Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 119 (R. 28) Leipzig, Donnerstag den 4. Juni 1942 109. Jahrgang Die Reichsschrifttumskammer sorgt für die heimkehrenden Buchhändler In mehrjährigem Krieg sind die jungen Menschen zu reifen Persönlichkeiten herangewachsen, denen eine nationalsozialisti sche Gemeinschaft nicht mehr zumuten will, sich nach der Heim kehr auf eine Stufe mit den eben erwachsenen Lehrlingen zu stellen. Die Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — hat sich, in ständiger Fühlung mit den Einberufenen, seit gerau mer Zeit mit dieser Frage beschäftigt. Der Präsident der Reichs schrifttumskammer und der Leiter des Deutschen Buchhandels haben nunmehr angeordnet, die Rück- und Einführung der heimkehrenden Soldaten in das Berufsleben abweichend vom normalen Ausbildungsgang zu regeln. Schon jet$t ist ein Fernunterrichtswerk ins Leben gerufen worden, mit Hilfe dessen sich die Soldaten in ihren Mußestun den auf ihren Beruf vorbereiten können. Im Rahmen dieses Werkes werden Unterrichtsbriefe an die Einberufenen ver sandt. Wer sich nach der Entlassung dem Buchhandel zuwenden will, kann diese Unterrichtsbriefe von der Reichsschrifttums kammer, Leipzig C 1, Buchhändlerhaus, anfordern. Wirtschaftlich sollen die Heimkehrenden denen gleich gestellt werden, die nicht durch den Kriegsdienst vom Beginn und der Durchführung ihrer Berufsausbildung abgehalten wor den sind. Soldaten, die vor der Gehilfenprüfung geheiratet haben und Väter geworden sind, sollen in ihrem beruflichen Fortkommen stets bevorzugt werden. Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Betr.: Erleichterungen für den Leipziger Buchhandel bei Füh rung des Trödelbuches Nach der Verordnung des Herrn Reichsstatthalters in Sachsen — Landesregierung — Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 25. Mai 1940 sind alle Geschäftsinhaber, die einen Handel mit gebrauchten Waren betreiben, ohne Rücksicht auf den Umfang dieses Geschäftszweiges verpflichtet, das für den Gebrauchtwarenhandel vorgeschriebene Geschäftsbuch (Trödel buch) zu führen, sofern eine gewisse Regelmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Waren vorliegt. Eine Ergänzungsverordnung vom 22. Januar 1942 gibt den Ortspolizeibehörden die Befugnis zur Gewährung von Erleichterungen. Es wird darauf hingewiesen, daß für den Leipziger Buch handel bereits durch eine Polizeiverordnung des Oberbürger meisters vom 13. Mai 1936 Erleichterungen geschaffen worden sind. § 14 dieser Verordnung lautet: „Antiquariats- und Sortimentsbuchhändler, die im Klein handel gebrauchte Bücher ein- und verkaufen, haben über Einzelankäufe aus den Händen von Privatpersonen ein ihrer Wahl überlassenes Buch zu führen. Falls einem Händler die Persönlichkeit des Verkäufers nicht hinlänglich' bekannt ist, hat er sich einen Ausweis (§ 4) über dessen Person vorlegen zu lassen. Beim Ankauf ganzer Bibliotheken von bekannten Per sonen bedarf es keines Eintrags in das Einkaufsbuch. Buchhandlungen, die im Handelsregister eingetragen sind und vorwiegend das wissenschaftliche oder Kunst-Antiqua riat pflegen, unterliegen diesen Vorschriften nicht.“ Leipzig, am 30. Mai 1942 Dr. Heß FÜR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Helmut Appel Mitarbeiter der Firma Heinrich Poertgen (Herdcrsche Buchhandlung) in Münster i. W. Kurt Brummer Gehilfe im Hause Koehler 8c Voldcmar, Barsortiment in Leipzig Walter Johannsen Betriebsführer der Firma Greta Lensch in Rendsburg Erich Kupp Gehilfe im Hause R Streller in Leipzig Herbert Lauf Mitarbeiter der Buchhandlung Karl Lmtl in Steyr Eberhart Meyer-Schrag Betriebsführer der Firmen J L- Schräg, Verlag und Heinrich Schräg, Buchhandlung in Nürnberg Klaus Mohrhardt Gehilfe im Hause Urban 8c Schwarzenberg in Berlin Günther Mühlenpfordt Mitarbeiter des Verlages Georg Kallmeyer in Wolfenbüttel Kurt Neubert Gehilfe der Großbuchliandlung Friedrich Schneider in Leipzig Erich Neumann Mitarbeiter der G. A. Kaufmann’s Buchhandlung in Dresden Wolfgang Pröhl Mitarbeiter der Großbuchhandlung Friedrich Schneider in Leipzig Sigurd Tembrock Mitarbeiter des Verlages Bernard 8c Graefe in Berlin Gerhard Wohlrabe Gehilfe im Hause F. Volckmar Kommissionsgeschäft in Leipzig DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Nr. 119, Donnerstag, den 4. Juni 1942 109