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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1911
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- Deutsch
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7. 10. Januar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchbandel. 345 Gesetzentwurf nicht herangezogen werden dürfen, sondern nur Arzte und Pharmazeuten. »Das; ferner die Einrichtung der Kommission und die Be stimmung des Verfahrens vor ihr ausschließlich in die Hände des Bnndesrats gelegt werden sollen, daß weiterhin Rechtsmittel gegen die Beschlüsse dieser Kommission und des Bundesrates nicht vorgesehen sind, und endlich, daß die Beteiligten vor dieser Kommission nicht von Amts wegen mündlich zu hören sind, macht diese Bestimmungeil vom Standpunkt des Handels und wichtiger und volkswirtschaftlich bedeutender Industrien in sehr hohem Grade anfechtbar. Unter diesen; Gesichtspunkte muß mit allem Nachdruck ver langt werden, daß auch Industrielle und Groß- und Kleinhändler auf Vorschlag der in Betracht kommenden gelverblichen Körper schaften zu Mitgliedern dieser Kommission bestellt werden, daß ferner zu dem Verfahren vor dieser die Beteiligten im kontra diktorischen Verfahren hinzugezogcn werden müssen, und daß endlich gegen die Entscheidung der Kommission entweder der Rechtsweg all die ordentlichen Gerichte oder sonst ein Rechts mittel gegeben ist. »Aber auch vor dieser Instanz müßte auf das Gutachten praktischer Industrieller und der Groß- und Kleinhändler be sonders Gewicht gelegt werden. »Wir ersuchen das Direktorium des Hansa-Bundes, in diesem Sinne vorstellig zu werden, wobei wir dem Bedauern Ausdruck geben, daß nach Vorstehendem wiederum auch in diesem Gesetz entwurf Bestimmungell enthalten sind, die einen wenig industrie- und gewerbesreundlichen Charakter zeigen.« Die Sprache der Berichtigung »ach H 11 des Pretz- gcsetzeS. — Einer in Flensburg in dänischer Sprache erschei nenden Zeitung war eine in deutscher Sprache abgefaßte Be richtigung zugegangen und von ihr in dänischer Sprache abge- druckt worden. Der verantwortliche Redakteur war vom Schöffengericht aus 8 19 Absatz I Ziffer 3 des Preßgesetzes verurteilt, von der Strafkammer in Flensburg aber srei- gesprochen worden, weil der Zlveck einer Berichtigung der ist, daß die Personen, die die verkehrte Meldung gelesen haben, auch die Berichtigung lesen können; das kann nur erreicht werden, wenn sie eine Berichtigung in derselben Sprache lesen, in der die zu berichtigende Meldung erschienen ist. Gegen die Frei sprechung ist Revision eingelegt, so daß sich demnächst das Ober landesgericht Kiel mit der Frage zu beschäftigen haben wird. Bei der Beratung des Preßgesetzes ist ein Antrag, daß die Sprache der Berichtigung dieselbe sein muß wie die der Druck schrift, abgelehnt worden. Daraus könnte man folgern, daß die Sprache nicht dieselbe zu sein braucht. Gründe für die Ab lehnung des Antrags sind jedoch nicht vorgebracht worden; die Frage ist also offen gelassen. Die Gerichte haben sich wiederholt mit ihr beschäftigt. Im Jahre 1602 hatte der Redakteur eines dänischen Blattes die Aufnahme einer deutschen Berichtigung ab gelehnt; das Landgericht Flensburg (»Der Zeitungs-Verlag III 43, 1073) verurteilte ihn, weil er verpflichtet gewesen wäre, die deutsche Berichtigung in die Sprache seines Blattes zu über tragen und so abzudrucken. Die deutsche Sprache ist verlangt worden von; Oberlandesgericht Kiel (»Der Zeitungs-Verlag« III, 61, 1280 und IV 10, 232) und vom Oberlandesgericht Posen in der Entscheidung vom 11. Mai 1907 (Gvltdammers Archiv für Strafrecht 66, 117). Das Landgericht Posen meint in einer Ent scheidung von; 12. Dezember 1904 (»Der Zeitungs-Verlag« VI 1, 8), es müsse jedenfalls dann, wenn eine Behörde eine Be richtigung in ihrer (deutschen) Amtssprache verlange, der Abdruck in dieser erfolgen. Die Frage ist sehr zweifelhaft. Im 8 11 des Preßgesetzes sind die Voraussetzungen angegeben, unter denen die Aufnahme einer Berichtigung abgelehnt werden kann; die Verschiedenheit der Sprache befindet sich nicht darunter. Hiernach muß auch eine in einer anderen Sprache eingehende Berichtigung abge druckt werden. Dies muß auch dann gelten, wenn ein deutsches Blatt eine in einer fremden Sprache abgefaßte Berichtigung er hält. Es fragt sich nur, ob der Abdruck iu der Sprache der Be richtigung oder in der des Blattes zu erfolgen hat, wobei freilich zu berücksichtigen ist, daß wir in; Deutschen Reich als Amtssprache die deutsche haben. Einerseits darf nach den Grundsätzen des Börsenblatt silr den Dcnlschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 8 11 an der Berichtigung nichts geändert werden, so daß der Standpunkt des Landgerichts Flensburg, der Redakteur habe die deutsche Berichtigung in die dänische Sprache übertragen müssen, aus diesem Grunde gewissen Bedenken begegnen wird. Anderer seits kann ohne Übertragung in die Sprache des Blattes die Be richtigung leicht ihren Zweck verfehlen, da sie möglicherweise von manchen Lesern nicht verstanden wird. Es ist zu prüfen, welcher Umstand als der wichtigste und deshalb als der ausschlaggebende zu erachten ist. Als solcher kann nur der Zweck der Berichtigung in Betracht kommen. Man wird sich daher trotz des Verbots von Änderungen dahin entscheiden müssen, daß die Berichtigung aufzunehmen, aber in die Sprache des Blattes zu übertragen ist. Freilich besteht dabei das Bedenken, daß die Übersetzung in manchen Fällen den Sinn nicht genau wiedergeben wird. Eine gesetzliche Regelung der Frage ist deshalb erwünscht. (»Der Zeitungs-Verlag«.) * Postscheckverkehr. — Im Reichspostgebiet ist die Zahl der Kontoinhaber im Postscheckverkehr Ende Dezember 1910 auf 49 860 gestiegen. (Zugang im Monat Dezember allein über 1660.) Auf diesen Postscheckkonten wurden im Dezember gebucht 967 Millionen Mark Gutschriften und 964 Millionen Mark Last schriften. Das Gesamtguthaben der Kontoinhaber betrug Ende Dezember 94 Millionen Mark, ihr durchschnittliches Gesamtgut haben während desselben Monats 103 Millionen Mark. Im Verkehr der Neichspostscheckämter mit dem Postsparkassenamt in Wien, der Postsparkasse in Budapest, den schweizerischen Postscheckbureaus und der seit 1. November an diesem Verkehr mit teilnehmenden belgischen Postverwaltung wurden fast 6 Millionen Mark umgesetzt, und zwar auf 2250 Übertragungen in der Richtung nach und auf 8090 Übertragungen in der Rich tung aus dem Auslande. Verein fiir Deutsches Kunstgewerbe in Berlin. Vortrag. — Am nächsten Mittwoch, abends 8'/g Uhr, wird Herr Professor vr. Justus Brinckmann, Direktor des Hamburgischen Museums für Kunst und Gewerbe, über Fälschungen kunstgewerblicher Altertümer vor den Mitgliedern des Vereins für Deutsches Kunst gewerbe in Berlin (im Künstler-Hause, Bellevuestraße 3) sprechen. Verband der Deutschen Zeitungsbeamte». OrtSberein Leipzig. — Herr Otto Sagan von der Chemigraphischen Ne- prodnktionsanstalt Adolf Klaus L Co., Leipzig, hält am Mittwoch, den 11. Januar, abends */g9 Uhr im Saale des Restaurants »Schloß Nitterstein«, Ritterstraße 6, einen Vortrag über das Thema »Aus der Werkstatt der Chemigraphen« (die Strichätzung — die Autotypie — der Farbendruck.) Eintritt frei. Der Vorsitzende des Ortsvereins, Herr Hans Rothe, Leipzig- Reudnitz, Charlottenstraße 9, erteilt gern jede den Verband betreffende Auskunft. Nachgelassene Schriften L. N. Tolstoi s. — »Aus bester Quelle« wird der Vvssischen Zeitung von ihrem St. Petersburger- Korrespondenten gemeldet, daß die nachgelassenen Schriften Tolstois, deren Zahl bedeutend größer sei, als man angenommen habe, im Frühjahr gleichzeitig in allen europäischen Sprachen erscheinen würden. Die russische Ausgabe erscheine im Selbst verläge der Komtesse Alexandra Tolstoi in zwei starken Bänden. Das in Händen des Korrespondenten befindliche Ver zeichnis der Schriften, die darin veröffentlicht werden sollen, weise 21 Nummern auf. Etwa die Hälfte davon sei bis jetzt selbst dem Namen nach unbekannt. Der ganze Reinertrag werde gemäß dem Willen Tolstois zum Ankauf von Jasnaja Poljana für die Bauern verwendet werden. * Bibliothek Josef äkainz. Versteigerung. — Der hinter- lassene Bücherbesitz des in Wien verstorbenen Schauspielers Josef Kainz wird an; 17. und 18. d. M. in Rudolph Lepke's Kunstauktionshaus in Berlin (8^V., Kochstraße 28/20) zur Ver- steigerung kommen. Besichtigung am Sonntag und Montag, 16. und 16. Januar. Der Katalog umfaßt 1241 Nummern, darunter deutsche und ausländische Klassiker in wertvollen Gesamtausgaben, — Einzelwerke moderner Schriftsteller mit handschriftlichen Wid- 48
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