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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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97. 28. April 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 5177 Anregung entnommen, gleichzeitig aber ein auf eigener schaffender Tätigkeit beruhendes neues Werk geschaffen wird. Es muß ein in seiner charakteristischen Gesamtindividualität neues Werk vorliegen. Geringfügige Abänderungen, denen kein neuer Gedanke zugrunde liegt, genügen ebensowenig wie bloße Weglassungen einzelner Teile, Veränderung in der Farbengebung, dem Umfange, Beifügung neuer Zutaten. Es ist dagegen wohl gestattet, von einer urheberrechtlich geschützten Arbeit die Idee zu entlehnen. Als unzulässige Verviel fältigung ist aber jede im wesentlichen identische Wiedergabe des Originals anzusehen. Wenn das Original in seinem wesentlichen Bestände, in der Gesamtheit seiner charakte ristischen Gestaltung vervielfältigt wurde, so ist es gleich gültig, ob im einzelnen kleine, das Gesamtbild nicht berüh rende Änderungen vorgenommen werden. Es kann nicht oft und eindringlich genug darauf hin gewiesen werden, daß es völlig falsch ist, anzunehmen, eine Nachbildung wäre gestattet, wenn die Vorlage, das Original, mit kleinen Änderungen kopiert wird. Es kommt nicht darauf an, was abgeändert, sondern was nachgeahmt wird. Ist die Nachbildung nachweisbar — und das läßt sich fast immer an Einzelheiten feststellen — dann helfen auch alle Abänderungen nichts, ganz im Gegenteil dienen diese Abänderungen immer nur dazu, die Nachbildung zu ver schleiern. Wenn daher dem Zeichner oder Maler ein Erzeugnis der Konkurrenz in die Hand gegeben wird mit der Weisung, etwas Ähnliches zu schaffen, so entsteht regelmäßig eine un erlaubte Nachbildung. Eine Nachbildung ist aber nur dann erlaubt, wenn es sich um dafür geschaffene Vorlagewerke handelt. Soll ein urheberrechtlich geschütztes Werk frei benutzt werden, so kann das nur in der Weise geschehen, daß die in einem Werke enthaltenen Motive und Ideen zur Schaf fung eines neuen eigentümlichen Werkes benutzt werden, wie z. V. bei Karikaturen usw. Die Nachbildung der kon kreten Gestaltung ist aber niemals freie Benutzung, sondern immer — auch wenn kleine Abänderungen vorliegen — un zulässige Nachbildung, für die nicht nur die Urheber, sondern auch die Veranstalter zivil- oder strafrechtlich zur Verant wortung gezogen werden können. Fritz Hansen-Berlin. Kleine Mitteilungen. Moderne «raviirenkunst «. m. b. H. in Berlin. — Handelsregistereintrag: In das Handelsregister L des Unter zeichneten Gerichts ist am 18. April 1911 folgendes eingetragen worden: Nr. 9119. Moderne Gravürenkunst Gesellschaft mit be schränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: die Herstellung und der Vertrieb von Gravüren aller Art und Reproduktion von Gemälden. Erwerb gleichartiger oder ähn licher Unternehmungen, Beteiligung an solchen, Übernahme von deren Vertretung. Das Stammkapital beträgt 20 000 ^t. Ge- schäftsführer: Kaufmann Julius Jacobsohn in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschastsvertrag ist am 7. April 1911 abgeschlossen. Außerdem wird veröffentlicht: Öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. Berlin, den 18. April 1911. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 97 vom 26. April 1911.) Eine Klage Karl EchönherrS. — Karl Schönherr hat, wie er dem Wiener Korrespondenten der »Berliner Morgenposta mit teilt, die Absicht, gegen die Romanschriftstellerin Baronin Handel- Mazzetti und gegen Pater Expeditus Schmidt die Beleidigungs klage zu erheben, falls sie nicht durch umfassende Ehrenerklärungen ihre gesamten Plagiatsbeschuldigungen zurücknehmen. Baronin Handel-Mazzetti hatte, wie bekannt, an Pater Schmidt einen Brief gerichtet, in dem sie behauptete, ihr seien die Stellen des Schön- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. VS. Jahrgang. herrschen Stückes, die er aus ihren Romanen abgeschrieben habe, wohl bekannt. Schönherr apostrophierte darauf die Baronin Handel-Mazzetti in einer Erklärung direkt und gab seinem Bedauern Ausdruck, daß sie sich dazu hergegeben habe, einen so leicht fertigen Vorwurf gegen ihn zu erheben. Da Baronin Handel- Mazzetti bisher ihrerseits keine Erklärung abgegeben hat, wird ihr Schönherr Gelegenheit geben, vor Gericht ihre Beschuldigung zu erweisen. Pater Expeditus Schmidt hat sich durch die Verlesung des Briefes mitschuldig gemacht. Die Klage gegen ihn wird voraussichlich in Berlin erhoben werden. Westdeutscher JünglingSbund A.-8. Buchhandlung und Buchdruckerei in Barmen. — Bilanzkonto per 31. Dezember 1910. Aktiva. Passiva. Kasse 14 303 44 Jmlnobilienkonto:I4Häuser.k 799 940,— Hypotheken und Anteile der Vereine ....'„ 769 600,— 30 440 Druckerei 29 260 Mobilar 1 275 Waren 31000 Pavier 8 000 Debitoren 39 609 25 Verlagsrechte 20 000 Kreditoren 93 049 29 Aktienkonto 30 000 — Reservekonto I . . . 6 663,48 Übertrag vom Gewinn- und Verlustkonto . . „ 1 330,— 7 883 48 Reservelonto II .... ^ 3» 977,28 und Verlustkonto . . „ 11067,66 42 044 92 Dividenden 900 — 173 877 69 173 877 69 Gewinn- und Verlustkonto. -6 -- Gewinn aus 1910 13 297 66 Dividende 3A 900 Übertrag auf Reservekonto I 10U . . 1 330 Übertrag auf Reservekonto II... . 11067 66 13 297 06 13 297166 Barmen, den 16. März 1911, Der Vorstand F. W. Bergmann. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 97 vom 25. April 1911.) Buchdruckerei Karl Seumer G. m. b. H. in Berlin. — Handelsregistereintrag: In das Handelsregister L des Unterzeichneten Gerichts ist heute folgendes eingetragen worden: Nr. 9122. Buchdruckerei Karl Seumer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Buchdruckerei und eines Ver lagsgeschäfts. Das Stammkapital beträgt 48 000 -F. Geschäfts führer Karl Seumer, Kaufmann in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschafts vertrag ist am 23. März, 11. April 1911 abgeschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Als Einlage auf das Stamm kapital werden in die Gesellschaft eingebracht vom Gesellschafter Kaufmann Karl Seumer in Berlin die zum Betriebe einer Druckerei erforderliche Bureaueinrichtung, ein Papierlager und halbfertige Drucksachen laut Bilanz vom 23. März 1911 zum festgesetzten Werte von 2600 und vom Gesell schafter Rendant Friedrich Schönwald in Essen eine komplette, zum Betriebe einer Buchdruckerei und Buchbinderei eingerichtete Maschinenanlage mit allen nötigen Schriften laut Bilanz vom 23. März 1911 zum festgesetzten Werte von 20 700 Öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. Berlin, den 20. April 1911. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 167. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 98 vom 26. April 1911.) 671
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