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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1943
- Strukturtyp
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- 1943-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1943
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Zur Wirtschaftslage Verkaufsgemeinschaften — Schulstatistiken Von Prof. Dr. G. Menz Die Rationalisierungsmaßnahmen zur Zusammenfassung aller Kräfte in zweckmäßigster und nutsbarster Form sind natur gemäß zur Zeit eins der Hauptthemen der allgemeinen Erörte rung. Auch die „Frankfurter Zeitung“ hat dieser Tage erneut dazu Stellung genommen und in einem „Verkaufsgemeinschaf ten“ überschriebenen Beitrag ihrer Schriftleitung Gedanken ent wickelt, die für den Buchhandel ebenfalls Beachtung verdienen. Es heißt dort u. a.: „In einem gewissen Umfange hat es übri gens der Handel auch jet}t noch in der Hand, durch aktive Be teiligung an der Stillegungsaktion die Fortsetzung seiner unter nehmerischen Tätigkeit zu sichern und sie für die totale Kriegs wirtschaft nutsbar zu machen. Dr. Hayler, der Leiter der Wirt schaftsgruppe Einzelhandel, hat vor einigen Tagen einen Auf ruf an die Einzelhandelskaufleute gerichtet, durch freiwillige Zusammenlegung von gleichen oder einander verwandten und einander wechselseitig ergänzenden Betrieben zu einer Konzen tration beizutragen, die den Bedürfnissen des totalen Krieges entspricht. Die sogenannten „Kriegsverkaufsgemeinschaften“ sollen zunächst in einer losen Form durch Einzelverträge ver wirklicht werden, bei denen die Firmen formell selbständig bleiben. Durch den vollen Zusammenschluß mehrerer Betriebe verschöbe sich die Basis für die Steuerbemessung und für die Gewinn- und Preiskontrolle. Wenn jedoch der Reichsfinanz minister und der Preiskommissar den hier auftretenden Bedürf nissen Rechnung tragen, so käme wohl auch die Gründung von Kommanditgesellschaften in Frage. Entscheidend ist, daß auf diese Weise mehrere Einzelhandelsgeschäfte in einer für die Versorgung des Verbrauchs günstigen Lage zusammengefaßt werden können. Die Vorteile für den Einzelhändler liegen auf der Hand. Er bringt seine Kontingente und Beziehungen ein, sichert also den Fortbestand seiner Firma bis zum Zeitpunkt der späteren Wiederauflösung der Verkaufsgemeinschaft. Auch die Liefer- und Absatzbeziehungen bleiben in einem gewissen Um fange erhalten. Man könnte sogar daran denken, bereits stillge legte Geschäfte nachträglich solchen Gemeinschaften anzuschlie ßen. Der Einzelhändler bleibt weiter am Gewinn beteiligt, wäh rend derjenige, der die Geschäftsführung übernimmt, natürlich eine Sonderentschädigung zu fordern hätte.“ Ob das hier er wähnte Kommanditverhältnis die einzige Lösungsmöglichkeit darstellt, kann dahingestellt bleiben. Denkbar wäre, daß man in ähnlichem Sinne auch andere Gemeinschaftsarbeitsmöglichkei ten zu entwickeln vermöchte, die im Buchhandel ja im Kommis sionsverlagsvertrag oder sonst in einem Einmietungsverhältnis Muster suchen könnten. Beachtlich ist in den oben zitierten Aus führungen vor allem aber der Appell an die Finanzämter, die sich in der Tat entschließen müßten, formale Bedenken und rein fiskalische Interessen hinter der Nötwendigkeit der Erleichte rung einer volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich ver nünftigen Lösung zurücktreten zu lassen. Die sachlichen Schwie rigkeiten sind aber überhaupt wohl nicht das Entscheidende. Vielmehr wird es in erster Linie auf den guten Willen und die Selbstüberwindung der unmittelbar Beteiligten ankommen, die allerseits Opfer bringen und sich vor allem persönlich in die Gemeinschaftsarbeit einzufügen lernen müßten. Als Material zur buchhändlerischen Marktforschung tragen wir erneut Zahlen aus der Schulstatistik nachstehend bei, die dem ersten Heft des neuen Jahrgangs von Wirtschaft und Sta tistik entnommen sind. Die Entwicklung der Höheren Schulen seit 1935 wird in folgender Zusammenstellung sichtbar: •|Io c. — X _ pS-eg M .X :C « - sz Schulen Klassen Schüler Es erhielten das Zcugnisd. Reife Haupt amtl. beschäftigte Lehrer ä« sl Ojs S ö ■gl T3 XZ ■n •_ 2 x Jun gen Mäd chen Ins gesamt Jun gen Mäd chen 1935. 1534 792 26105 428861 245114 673975 24750 7064 42499 1936 . 1 538 781 25896 433603 239470 673073 20725 5086 42 727 1937.. 1526 756 25637 433213 237 682 670895 39126 4024 43013 1938 . 1590 713 25806 434172 228239 662411 29986 7 664 43098 1939 1 ) 1774 707 28571 487 870 251410 739280 40616 10733 48055 1940 2 ) 1864 678 28268 503061 258655 761716 43657 20982 51512 *) Mit den Alpen- und Donau-Reichsgauen und dem Reichsgau Sudetenland. 2 ) Mit den Reichsgauen Danzig-Westpreußen und Wartheland so wie den ehemals polnischen Gebieten der Provinzen Ostpreußen und Oberschlesien. Aufschlußreich ist des weiteren die Aufgliederung der Schüler nach Klassenstufen im Jahre 1940: Die Schüler nach Klas^enstufen im Jahre 1940 Schüler in Jungenschulen in Mädchenschulen zusammen VI (I) 81 883 31 647 113 530 v (2) 79412 31 593 111 005 IV (3) 84 291 31 017 115 308 U III (4) 79 737 32 336 112 072 O III (6) 71 685 29 732 101 417 ü II (6) 58 124 23 188 81 312 O II (7) 50 771 15 984 66 755 u I (8) 46 398 13 919 60 317 Insgesamt 552 301 209 415 761 716 Reichen diese Zahlen zunächst auch nur bis zum Jahre 1940, so sind in ihnen doch schon Entwicklungstendenzen sichtbar, die auch für die Zukunft Schlüsse erlauben. Umschau in Wirtschaft und Recht Von Dr. K. Ludwig Freimachung von Arbeitskräften für kriegswichtigen Einsatz Hier sei noch einmal kurz auf diese wichtige Verordnung vom 29. Januar 1943 (RGBl. I S. 75) hingewiesen. Um Arbeitskräfte aus Handel, Handwerk und Gewerbe unmittelbar oder mittelbar (Einspa rung von Kohle, Energie, Dienstleistung aller Art) weitgehend für Auf gaben der Reichsverteidigung freizumachen, sind der Reichswirtschafts- ministcr und die zuständigen obersten Reichsbehörden ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitsein satz Anordnungen zur Stillegung oder Zusammenlegung von Betrieben und zur Unterlassung von bestimmten Tätigkeiten zu erlassen. Die Durchführung kann den Reichsverteidigungskommissaren und den zu ständigen Behörden der Wirtschaftsbezirke, in einzelnen Fällen auch Organisationen der Wirtschaft übertragen werden. Wer den auf Grund dieser Verordnung ergangenen Anordnungen zuwiderhandelt, sie umgeht oder ihre Wirkung beeinträchtigt, wird mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen belegt, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist. Diese Verordnung ist seit 30. Januar in Kraft und gilt auch in den eingeglie derten Ostgebieten. Einkoinmensteuererklärung für das Kalenderjahr 1942 Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 1942 sind in die sen Tagen zugestellt worden. Die Übersendung eines Vordrucks gilt als Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung, die spätestens am 31. März 1943 beim Finanzamt einzureichen ist. Sie muß eigenhändig oder durch einen Bevollmächtigten unterschrieben sein. 46 Börsenb]. f. d. Dt. Buchh. Nr. 60, Freitag, den 12. März 1943
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