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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1942
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 211 (R. 4b) Leipzig, Sonnabend den 19. September 1942 109. Jahrgang Bekanntmachungen Gau Berlin Betrifft: Berufung zum stellvertretenden Landesobmann Der Leiter des Deutschen Buchhandels hat den Verlagsbuch händler Dr. Ulrich Hellmann i. Fa. Weidmannsche Verlags buchhandlung, Berlin, zum stellvertretenden Landesobmann des Buchhandels berufen. * Betrifft: Dichterlesungen Die Eröffnungsveranstaltung des Programms der Fichte- Gesellschaft für 1942/43 findet am Donnerstag, dem 24. Septem ber 1942, 18.45 Uhr, im Europahaus, Berlin SW 11, Saarland straße 92, statt. Literarische Stunde mit Erich Ponto Erich Ponto, Direktor des Deutschen Theaters und der Kammer spiele Berlin, wird unter dem Leitwort „Deutscher Humor von Jean Paul bis Wilhelm Busch“ frohe Dichtungen von Matthias Claudius, Joh. Peter Hebel, Hein rich von Kleist, Theodor Fontane, Johann Wolfgang von Goethe, Jean Paul, Fri§ Reuter, Wilhelm Busch u. a. sprechen. Die Boten des Wirtschaftsverbandes der Berliner Buchhänd ler führen für diese Veranstaltung Karten zum ermäßigten Preise von RM —.50 mit. Für Lehrlinge können von der Landesleitung Berlin Frei karten für diese Veranstaltung schriftlich oder fernmündlich ange fordert werden. Das Handbuch der Reiehsschrifttumskammer Wer sich mit den Anordnungen der Reichsschrifttumskam mer zu beschäftigen hat. wird es begrüßen, daß im Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ein neues Nachschlage werk über die ständischen Vorschriften des Buchhandels in Ge stalt des Handbuchs der Reichsschrifttumskammer*) erscheint, nachdem das bisher einzige Werk ähnlicher Art, „Das Recht der Reichsschrifttumskammer“ von Gerichtsassessor Günther Gent} vergriffen ist. Herausgegeben ist das Handbuch von dem Geschäftsführer der Reichsschrifttumskammer Wilhelm Ihde unter Mitarbeit des Justitiars der Reichsschrifttumskammer Assessor Günther Gent}, so daß die Gewähr sachkundiger und gründlicher Arbeit gegeben ist. Es beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung der Texte der amtlichen Bekanntmachungen, sondern bringt auch ein gehende Erläuterungen dazu. Die Kommentierung der Anord nungen stammt von Assessor Gent}, dessen „Recht der Reichs- schrifttumskammer“ damit in dem neuen Handbuch gewisser maßen eine Fortset}ung gefunden hat. Trotjdem kann man nicht einfach von einer Neubearbeitung des Gent}’schen Buches spre chen. Das Handbuch ist sowohl nach seiner Gliederung als auch nach den behandelten Stoffgebieten etwas völlig Neues. Wäh rend das Gent}’sche Buch die amtlichen Bekanntmachungen der Reiehsschrifttumskammer in zeitlicher Aufeinanderfolge bringt, hat Ihde eine sachliche Gliederung gewählt, die eine schnelle Orientierung ermöglicht, ohne daß jedesmal das Schlagwortver zeichnis zu Rate gezogen werden muß. Eine zeitliche Übersicht über die amtlichen Bekanntmachungen unter Hinweis auf die Fundstelle ist dem Werke vorangestellt. Es folgen die Übersicht über die Organisation des Reichsministeriums für Volksauf klärung und Propaganda und im Abschnitt Reichskulturkammer die grundlegenden geset}lichen Bestimmungen, namentlich das Reichskulturkammergeset} mit Durchführungsverordnungen so wie Bekanntmachungen und Erlasse der Reichskulturkammer, die für alle Sparten des Gesamtbuchhandels, also auch den Zeit schriften-, Kunstblatt- und Musikalienverlag und -handel gelten (z. B. die Bestimmungen über Doppelmitgliedschaftsfragen). Die übrigen elf Abschnitte sind vornehmlich den Bestimmun gen der Reiehsschrifttumskammer Vorbehalten. Sie sind aufge *) Handbuch der Reiehsschrifttumskammer. Herausgegeben von Wilhelm Ihde unter Mitarbeit von Assessor Günter Gentz. In Lose- Blatt-Ordner mit Ringbuchmechanik, Umfang XVI, 286 Seiten mit 14 Abteilungsblättern, Ladenpreis RM 13.50. Verlag des Börsenvereins. gliedert in die Abschnitte Reiehsschrifttumskammer Allgemeines — Buchhandel Allgemeines — Verlag — Handel — Leihbüche rei — Buchvertreter — Schriftsteller — Büchereiwesen — Lek toren und Schriftwalter — Reichswerk Buch und Volk — Juden. Wer sich über den Normalverlagsvertrag unterrichten will, fin det ihn im Abschnitt Reiehsschrifttumskammer Allgemeines. Be stimmungen hingegen, die nur den Verlag angehen, wie die An ordnungen über die Gründungssperre für Verlagsbuchhandlun gen oder die Bestimmungen über die Veröffentlichung kartogra phischer Darstellungen sind im Abschnitt Verlag enthalten. Bei dieser Gliederung ist es leicht, etwas aufzufinden. Die Schieds gerichtsordnung, die sowohl für Buchhändler als auch für Schrift steller in Frage kommt, wird man also im Abschnitt Reichsschrift tumskammer Allgemeines suchen, Bestimmungen über die Füh rung von Schriftsteller-Decknamen hingegen im Abschnitt Schriftsteller und Bestimmungen über den Betrieb von Buchge meinschaften im Abschnitt Verlag. Diese Aufgliederung bietet auch den Vorteil, daß die einzelnen. Buchhandelssparten die für sie in Frage kommenden Bestimmungen in wenigen Abschnitten vereinigt finden. Ein unschätzbarer Vorteil des Handbuchs liegt darin, daß es sich nicht auf eine Zusammenfassung der im amtlichen Publika tionsorgan der Reichskultur- und Reiehsschrifttumskammer ver öffentlichten Anordnungen beschränkt, sondern auch die soge nannten Nebenbestimmungen bringt, d. h. Mitteilungen oder Empfehlungen des Reichspropagandaministeriums, der Reichs- schrifttumskammer, der Fachschaften und Fachgruppen sowie Be stimmungen des Werberates, der Parteiamtlichen Prüfungskom mission und sonstiger Dienststellen, die sich mit dem Buch zu be fassen haben. Diese Bestimmungen sind, soweit sie nicht bereits im Gen(}’sdhen Kommentar berücksichtigt waren, bisher nur verstreut, teils im „Börsenblatt“, teils im „Schriftsteller“ oder in den „Ver traulichen Mitteilungen der Fachschaften“ veröffentlicht worden. Es wird Wenige geben, die sich eine einigermaßen vollständige Sammlung solcher Nebenbestimmungen angelegt haben. Im Handbuch sind sie systematisch zusammengefaßt. Wer beispiels weise ergänzende Empfehlungen zur Frage der Lieferung von Besprechungsstücken sucht, findet sie im Anschluß an die im Ab schnitt Verlag abgedruckte Anordnung zur Neugestaltung des Besprechungswesens übersichtlich zusammengestellt. Schon ein flüchtiges Durchblättern des Handbuches läßt erkennen, welche Fülle wertvollen, dem Gedächtnis des einzelnen oft schon ent schwundenen Materials hier zusammengetragen ist. Der Ab schnitt Reiehsschrifttumskammer Allgemeines enthält beispiels- Nr. 211, Sonnabend, den 19. September 1942 193
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