückgeben kann, grundsätj- lich verpflichtet ist, einen gleichartigen Gegenstand als Ersatj zu liefern): Der sich aus § 249 BGB. ergebende Anspruch des Klägers auf Wiederbeschaffung scheitert daran, daß die Beklagte dazu nicht in der Lage ist. Der Kläger muß sich deshalb damit begnü gen, daß sie ihn gemäß § 251 BGB. in Geld entschädigt, d. h. ihm den vollen Wert erseht, den die Gegenstände am vorgesehenen Rückgabetag gehabt haben, den sogenannten Zeitwert. Es han delt sich bei diesen Gegenständen mit wenigen Ausnahmen um schon gebrauchte Sachen, aber um Gegenstände, die trotz des Ge brauches nicht nennenswert abgenutzt worden sind. In dieser Zeit geht es nicht an, für solche Stücke den Zeitwert nach der bis zum Kriege gültigen und damals berechtigten Art zu bemessen, wie es die Beklagte fordert; denn die durch den Krieg bedingte Knapp heit an Waren hat zu behördlichen Anordnungen genötigt, die die Gewähr dafür schaffen sollen, daß die nunmehr geringere Menge an Gebrauchsgütern allen Volksgenossen gleichmäßig zugute kommt, und die zu diesem Zweck die Befugnis des einzelnen zum Erwerb solcher Güter wesentlich einschränken. Der dadurch geschaffene Zustand hat zur Folge, daß folgende Gegenstände (im einzelnen genannt), die erst wenig abgenutzt sind, für den Eigentümer keinen geringeren Wert haben, als sie ihn zur Zeit des Erwerbes hatten, und auch keinen geringeren Wert als den Preis, zu dem gleichartige Gegenstände heute zu kaufen sind, vorausgesetzt, daß eine Bezugsmöglichkeit überhaupt besteht. Deshalb gestattet nicht nur, deshalb nötigt sogar eine sinngemäße Anwendung des § 251 BGB. dazu, auch bei gebrauch ten Gegenständen der bezeichneten Art den Beschaffungswert ohne Abzug als Entschädigung zu gewähren. Dies ist für den schadenersatzpflichtigen Schuldner auch zumutbar. Daran hindert ferner nicht die Verordnung des Reichskom missars für die Preisbildung vom 21. Januar 1942 über d»e Preis bildung für gebrauchte Waren. Diese Anordnung verfolgt das Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 105, Sonnabend, den 19. Juni 1943 107
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