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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1942
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 206 207 (R. 47) Leipzig, Dienstag den 15. September 1942 109. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Mitteilung der Reichsschrifttumskammer, Abt. III Vor einigen Tagen wurden die Vertraulichen Mitteilungen für die Fachschaft Handel Nr. 151 — 174 allen in diese Fachschaft eingewiesenen Mitgliedern der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — und den in dieser Fachschaft listenmäßig geführten Mitgliedern der anderen Einzelkammern der Reichs kulturkammer durch die Post zugeleitet. Buchhändler, die nicht in den Besitj dieser Folge der Ver traulichen Mitteilungen gelangt sind, wollen bitte umgehend schriftlich ein Zweitstück anfordern. Die in die Fachschaft Handel eingewiesenen Mitglieder der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — und die listenmäßig bei dieser Fachschaft geführten Personen werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie sich im Falle von Ver stößen nicht darauf berufen können, die Vertraulichen Mittei lungen nicht erhalten zu haben. Die Regelung des Verkaufs von Schreibheften Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Fachabteilung Papier, Schreibwaren und Bürobedarf, Bezirksfachabteilung Sachsen in Leip zig hat an ihre Mitglieder nachstehendes Schreiben gerichtet, das auch im Sortimentsbuchhandel beachtet werden muß: „Im Einvernehmen mit dem hiesigen Schulamt ist der Verkauf von Schreibheften wie folgt geregelt worden: Die alten Schreibhefte sind in allen Fällen grundsätjlich auch dann auszuschreiben, wenn der Schüler ein neues Schuljahr beginnt. Das gilt auch für die sogenannten ,Guten Hefte*. Ergänzungsbedarf: In ausgesdiriebenen Heften, die zu ergänzen sind, versieht der Klassenlehrer die letjte Seite des Schreibheftes mit seinem Namen, dem der Schulstempel beigedrückt wird. Bei Vorlegung eines solchen Schreib heftes ist ein neues Schreibheft abzugeben. Um dem Mißbrauch von Schreibheften, die ausschließlich dem Schulbedarf Vorbehalten bleiben müssen, zu begegnen, entwertet der Schreibwareneinzelhändler das vorgelegte Schreibheft in der Weise, daß er ein Loch in die lebten drei oder vier Seiten und in die Decke mit einem Locher oder Locheisen einschlägt. Das entwertete Schreibheft erhält der Schüler. Auf ent wertete Hefte ist kein Ersat} abzugeben. Keubedarf: Für erste Anschaffungen von Schreibheften — Schulanfänger usw. — werden von den Klassenlehrern Marken mit dem Stempel der Schule und dem Namen des Lehrers, auf der auch die Art des Schreib heftes angegeben ist, an den Schüler ausgehändigt. Für jedes Heft gibt es eine Marke. Auf diese Marke sind Schreibhefte ebenfalls zu verab folgen. Die Marken sind nach Schulen geordnet am lebten Tage eines jeden Monats an unsere Geschäftsstelle einzusenden. Die Marken wer den den Schulen zur weiteren Verwendung wieder zugeleitet. Schreibhefte mit alten Liniaturen: Der Aufbrauch solcher Hefte ist vom Schulamt zugelassen worden. Hefte dieser Art sind tunlichst an Schüler in oberen Klassen abzu geben.“ * Anweisung betreffend den Verkauf von Schreibheften Im Hinblick auf die wachsende Verknappung an Schreibheften für den Schulbedarf ordne ich auf Grund des § 16 der 1. Verordnung zur Durdiführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. I, Seite 1194) mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers folgendes an: § 1 Der Verkauf von Schulheften aller Art durch den Einzelhandel darf nur gegen Vorlage eines mit dem Stempel der Schule versehenen alten Heftes gleicher Art erfolgen. In dem vorgelegten Heft ist die Aushändigung des neuen Heftes zu vermerken. Der Vorlage des alten Heftes gleichzustellen ist die Beibringung einer von einer Schule, einem hauptberuflichen Privatlehrer oder einem Erziehungsheim erteilten Bescheinigung, daß die Anschaffung des Heftes für Unterrichtszwecke erforderlich ist. § 2 Sammelbestellungen, die von den zuständigen Schulbehörden für den Schulgebrauch erteilt werden, bleiben von dieser Anordnung un berührt. § 3 Mit der Durchführung und Überwachung dieser Anweisung be auftrage ich die Leiter der Bezirksfachabteilungen der Fachabteilung Papier, Schreibwaren und Bürobedarf. § 4 Diese Anweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung im offiziellen Organ der Fachabteilung Papier, Schreibwaren und Bürobedarf „Pa pier und Bürobedarf“ in Kraft. § 5 Diese Veröffentlichung gilt als schriftliche Aufforderung im Sinne des § 17 der 1. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vor bereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934. § 6 Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Anweisung können nach §17 der 1. Verordnung zur Durdiführung des Gesetjes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 mit Ordnungsstrafen bis zu RM 1 000.— geahndet werden. Frankfurt a. M., den 13. August 1942 Der stellvertretende Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel gez.: W. Köhler Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler Am 24. Juni 1942 wurde im Berliner Budihändlerhaus aus kriegs bedingten Gründen an Stelle der sa^ungsgemäßen Hauptversammlung eine gemeinsame Sitjung des Beirates und des Rechnungsausschusses durchgeführt. Der Vorsitjende des Verbandes, Verlagsbuchhändler Josef Stei ner, brachte den Ausschuß-Mitgliedern den Bericht über das 93. Ge schäftsjahr 1941 zur Kenntnis und gab Auskünfte über die vom Ver band betriebenen wirtschaftlichen Einrichtungen, besonders über die Jahresleistungen der „Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel“. Der Verbandsschatjmeister, Verlagsdirektor Hans von Karmainsky, trug den Rechenschaftsbericht für das Jahr 1941 und den Voranschlag für das Jahr 1942 vor und berichtete über die Vermögenslage. Im Namen des Rechnungsausschusses beantragte Verlagsbuch händler Gustav Reich die Entlastung des Vorsitjenden und des Schatj- meisters, die einstimmig erteilt wurde. Ebenso wurde der Prüfungs bericht zum Jahresabschluß 1941 der den Verband überwachenden Revisions- und Treuhand-Gesellschaft zur Kenntnis genommen. Den Mitgliedern des Verbandes und der Bestellanstalt konnte kürzlich in gewohnter Weise das trotj des Krieges erschienene „Adreß buch des Berliner Buchhandels 1942“ in je einem Exemplar kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Es wurde beschlossen, dem Unterstütjungs-Verein Deutscher Buch händler „Palm“, dessen Geschäftsstelle sidi seit Jahrzehnten im Ber liner Buchhändlerhaus befindet, eine Jahresspende von RM 1000.— neben den Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitjende dankte zum Abschluß der Sitzung den Herren im Beirat für ihre Mitarbeit an der Bewältigung der Aufgaben des Ver bandes und gedachte ferner mit anerkennenden Worten der Leistun gen der Betriebsführung und Gefolgschaft des Verbandes. Unter Berücksichtigung der Papierknappheit wurde von der üb lichen Drucklegung des Jahresberichtes Abstand genommen. Abzüge des Berichtes über das Geschäftsjahr 1941 stehen den Mitgliedern und Interessenten auf Anforderung zur Verfügung. Nr. 206/207, Dienstag, den 15. September 1942 189
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