Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 156/157 (R. 36) Leipzig, Sonnabend den 18. Juli 1942 109. Jahrgang AN DEN DEUTSCHEN BUCHHANDEL In den Wintermonaten des Jahres 1941/42 hat der Deutsche Buchhandel entsprechend unserem Auf ruf vom 27. September 1941 alles getan, um die Versorgung sowohl der Front als auch der Heimat mit Büchern sicherzustellen. Wenn wir heute wieder den Buchhandel auffordern, sich auch in den kommenden Monaten für eine planvolle Verteilung der vorhandenen Neuerscheinungen und Neuauf lagen einzusetzen, so deshalb, um erneut der Öffentlichkeit den Kriegseinsatz des Buchhandels be kunden zu können. Neben der Front müssen auch in den Sommermonaten die in der Heimatfront stehenden Werktätigen in ausreichendem Maße mit unserem Schriftgut versorgt werden. Neben dem Soldaten steht der deutsche Kopf- und Handarbeiter und der Bauer. Darüber hinaus besteht in einer Zeit, in der der Rohstoff Papier weitgehend eingeschränkt ist, die Notwendigkeit, die vorhandenen Bücher möglichst vielen Interessenten zugänglich zu machen. Die Büchereien der Partei und der Gemeinden (Volks büchereien) sowie die Leihbüchereien haben in der Kriegszeit besondere Bedeutung. Der Verlag wie der Handel werden daher hiermit aufgerufen, ihre Vorräte und Neuanschaffungen so planvoll wie möglich auf die angegebenen Gruppen zu verteilen. Unser deutsches Buch ist nicht für wenige da, es gehört als Quelle der Kraft allen deutschen Volksgenossen. Auch hier gilt der Grundsatz: Gemeinnutz geht vor Eigennutz! Der Leiter der Abteilung Schrifttum im Reichs- Der Leiter ministerium für Volksaufklärung und Propaganda des Deutschen Buchhandels gez, II a eg er t gez. Baur Ministerialdirigent Hauptdienstleiter Bekanntmachung des Börsenvereins Betr.: Bestell- und Liefersperre für Schulbücher (Wiederholt aus Nr. 154/155) Alle Schulbuchbestellungen nach dem 15. Juli 1942 sind unter Beifügung der Verpflichtungserklärung und der Lager aufstellung einzureichen. Die vorher eingereichten Bestellun gen, die noch nicht unter Beachtung der Anordnung des Vor stehers des Börsenvereins erfolgt sind, sind ungültig und dürfen von den Verlagen nicht ausgeführt werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur die genaue Beachtung der für die Schulbuchlieferung er gangenen Vorschriften (s. Börsenblatt Nr. 113 vom 28. Mai 1942, Vertrauliche Mitteilungen der Fachschaft Handel vom 12. Juni 1942) die richtige und pünktliche Versorgung der Schulen mit Unterrichtsschrifttum sicherstellt. Leipzig, den 14. Juli 1942 Baur, Vorsteher Bekanntmachung d. Geschäftsstelle d. Börsenvereins Betr.: Schulbücherversorgung in Elsaß und Lothringen (Wiederholt aus Nr. 154/155) Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Vorstehers und den Erlaß des Reichserziehungsministeriums im Börsen blatt Nr. 113 vom 28. Mai 1942 weisen wir nach Zustimmung der zuständigen Chefs der Zivilverwaltung darauf hin, daß die in den erwähnten Verlautbarungen getroffene Regelung für die Schulbücherversorgung auch für das Elsaß und für Lothringen gilt. Leipzig, den 13. Juli 1942 Dr. Heß Westfalen-Süd Der Landesobmann Wilhelm Gustorff ist zum Wehrdienst eingezogen worden. Die Dienstgeschäfte werden für die Dauer seiner Abwesenheit von Herrn Walter Beckmann in Firma Carl Stracke, Hagen i. W., Elberfelder Straße 43, übernommen. I. A.: Thias Zur Beachtung Die neuen vom Börsenverein herausgegebenen Verlangzettel erfüllen ihren Zweck nur dann richtig, wenn vom Verlag der obere Teil an den Sortimenter ausgefüllt zurückgeschickt, der untere Teil dagegen für die Vormerkung vom Verlag aufbewahrt wird. Es emp fiehlt sich, die richtige Anwendung in den Expeditionen einmal nach zuprüfen, weil immer wieder Klagen darüber laut werden, daß nicht nur der obere Teil, sondern der ganze Verlangzettel zurüdc- gesdiickt wird. Nr. 156/157, Sonnabend, den 18. Juli 1942 141