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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1943
- Strukturtyp
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- 1943-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1943
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 60 (R. 10) Leipzig, Freitag den 12. März 1943 110. Jahrgang Ist das Buch nur für einzelne da? Von Wilhelm Baur Seit geraumer Zeit hängen in unseren Sortimentsbetrieben Plakate, aus denen der Bücherkäufer ersieht, daß nicht einzelne alles beanspruchen dürfen, was viele Volksgenossen gebrauchen. Das Buch ist seit etwa zwei Jahren wie vieles andere Mangel gut geworden. Die Folge war, daß der Buchhändler zu einer Art Selbstbewirtschaftung überging und den Interessenten schöngeistiger Bücher im allgemeinen nur mehr ein Exemplar verkaufte. Im Gau Wartheland wurde sogar zu Weihnachten eine Bekanntmachung erlassen, wonach jeder Inhaber einer Reichskleiderkarte gegen Abstempelung nur ein Buch kaufen durfte. Sowohl das Propagandaministferium wie die Reichsschrift tumskammer haben es bisher entschieden abgelehnt, etwaige Anweisungen über einen kontingentierten Buchverkauf an Pri vate zu erlassen. Das Buch kann nicht mit anderen lebenswich tigen Gütern, die während des Krieges auch verknappt und des halb rationiert worden sind, verglichen werden. Weder ist Buch gleich Buch zu setzen, noch sind die Ansprüche der Käufer nur irgendwie unter einen Hut zu bringen. Der totale Krieg, den wir führen, erfordert gerade in der letzten Zeit noch eine weitere Anspannung aller Kräfte, und es wird nicht ausbleiben, daß die Verknappung der Bücher noch weiter zunehmen wird. Da der Teil der Buchproduktion, der bisher schon auf die Wehrmacht und hier besonders auf die Frontbuchhandlungen entfiel, nicht eingeschränkt werden kann, wird sich die Lage im wesentlichen beim Sortimentsbuchhandel auswirken. Zwar wird im Einvernehmen zwischen den Landes- wirtsdiafts- und Arbeitsämtern einerseits und den Landeslei tungen der Reichsschrifttumskammer andererseits eine Reihe von Betrieben geschlossen. Dennoch muß beim Sortimentsbuch handel besonders in den kleinen und mittleren Städten und auf die Außenbezirke der Großstädte Rüdesicht genommen werden. Als Verteilungsstelle lebenswichtigen Schrifttums ist er drin gend notwendig. Tro^dem wird es sich nicht umgehen lassen, daß die noch vorhandenen Betriebe mit den ihnen von den Verlagen zuge teilten Büchern nur zu einem kleinen Teil das Kaufbedürfnis ihrer Kunden befriedigen werden können. Man muß berücksich tigen, daß heute im Krieg durch Einschränkung von Unterhal tungsstätten wie auch durch Verdunkelung das Lesebedürfnis des Volkes um ein Mehrfaches gestiegen ist. Und hier ergibt sich die Frage, können wir Buchhändler es verantworten, daß die sich wesentlich verringernde Buchproduktion nur einem Teil unseres Hundertmillionenvolkes zugute kommen soll? Hinzu kommt, daß die in den Rüstungsfabriken oder in der Landwirt schaft tätigen Volksgenossen sowieso nur wenig Gelegenheit haben, während der üblichen Geschäftsstunden nach einem Buch fragen zu können, so daß die auf Lager befindlichen Werke größtenteils jenen Volkskreisen zuerst zugute kommen, die mei stens selbst durch einen eigenen großen Bücherbestand am wenigsten weiterer Bücher bedürfen. Hier fallen im Kriege den Volks- und Leihbüchereien er höhte Aufgaben zu. Aber auch bei ihnen ist die Feststellung zu machen, daß besonders bei den Leihbüchereien der Eingang an neuen Büchern in keinem Verhältnis zur Ausleihe steht, so daß die Bestände sichtbar zusammenschrumpfen. Hier gilt es Wandel zu schaffen. Die in Zukunft erscheinenden Bücher kön nen, solange nicht wieder einigermaßen normale Verhältnisse eintreten, nicht einzelnen Bevorzugten allein zugute kommen. Es darf auch mit Büchern, weil sie zu den nicht rationierten Mangelgütern gehören, kein Tauschhandel betrieben werden. Aus diesem Grunde wird es sich nicht umgehen lassen, daß in Zukunft auch jeder Sortimentsbuchhändler die Pflicht hat, seine vorhandenen Buchbestände allen Interessenten zur Verfügung zu stellen. Bücher können nur mehr dann verkauft werden, wenn sie in genügendem Maße zur Verfügung stehen. Dies wird sich im wesentlichen auf Schulbücher und fachliche Werke beziehen. Alle übrigen Werke, insbesondere die, die der politi schen Ausrichtung und der Unterhaltung dienen, müssen in Zu kunft 10-, 20- und wenn es geht, auch 30fach verliehen werden. Als maßgebend für diese neue Aufgabe des Gesamtbuchhan dels sind die erst vor kurzem vom Reichskommissar für die Preisbildung neu genehmigten Gebührensä^e für den Leihbuch handel zu betrachten. Der Sortimentsbuchhandel wird damit eine neue wesent liche Aufgabe als kultureller Mittler übernehmen. In den leb ten zwei Jahren hat er diese Aufgabe praktisch nicht durchfüh ren können, weil er nur mehr selten vom Publikum zu Rate ge zogen worden ist. Die Kundschaft kaufte sehr oft ungesehen alles vom Ladentisch weg, was aufgelegt worden war. Nun aber wird der Sortimenter wieder neben dem Leihbuchhändler als Berater und Betreuer unserer Volksgenossen eingesetzt werden. Er wird die Pflicht haben, von allen gangbaren Werken ge nügend Exemplare für Leihzwecke bereitzustellen. Er dient da mit nicht nur der Allgemeinheit, sondern auch der Erhaltung wertvoller Substanz. Denn wir müssen uns darüber klar sein, daß mit der Einengung der Buchproduktion auch eine Schrump fung der Sortimentsläger erfolgen würde, wenn man Bücher weiterhin so wie bisher zum Verkauf stellen würde. Im Kriege müssen oft Wege beschriften werden, die in Friedenszeiten nicht in Betracht kommen. Wie diese Wege passiert werden, bleibt gleichgültig, entscheidend ist, ob das Ziel, daß man sich gesteckt hat, erreicht wird. Und dem deut schen Dichter obliegt es neben dem Verleger das Schriftgut als geistige Waffe unserer Nation in diesem Kampf restlos einzu- setjen. Es muß daher auch sinngerecht zur Verteilung kommen bzw. von der möglichst vollwertigen Ausnü^ung Gebrauch ge^» macht werden. Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 60, Freitag, den 12. März 1943 45
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