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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1943
- Strukturtyp
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- 1943-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1943
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- Deutsch
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nur kleinere Mengen entfallen. Daher empfiehlt es sich, dieses Verpackungsmaterial zu sammeln und in größeren Posten an den Kommissionär zu senden. Umfangreichere Verpackungs materialien, wie Kisten und Rollen, sind an den jeweiligen Lie feranten zu schicken, soweit er die Rücksendung vorschreibt. Bei der Bahnversendung ist zu beachten, daß Leergut zur Zeit nur mit Genehmigung des Verkehrsbeauftragten der Reichs bahndirektion bei der Wirtschaftskammer befördert wird. Die Frachtbriefe sind vor der Versendung bei der Wirtschafts kammer vorzulegen. Postpakete werden zur Zeit bis 15 kg und Postgut bis 7 kg befördert. Soweit Kisten als Postpakete oder Postgut gesandt werden, darf das Ausmaß nicht größer sein als 1,05 m X 0,55 m oder 1,35 m im Quadrat. Firmen, die dem Verlangen der Verleger oder Zwischen händler nach Rücksendung des Verpackungsmaterials nicht ent sprechen, müssen damit rechnen, daß ihnen die weiteren Lie ferungen bis zur Erfüllung ihrer Rücksendungspflicht gesperrt werden. Peter-Urban- Stiftung Verteilung der Erträgnisse für das Jahr 1943/44 Aus den Zinsen des Stiftungskapitals werden bedürftige Buchhandelslehrlinge unterstützt. Sie erhalten zur gründlichen Erlernung ihres Berufs Beihilfen für die Dauer eines Jahres in Höhe von 600 RM. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teil beträgen, die Zahlung der ersten Rate Ende September. Bei der Bewerbung müssen Bedürftigkeit, gute Schulbildung und möglichst Reifezeugnis einer höheren Schule nachgewiesen werden. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, daß das Stipen dium nur zur Ausbildung im Buchhandel gewährt wird. Bei Aus scheiden aus dem Buchhandel während der Ausbildungszeit ent fällt nicht nur die Weiterzahlung, sondern es kann auch die bis dahin gewährte Unterstü^ung zurückverlangt werden. Bewerbungsschreiben sind unter Beifügung von ausführ lichem Lebenslauf, Schulabgangszeugnis, Bedürftigkeitsnachweis und Zeugnis des Lehrherrn einzureichen an den Vorstand der Peter-Urban-Stiftung, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26. Leipzig, den 15. April 1943 Der Vorstand der Peter-Urban-Stiftung Dr. Eduard Urban Dr. Albert Heß Betr.: Pierre Daye Der Ordnung halber wird berichtigend festgestellt, daß der irr tümlich im Verzeichnis englischer und nordamerikanischer Schriftsteller aufgeführte Autor belgischer Abstammung ist. Die Ausleihe und der Verkauf seines im Verlag Goldmann erschienenen Buches über Stanley ist jedoch aus allgemeinen politischen Erwägungen nicht erwünscht. Hack ftifyetauftiffeu Privatgespräche am Fernsprecher unterlassen! Fragen zur Schließung von Presse vertriebsstellen Von W. Marmodee Geschäftsführer der Fachschaft des deutschen Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhandels in der Reichspressekammer In letzter Zeit sind auf Grund der jetzt aus kriegsbedingten Maßnahmen erfolgten Geschäftsschließungen zahlreiche Anfra gen bei der zuständigen Standesvertretung eingelaufen, die sich mit den nunmehr zu beachtenden Erfordernissen befassen. Vor allem interessiert hierbei der weitere Verbleib der bisherigen Zeitungs- und Zeitschriften-Kontingente. Ferner bestehen Un klarheiten über das künftige Verhältnis zur Berufsvertretung sowie über die weitere Gültigkeit der Ausweisunterlagen. Die nachstehenden Ausführungen sind bestimmt, in den einzelnen Fällen entsprechende Aufklärung zu geben. 1. Verwendung freigewordener Kontingente Verschiedentlich sind die Lieferanten geschlossener Ver kaufsstände oder Geschäfte gebeten worden, die bisherigen Be züge auf ein bestimmtes Geschäft zu verlagern. Meistens lagen diesem Begehren freundschaftliche Beziehungen zu dem Inhaber des in Aussicht genommenen Geschäftes zugrunde, der zum Teil gegen Zahlung einer Vergütung an der Erhöhung seines eigenen Bestandes besonders interessiert ist. Andererseits aber haben auch die übrigen Kunden eines Lieferanten den Anspruch gesteift, die freiwerdende Menge gleichmäßig auf diese Vertriebsstellen zu verteilen, gleichgültig, in welcher Stadtgegend sie sich befinden. Im Interesse einer einheitlichen und vor allen Dingen den gegebenen Notwendigkeiten entsprechenden Ausrichtung ist in zwischen eine Regelung vorgenommen, die die Billigung der Reichspressekammer gefunden hat und auch von den Verlagen als zweckdienlich anerkannt wird. Entscheidend für die Frage der weiteren Verwendung eines durch Geschäftssthließung frei werdenden Kontingents von Zeitungen oder Zeitschriften kann überhaupt nur die Bestrebung sein, das an.der bisherigen Stelle gegebene Bedürfnis auch weiterhin zu erfüllen. Im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mengen an Presseerzeugnissen ist also unbedingt dafür zu sor gen, den Kunden geschlossener Verkaufsstellen auch für die Zu kunft die erforderlichen Beschaffungsmöglichkeiten zu sichern. Dieses kann ohne weiteres dadurch erreicht werden, daß die nächstgelegenen Verkaufsstellen zur Befriedigung der zu erwar tenden erhöhten Nachfrage eingese^t werden. Da diesen Ver kaufsstellen eine erhöhte Abgabe aus ihrem eigenen Bestand nicht möglich ist, muß ihnen die erforderliche Menge zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Nach der getroffenen Regelung sollen daher die Lieferanten die durch Schließung von Betrieben freiwerdenden Exemplare von Zeitungen und Zeitschriften in jedem Falle derjenigen Ver triebsstelle zuteilen, die dem geschlossenen Geschäft am nächsten liegt. Befinden sich mehrere gleichartige Geschäfte in unmittel barer Nähe des geschlossenen Betriebes, dann kann eine ent sprechende Aufteilung erfqlgen, da anzunehmen ist. daß die er höhte Nachfrage sich ohnehin innerhalb des bisherigen Versor gungsbezirks auf mehrere Geschäfte verteilen wird. Hierbei können selbstverständlich nur solche Einzelhandels geschäfte berücksichtigt werden, die eine Berechtigung zum Ver trieb von Presseerzeugnissen besitzen. Ausnahmen hiervon kom- tnen lediglich von Fall zu Fall und je nach Lage der Verhältnisse in Frage. Die Voraussetjungen können beispielsweise dann vor liegen, wenn in der unmittelbaren Umgebung keine gleichartigen Verkaufsstellen vorhanden sind, so daß den Käufern erhebliche Umwege zugemutet werden müßten. Über die Frage, in welcher Form nun die früheren Leser kunden des geschlossenen Geschäftes bezüglich ihrer Wünsche zu behandeln sind, lassen sich feste Richtlinien überhaupt nicht auf stellen. Bei jedem Einzelhändler gibt es ständige Käufer und eine sogenannte Laufkundschaft. Es wird nicht immer möglich sein, alle Wünsche, besonders von Stammkunden geschlossener Verkaufsstellen, durch den „neuen“ Händler im vollen Umfange zu erfüllen. Im Rahmen der ihm zuteil werdenden Mehrlieferun gen wird er jedoch in der Lage sein, von Fall zu Fall einen ge rechten Ausgleich zu schaffen, wobei eine verständnisvolle Ein stellung des Käufers gegenüber dem Händler wie auch umge kehrt von entscheidender Bedeutung ist. 78 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 86, Freitag, den 30. April 1943.
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