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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1942
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 124/125 (R. 29) Leipzig, Donnerstag den 11. Juni 1942 109. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel Betr.: Buchverkaufsstellen Nach § 5 der Anordnung des Präsidenten der Reichsschrift tumskammer über den Einzelhandel mit Schrifttum in der Fas sung vom 26. 3. 1941 konnte die Reichsschrifttumskammer Per sonen aus anderen Gewerben und Berufen nebenher den Einzel handel mit allgemeinem Schrifttum oder mit bestimmten Buch gruppen gestatten (§ 9 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergese^es vom l. 11. 1933, RGBl. I S. 797). Im Falle der Zulassung für bestimmte Buchgruppen pflegen diese von der Kammer so genau bezeichnet zu sein, daß Zweifel wohl kaum aufkommen können. Es besteht aber Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Zu lassung zum nebenberuflichen Buchverkauf von „allgemeinem Schrifttum“ nicht etwa in dem Sinne zu verstehen ist, daß alles Schrifttum verkauft werden dürfe. Nach dem Handelsbräuche entsprechenden Sprachgebrauche der Gruppe Buchhandel (des vormaligen Bundes Reichsdeutscher Buchhändler) bedeutet „all gemeines Schrifttum“ eine Abgrenzung gegenüber wissenschaft lichen Veröffentlichungen, graphisch vervielfältigten Lehrmit teln, gebrauchtem Schrifttum und Lehrbüchern für Hoch- und höhere Schulen. Die Eintragungen in die Stammrolle der Inhaber von Buchverkaufsstellen, die früher auf Grund der Bekannt machung Nr. 87 vom 9. 6. 1936 und jetjt auf Grund von § 9 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer- geset} und des § 5 der Bekanntmachung Nr. 134 vom 1. 5. 1939/ 26. 3. 1941 erfolgen, berechtigen also zum Einzelhandel mit Büchern aller Art, ausgenommen wissenschaftliche Veröffent lichungen, graphisch vervielfältigte Lehrmittel, gebrauchtes Schrifttum und Lehrbücher für Hoch- und höhere Schulen. Wissenschaftliches Schrifttum sind solche Bücher und Broschüren, die nach akademischen Methoden geschrieben und vornehmlich für den Gebrauch an Hochschulen und ihnen gleichzuachtende Lchrstätten sowie für akademische und ihnen gleichzuachtende Berufe bestimmt sind. Inhaber von Buchverkaufsstellen, die seit Jahren nachweisbar Schulbücher^für höhere Schulen bezogen und vertrieben haben und vor dem 30. Juni 1940 in die Stammrolle der Inhaber von Buchverkaufsstellen eingetragen waren (zu vergl. Vertrauliche Mitteilungen für die Fachschaft Handel Heft 3 vom Juni 1940, für die Fachschaft Verlag Heft 57 vom November 1940), werden von dieser Handhabung nicht betroffen. Diese Personen können vom Verlag und Großbuchhandel im bisherigen Umfange weiter mit Schulbüchern für höhere Schulen beliefert werden. Einigen Inhabern von Buchverkaufsstellen wurde auch die Be rechtigung erteilt, wissenschaftliches Schrifttum im Einzelhandel zu verkaufen. Diese Einzelhändler haben einen besonderen Be freiungsschein der Kammer erhalten. Hierüber enthalten die dem Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel beigegebenen „Listen über Veränderungen in der Stammrolle der Buchver kaufsstellen, den Fachgeschäften und bei den Sondergenehmigung gen“ genaue Angaben. Wegen der Kennzeichnung auf den Bestellzetteln wird auf die Seiten XLVI bis XLVIII des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels 1942 (vor dem Firmenverzeichnis der Ersten Ab teilung) Bezug genommen. Leipzig, am 8. Juni 1942 i. A.: gez. Dr. Grewe Betr.: Anschriftgesuche Der Buchhandel wird gebeten, die Reichsschrifttumskammer — Abteilung III — in Leipzig G 1, Hospitalstraße 11, zu ver ständigen, wenn ihm die Beschäftigungsfirma und die neue Anschrift des Ferdinand Mafyke, geb. am 30. Juli 1895 zu Köln, zuletjt wohnhaft Leitmeri^, Pestalozzistraße 20, sowie des Max Menzel, geb. am 28. September 1908 zu Breslau, zule^t wohn haft Teplitj-Schönau, Meissnerstraße 5, bekannt sind. Nachrichten werden unter dem Geschäftszeichen III A 5—42653 (für Matjke) und III A 5—42756 (für Menzel) erbeten. Leipzig, den 5. Juni 1942 I. A.: Dr. Grewe Landesleitung Berlin Betr.: Sortimenter-Tagung Da Kantate 1942 aus verkehrstechnischen Gründen ausfallen mußte, veranstaltet die Landesleitung Berlin der Reichsschrift tumskammer für sämtliche Mitglieder der Fachschaft Handel am Montag, dem 15. Juni 1942, im großen Saal des Reichsver waltungsgerichts in Charlottenburg, Hardenbergstr. 31 — un mittelbar am Bahnhof Zoo — eine Sortimenter-Tagung. Es sprechen: Der Leiter der Fachschaft Handel, Pg. Kurt Kretjschmar über „Das Sortiment im Kriege — Erkenntnisse und Erfahrungen“ und Prokurist Otto Lachmann vom Deutschen Verlag, Berlin, über „Die gegenwärtige Buchproduktionslage“. Im Anschluß an die vorstehenden Referate erfolgt Aussprache. Die Beteiligung an dieser Sortimenter-Tagung ist für sämt liche Angehörige der Fachschaft Handel (Sortiments-, Antiqua riats-, Groß-, Zwischen-, Lehrmittel- sowie Reise- und Versand buchhandel) Pflicht. Betriebsführer, die an der Teilnahme ver hindert sind, haben unter Angabe der Gründe die Landeslei tung schriftlich zu verständigen bzw. für eine Vertretung zu sorgen. Angehörigen der Fachschaft Angestellte, die im Sortiment tätig sind, wird der Besuch der Sortimenter-Tagung mit Rück sicht auf das berufswichtige Hauptreferat dringend empfohlen. Die Veranstaltung beginnt um 18.45 Uhr. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Der Landesleiter für Schrifttum i. V. gez.: Böhmler Gau Moselland Betr.: Einrichtung einer Lehrlingsbücherei Für alle Lehrlinge und die zur Prüfung vorangemeldeten Hilfskräfte des Buchhandels ist eine Bücherei eingerichtet, die bisher fast alle im Leseplan vorgeschlagenen Werke und Schrif ten umfaßt. Die Bücher stehen sofort zur Ausgabe bereit. Es kön nen bis zu sechs Bände auf einmal entnommen werden. Leih frist sechs Wochen. Versendungskosten sind nicht zu bezahlen. Ich fordere alle Lehrlinge des Gaues auf, von dieser Ein richtung eifrigen Gebrauch zu machen. Bestellungen sind an mich zu richten. Wittlich, Marienstr. 17 Georg Fischer Landesobmann des Buchhandels Nr. 124/125, Donnerstag, den 11. Juni 1942 na
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