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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1943
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- 1943-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1943
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sind, nicht etwa direkt vom Verlag an Verbraucher geliefert werden, da sonst der vertreibende Buchhandel in Mißkredit ge rät. Es darf auch nicht Vorkommen, daß direkt eingehende Be stellungen der Bibliotheken und Behörden vom Verleger bevor zugt behandelt werden, während Bestellungen der gleichen Stel len über das Sortiment nur mit großen Verzögerungen ausge führt werden. Zu § 10 (Einziehung der Beträge): Aus Sortimenterkreisen liegen verschiedene Mitteilungen vor, daß die BAG-Zettel bereits eingereicht werden, ehe die Sendungen eingetroffen sind. Die Verleger werden gebeten, zu berücksichtigen, daß die Pakete in vielen Fällen länger laufen als früher. Die BAG-Zettel sind daher entsprechend später ein zureichen. Klagen liegen auch über unberechtigte Berechnung von Ver packungsspesen vor. Verleger und Zwischenhändler werden da her darauf hingewiesen, daß nach § 19 der buchhändlerischen Verkehrsordnung nur besonderes Verpackungsmaterial, wie z. B. Kisten und Rollen, berechnet werden darf. Die gewöhnliche Ver packung hingegen darf nicht berechnet werden. V erlagskunde Die zweite Auflage von Olbrichs Einführung in die Verlags kunde*) beginnt mit einem Vorwort, das außerordentlich auf schlußreich ist. Als Leiter des Verlages Karl W. Hiersemann konnte Olbrich den Absatj seines Buches genauer verfolgen als sonst ein Autor, und als großzügiger Verleger deckt er ruhig seine Karten auf. Die Geschichte der Bucherfolge, die 0. den Buchhistorikern so dringlich ans Herz legt, ist deshalb so schwer zu schreiben, weil über das Schicksal des einzelnen Buches, den Weg, den es nahm, seine Auflagenhöhen, die Käuferschichten, selten etwas gesagt wird. Ein kleiner Baustein dazu ist dieses Vorwort. Offen wird zugegeben, daß die Auflage von 1932, die in erster Linie zum Gebrauch der Autoren bestimmt war, nicht „in dem gewünschten Umfang“ in ihre Hände gelangt ist. Das ist m. E. nicht verwunderlich. So wünschenswert es ist, daß der Autor gewisse Kenntnisse im Verlagswesen, in der Buchherstel lung, im Vertrieb besitjt und die Arbeitsgänge nach der Ab fassung des Manuskripts kennt, so kann man doch nicht erwarten, daß ein Laie zu diesem Zweck ein Buch von über 200 Seiten durchstudiert! Eine Zusammenfassung von 20, höchstens 50 Sei ten, ähnlich knapp und leichtfaßlich wie die Briefe zur Berufs förderung, welche die Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buch handel, herausgibt, damit wäre ihm gedient. Für Gelehrte und Schriftsteller ist das Buch tatsächlich zu ausführlich und ein gehend, zu „fachlich“. So suchte es sich einen anderen Kreis, wo es nütjen und die berühmte „Lücke“ ausfüllen konnte. Das war der Buchhandel selbst. Dort gab es das auf die Einzelheiten des Geschäftsbetriebes stark eingehende Lehrbuch von Paschke-Rath, gab es mancherlei Literatur über Teilgebiete, besonders über die Technik der Herstellung und die Fragen des Verlagsrechtes, aber kein Werk, das sich an den Laien wendete, also keine Sonder kenntnisse voraussetjte, und den Werdegang des Buches vom Manuskript bis zum fertigen Band anschaulich vor Augen führte. (Bei A. W. Ungers „Wie ein Buch entsteht“ — Aus Natur und Geisteswelt 1002, 6. Aufl. 1927 — steht die Herstellung, die Technik im Vordergrund; die Beziehungen zwischen Autor und Verleger, auf die O. den Hauptnachdruck legt, spielen eine unter geordnete Rolle.) So wurde „der Olbrich“ „in steigendem Maße“ ein brauchbares Fachbuch für den Buchhändler; die meisten Ver lage reihten ihn in ihre Handbibliothek ein, sein vorzügliches Register (um drei Seiten bei der zweiten Auflage vermehrt!) machte ihn zu einem beliebten Nachschlagewerk. Nach elf Jahren liegt nun die zweite, veränderte und wesent lich verbesserte Auflage vor. Es war selbstverständlich, daß die *) Wilhelm Olbrich: Einführung in die Verlagskunde. Zweite, ver änderte Auflage. Karl W. Hiersemann, Leipzig 1943. 4°, Hbl. RM7.—. Umwandlungen, die der Buchhandel in der Zwischenzeit als Be rufsorganisation und im einzelnen erfahren hat, eingearbeitet wurden, daß die Gesetje der Regierung, die Erlasse der Mini sterien, der Kammer, der Prüfungskommissionen, die werbende Tätigkeit der Partei für das Buch Berücksichtigung fanden. Zeit bedingten Erscheinungen gegenüber, den durch den Krieg ver ursachten Vorschriften hat man, mit Recht, „Zurückhaltung“ wal ten lassen, hoffen wir doch alle, daß eine friedvolle Zukunft nicht mehr zu fern sei. Den Berufskameraden, die an der Front kämpfen, ist die neue Auflage gewidmet, als „eine erinnernde Stütje“ soll sie ihnen dienen, wenn sie heimkehren. Die größten Veränderungen und Ergänzungen sind bei dem zweiten Kapitel, dem über den Verlagsvertrag, festzustellen. Auf diesem Gebiete kommen die meisten Reibereien zwischen Ver leger und Autor vor, und es ist deshalb besonders wichtig, die beiderseitigen Standpunkte und Interessen gegeneinander ab zuwiegen und auf einen Nenner zu bringen. Gerade hier haben sich die Verhältnisse seit 1933 wesentlich geändert: der Normal verlagsvertrag ist in Kraft getreten, der Selbstverlag wurde auf ein Mindestmaß beschränkt, bestimmte Texte müssen geprüft werden, über die Hörerexemplare, das Optionsrecht, die Zuschuß exemplare, die Decknamen und vieles andere gibt es bindende Abmachungen — alles steht bei O. jet$t an der richtigen Stelle. Im Kapitel Werbung (um vier Seiten verlängert) wird auf die Neugestaltung des Besprechungswesens und die Bestimmungen des Werberats hingewiesen, der Kollektivwerbung ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Aber nicht genug damit. Welche verantwortungsbewußte und sorgfältige Bearbeitung die zweite Auflage erfahren hat, sieht man an Kleinigkeiten, auf die die meisten kein großes Ge wicht legen, nämlich an sprachlichen und stilistischen Änderungen. Ein großer Teil der Fremdwörter wurde durch gute deutsche Be-f griffe erseht, manche Ausdrücke wurden vorsichtiger, milder gefaßt (S. 33, 255), manche präziser formuliert (z. B. Printed in Ger- many für die zollfreie Einfuhr), einzelne Absätze geschickt um gestellt (etwa bei der Kalkulationstabelle). Auch die Literatur angaben erfuhren eine wesentliche Vermehrung (besonders die für Herstellung und Werbung). Es macht Freude, ein Buch anzuzeigen, in dem alte deutsche Gründlichkeit und deutsches Wissen sich die Hand reichen, und man nimmt dafür gern die kriegsbedingte Ausstattung und den etwas schwachen grauen Druck in Kauf (auch die der ersten Auf lage beiliegende zweifarbige Korrekturtafel fehlt). Dr. Annemarie Meiner Umschau in Wirtschaft und Recht Von Dr. K. Ludwig Abkürzung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Aufbewah rungsfristen. Um die Rohstoffreserven für die Pappen- und Papierindustrie zu stärken, ist eine Verordnung erlassen worden, die als Kriegsmaß nahme die Zehnjahresfrist für die Aufbewahrung von Geschäftspapie ren auf fünf Jahre herabse^t. (VO. vom 28. Dezember 1942, RGBl. I 1943, S. 4.) Nur Handelsbücher, Inventare und Bilanzen im Sinne des § 44 HGB. sind wegen ihrer besonderen Bedeutung für das kauf männische Unternehmen von der Fristverkürzung ausgenommen. Auch die Gewinn- und Verlustrechnung unterliegt, da sie zu einer ordnungs gemäßen Bilanz gehört, ebenfalls der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist. Die Begründung der Verordnung weist noch darauf hin, daß es sich nur um eine bloße Verkürzung der Aufbewahrungsfristen handelt, mithin der Kreis der aufbewahrungspflichtigen Bücher und Schriften 42 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 55, Sonnabend, den 6. März 1943
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