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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Verordnung über die Errichtung einer Büchergilde in Belgien Der „Moniteur beige — Belgisch Staatsblad“ vom 26. Juni 1942 bringt die Verordnung über die Errichtung einer Bücher- gilde vom 23. Juni 1942. Wir veröffentlichen daraus die wichtigsten Bestimmungen: Artikel 1. Auf Grund der Verordnung über die Ordnung der gewerblichen Wirtschaft vom 10. Februar 1941 wird eine Gruppe für das Buchwesen unter dem Namen „Büchergilde“ er richtet. Sie besitjt den Charakter einer Körperschaft des öffent lichen Rechts und stellt die alleinige Vertretung ihres Berufs bereiches dar. Artikel 2. Gegenstände des Buchhandels sind alle Werke des Schrifttums, der Tonkunst, der bildenden Kunst und der Lichtbildnerei, die durch ein graphisches Verfahren vervielfäl tigt sind. Buchhändler im Sinne dieser Verordnung ist, wer für eigene Rechnung oder in verantwortlicher Stellung gewerbs mäßig Gegenstände des Buchhandels herstellt, verbreitet oder verleiht. Personen, die sich ausschließlich mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften beschäftigen, sind nicht Buchhändler im Sinne dieser Verordnung. Artikel 3. Die Buchhändler sind der „Gilde“ angeschlossen, soweit sich ihr Betrieb in Belgien befindet und dieser den oben angeführten Begriffen entspricht oder ähnlich geartet ist. Sie müssen sich bei der „Gilde“ durch ein Formular an melden. Durch die Mitgliedschaft bei der „Gilde“ wird die Zuge hörigkeit zu einer der beiden Kammern oder auch zu beiden erworben. Artikel 4. Der „Gilde“ gehören ordentliche und außer ordentliche Mitglieder an. Die beiden Kammern können Ehren mitglieder ernennen. Ordentliche Mitglieder sind die Besser oder verantwort lichen Leiter von Unternehmungen des Buchhandels im Sinne des Artikels 2 dieser Verordnung. Ferner diejenigen von Unternehmungen, die sich neben dem Buchhandel als Hauptberuf im angeführten Sinne noch mit dem Vertrieb artverwandter Gegenstände, wie Zeitungen und Zeitschriften, Papier-, Schreib-, Schulwaren und Lehrmit teln beschäftigen. Ferner diejenigen, die einen artverwandten Betrieb — wie Druckerei — betreiben. Außerordentliche Mitglieder sind die Besitjer oder verant wortlichen Leiter der Unternehmungen, die den Buchhandel nur als Hilfs- oder Nebentätigkeit ausüben. Die „Gilde“ stellt eine Liste der Händler auf, die nur Bü cher oder Bucherzeugnisse einer bestimmten Gattung verkaufen dürfen, oder solche, die einen noch festzusetjenden Preis nicht überschreiten. Die „Gilde“ stellt ferner eine Liste der Händler auf, die berechtigt sind, ausschließlich das für ihren Warenzweig ein schlägige Fachschrifttum zu verkaufen (z. B. Foto- und Sport artikel). Die „Gilde“ stellt ferner eine Liste auf von Vereinen, Ge sellschaften und Instituten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Bü cher oder Bucherzeugnisse verlegen, ohne einen Erwerbszweck damit zu verfolgen. Die Eintragung in diese Listen ist Pflicht und ist mit der Anerkennung der Verordnungen bezüglich des Buchhandels verbunden. Artikel 9. Die „Gilde“ umfaßt eine flämische und eine wallonische Kammer, welche durch diese Verordnung gleichfalls errichtet werden. Jede dieser Kammern nimmt die Stellung einer öffentlichen Körperschaft ein und verfügt über eigene Organe. An die flämische Kammer sind alle Mitglieder angeschlos sen, deren Tätigkeitssitj sich in dem flämischen Teil des Landes befindet, und an die wallonische Kammer alle diejenigen, deren Tätigkeitssi^ sich im französisch-sprechenden Teil - des Landes befindet. Die Mitglieder, deren Tätigkeitssitj sich in Brüssel oder in den, vom Gesetj vom 25. Juni 1932 gemäß, zweisprachigen Ge meinden befindet, können sich nach Wahl der einen oder ande ren Kammer anschließen. Ausübung der Tätigkeit der Mitglieder Artikel 19. Drei Monate nach Veröffentlichung der vorlie genden Verordnung kann der in Artikel 2 bezeichnete Beruf ohne Mitgliedschaft oder „vorläufige Mitgliedschaft“ bei der „Gilde“ nicht mehr ausgeübt werden. Aufgaben der „Gilde“ und der Kammern Artikel 21. Die Büchergilde bzw. die beiden Kammern nehmen die Selbstverwaltung des Buchhandels auf ständischem, kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet wahr. Zur Ausführung dieses Auftrags kann der Leiter der „Gilde“ und in* * Einvernehmen mit ihm jeder Leiter der Kam mern den Mitgliedern Anweisungen erteilen. Für die Fachbücherei des Buchhändlers Anzeige, Die. 18. Jg. H. 6. Reutlingen. Aus dem Inhalt: Grieb: Anzeigen, die volkswirtschaftlich aufklären. — Muß die Anzeige ein Bild haben? — G. A. Biscboff: Die Frage in der Schlagzeile. Bärenreiter-Bote. 7. und 8. Folge. Kassel: Bärenreiter-Verlag. 16 und 32 S. Barth, Johann Ambrosius, Leipzig: Medizinische Novitäten. 51. Jg. Nr. 7. 12 S. — Polytechnische Bibliothek. 70. Jg. Nr. 7. 12 S. Bibliographie der Staats- und Wirtschaftswissenschaften. 38. Jg. H. 4. Hrsg, vom Statistischen Reichsamt. Berlin: Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik. 4°. Blätter für Büdierfreunde. 42. Jg. H. 3/4. Leipzig. Aus dem Inhalt: Besprechungen wichtiger Neuerscheinungen. — Literarische Zeit chronik. Bücher, Neue, aus dem Reich. Für die Deutschen im Ausland zu sammengestellt im Deutschen Ausland-Institut Stuttgart. 17. Jg. Nr. 6/7. Bücherkunde. 9. Jg. H. 5/6. Bayreuth: Gauverlag Bayreuth. Aus dem Inhalt: W. Flemming: Literaturwissenschaft und rassische Betrach tungsweise. — H. Kindermann: Von der Zukunft der deutschen Dichtung. — Fr. Heiligenstaedt: Bücherei im Vormarsch. — W. Westecker: Söhne des Krieges. — H. Reinhardt: Front und Heimat im Gedicht. Hirt-Bericht, Der. Nr. 32. Breslau: Verlag Ferdinand Hirt. 8 S. 8°. Leihbüchereiblatt, Gr ostdeutsches. 4. Jg. 12. H. Leipzig: Verlag des Börsenvereins. Aus dem Inhalt: Edmund Finke spricht über den Kriminalroman. — W. Langenbucher: Bruno Brehm. Dem Sol daten und Dichter zum Geburtstag. — A. R. Meyer: Berlin — literarisch gespiegelt (I). — 13/14. Heft. Aus dem Inhalt: E. Geißler: Seht aber einen, der wirklich liest! — A. R. Meyer: Berlin — literarisch gespiegelt (II). — M. Hoffmann: Bücher wollen gelesen werden. Literatur, Europäische. 1. Jahr. Heft 2. Deutscher Verlag, Berlin. Aus dem Inhalt: G. Gabetti: Probleme der italienischen und der deutschen Literatur. — K. Thielke: Was wird gegenwärtig über seht? — Heft 3. Aus dem Inhalt: Mayumi Haga: Über die japanische Dichtung. — W. Rumpf: Dichter an der Front. — E. Langen bucher: Welche Romane wurden verfilmt? Vertrieb, Der. 7. Jg. Nr. 11. Berlin. Aus dem Inhalt: W. Carlsson: Der deutsche Pressevertrieb im Wandel einer großen Zeit. Volksbücherei, Die, im Regierungsbezirk Erfurt. Mitteilungen der Staatlichen Volksbüchereistelle Erfurt, Predigerstr. 6. Jg. 5. H. 6. Aus dem Inhalt: J. Witsch: Sorgen und Nöte der ländlichen Büche reiarbeit im Kriege. — W. Klapp: Bemerkungen über abzulehnen des Schrifttum. Zeitschrift für Deutschlands Druckgewerbe. 54. Jg. Nr. 31/32. Berlin. Aus dem Inhalt: K. Sdhöpflin: Zeitung in Normalschrift — Zeit schrift in Normaltype. — Nr. 33/34. Aus dem Inhalt: Dr. Frey: Normalschrift und Zeitungs typographie. (F.) — Nr. 35/36. Aus dem Inhalt: R. Krüger: Druckgewerbe als Träger europäischer Kultur- und Wirtschaftsgemeinschaft. — Dr. Frey: Normalschrift und Zeitungstypographie. (Schluß.) Hauptschriftleiter: Dr. Hellmuth Langenbucher, Schömberg. — Stellvertr. d. Hauptschriftleiters: Georg v. Kommerstädt, Leipzig. — Verantw. Anzeigen leiter: Walter Herfurth, Leipzig. — Verlag: Verlag des B ö r s e n v e r e i n s der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schriftleitung und Expedition: Leipzig C l, Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/75- — Druck: Ernst Hedrich Nachf., Leipzig C 1, Hospitalstraße 11a—13. *) Zur Zeit ist Preisliste Nr. 10 gültig! 160 Nr. 176/177, Dienstag, den 11. August 1942
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