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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1943
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 105 (R. 27) Leipzig, Sonnabend den 19. Juni 1943 110. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel Betr.: Ungültiger Mitglieds-Ausweis Der Mitglieds-Ausweis B II 20 171 auf Friedrich Zumpe in Dresden, Kipsdorfer Straße 194, lautend, wird hierdurch für un gültig erklärt. Der Genannte" ist nicht berechtigt, sich im Be reiche der Reichsschrifttumskammer zu betätigen. * Betr.: Gau Hamburg — Vortrag Der Graphische Bund e. V., Ortsabteilung Hamburg, ladet die Buchhändler zu folgendem Vortrag ein: 6. Juli, 18 Uhr: Vortrag mit Lichtbildern und Drudeproben von Georg Dörband, Celle, über „Wechselbeziehungen zwischen Druckfarbe und Papier \ Der Vortrag findet im Museum für Kunst und Gewerbe, Steintorplatj, statt. Der Eintritt ist frei. * Betr.: Gau Hessen-Nassau — Arbeitstagung fiir Lehrlinge und hucli- händlerischc Hilfskräfte Die begonnene Schulungsarbeit für Lehrlinge des Buch handels und buchhändlerische Hilfskräfte wird am Sonntag, dem 27. Juni 1943, fortgese^t. Die Tagung findet im Manskopf- schen Museum für Musik- und Theatergeschichte, Frankfurt a.M., Hermann-Göring-Ufer 14, statt. Anfang 10 Uhr vormittags (pünktlich!), Ende gegen 16 Uhr. Es spricht: Bibliotheksdirektor Dr. Friedrich Knorr über: „Die Dichtung als Ausdruck deutschen Geisteslebens im Mittelalter“. Hierzu liest Herr Wolfgang Bütt ner vom Städtischen Schauspielhaus, Frankfurt a. M., Proben aus mittelalterlichen deutschen Dichtungen. Im Anschluß an die sen Vortrag findet eine Führung durch die Bibliothek für neuere Sprachen und Musik statt. Nach der Mittagspause folgt unter Leitung des Stellv. Landesleiters der Reichsschrifttumskammer eine Arbeitsgemeinschaft über Fragen der Schrifttumspolitik, die Reichskulturkammer, den Börsenverein der Deutschen Buchhänd ler und die buchhändlerische Ordnung. Es wird erwartet, daß alle Teilnehmer die entsprechenden Briefe zur Berufsförderung vorher durchgearbeitet haben. Die Teilnahme an der ganzen Arbeitstagung wird allen buchhändlerischen Lehrlingen und Hilfskräften zur Pflicht gemacht. Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung 1/43 Nach dem Runderlaß Nr. 18/43 D.& — 10/43 R.St. vom 22. Mai 1943 Abschnitt E entfällt die Meldepflicht mit EVE II ab 1. Juli 1943. Demnach ist der Ahsatj 4 unserer Bekannt machung über die Abwicklung der Ausfuhrregelung vom 25. März 1943 (Börsenblatt Nr. 75 vom 30. März 1943) wie folgt zu er gänzen: Ab 1. Juli 1943 sind Zahlungseingänge für bis zum 30. April 1943 getätigte Lieferungen zum gesenkten Preis der Wirtschaftsstelle in brieflicher Form unter Beifügung der Zah lungsbelege zu melden. Für jedes Land ist gesonderte Meldung zu erstatten mit der pflichtgemäßen Erklärung, daß es sich um Zahlungen für Werke handelt, die bis zum 30. April 1943 in das Ausland abgesandt wurden. Auch für diese Meldungen ist der le^te Einreichungstermin der 30. September 1943. Die Zahlungsbelege werden nach Verbuchung den Ausführern zu rückgegeben. Berlin, den 9. Juni 1943 Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels Paetel Bekanntmachung des Börsenvereins Betr.: Schulbuchbestellungen aus dem Schuljahr 1942/43 Nachdem durch die Bekanntmachung des Börsenvereins über den Vertrieb der Schulbücher für allgemeinbildende Schulen 1943/44 (Börsenblatt Nr. 96 vom 27. Mai 1943) verbindliche neue Richtlinien für die Schulbuchbestellungen erlassen worden sind, Verden alle aus dem Schuljahr 1942/43 zurückliegenden Bestellungen für ungültig erklärt. Leipzig, den 17. Juni 1943 gez. Baur, Vorsteher Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Betr.: Beibehaltung der Abonnementsbedingungen der Leihbüche reien. Nach § 6 der Amtlichen Bekanntmachung der Reichsschrift tumskammer Nummer 28 in der Neufassung vom 30. Januar 1943 bedürfen Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahres-Abonne- ments oder örtliche Sonderbedingungen sowohl der Zustimmung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer als auch der des Reichskommissars für die Preisbildung. Auf Veranlassung des Reichskommissars für die Preisbil dung weisen wir zur Vermeidung von Irrtümern darauf hin, daß die Zustimmung des RfPr. auch erforderlich ist, wenn die Leih büchereien nur die bisher schon gewährten Abonnementsbedin gungen beibehalten wollen, soweit ihre Beibehaltung gegenüber der Neuregelung eine teilweise Schlechterstellung der Entleiher darstellt. Es ist also in jedem Falle die Zustimmung des RfPr. erforderlich, wenn der Kunde sich nach der Neuregelung gün stiger stehen würde als bei Aufrechterhaltung der bisher ge währten Abonnementsbedingungen. Zur Wirtschaftslage Zur Kriegsflnanzierung — Statistik der Kinderzahlen Von Prof. Reichswirtschaftsminister Funk hat soeben bei der Eröff nung der Gauwirtschaftskammer München-Oberbayern erneut Ausführungen zur Frage der Kriegsfinanzierung gemacht, die auf ganz besondere Beachtung Anspruch erheben können. Nach Hervorhebung der Bedeutung der formalen Organisations-Neu ordnung zur Erleichterung der Wirtschaftslenkung und nach Er- . G. Menz innerung an die großen Rechenschaftsberichte der Reichsminister Speer und Dr. Goebbels über den Erfolg der deutschen Wirt- schäftsführung ironisierte Reichswirtschaftsminister Funk die Aus- einanderse^ungen zwischen London und New York über eine zu künftige Weltwährung und wies demgegenüber auf die Stärke der deutschen Währungslage hin. Das gab ihm Anlaß, auch auf Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 105, Sonnabend, den 19. Juni 1943 105
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