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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1941-12-24
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1941
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19411224
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194112249
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19411224
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1941
- Monat1941-12
- Tag1941-12-24
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nachgeschlagen werden muß. Oer Sortimenter nützt sich selbst, wenn diese Angaben auf allen seinen Bestellungen ange bracht werden, Besonders in 6er gegenwärtigen 2eit wird ^ede Klebrbelastung. die durch eine derartige Onterlassung eintritt, doppelt stark empfunden. Oeiprig, den 22. Oerember l94l ger.: Or. LeKsulltmsetiunAea de8 Verlag 6es 8ör8end1stte8 Wie bereits im Börsenblatt t^lr. 244 vom 18. Oktober 6. h mitgeteilt wurde, ist die ldöchstgrenre kür -^nreigen im Lörsen- blatt rur 2eit eine Viertelseite. Om etwa noch bestebende Onklarbeiten ru beseitigen, reigen von einer Birma rugleicb in einer krummer ausgenom men werden können. 3. Januar erscheint das Börsenblatt ausnabmsweise nicbt. Keiprig, den 19. Oerember 1941 ger.: Or. //e/? 8tati8ti8eke 8eriekter8tattunK sandt worden. Interessenten werden gebeten, die erforderlichen Unterlagen kür eine etwaige Mitarbeit von der Oescbättsstelle des Börsenvereins anrufordern. Letriebssnlggegutbsben und V^arenbesebstfungsgutbaben Oie Verordnung über Oenkung von Kaufkraft vom 30. Ok tober 1941 riebt die notwendigen boigerungen aus 6er lat- sacbe, daß mebr ver6ient un6 insolge6essen mebr verbraucht wir6. Oer Krieg setzt aber 6er Warenerreugung für 6en rivilen Bedarf im Interesse 6er Brreugung von Kriegsgütern 8cbran- ken. Oaraus ergibt sieb ein gewisser Kaufkraftüberschuk. Wo große OeI6mittel flüssig wer6en, ist 6er einreine leicht geneigt, rur Befriedigung 6es Bedarfs kreise ru bieten, 6ie volkswirt schaftlich nicbt vertretbar sin6. Oiese überscbüssige Kaufkraft muß nacb volkswirtscbaftlicben Oesicbtspunkten gelenkt wer- 6en. Brstrebt wir6 vor allem, einen "bei! 6er t>lacbfr2ge bis rur 6erbescbaffung von abnutzbaren -Vnlagegütern 6es beweglicben Betriebsvermögens un6 Waren in 6er I^acbkriegsreit einrurab- len. Oie Bildung von Betriebsanlagegutbaben wir6 aber nur läge mit tecbniscben I^Iebenbetrieben. bür reine Verlage un6 für Olandelsbetriebe bingegen ist 6ie Lil6ung von Waren- beschaffungsgutbaben von größerer 6e6eutung. Binrablungsberecktigt sin6 für beide -Vrten von Outbaben: 1. Natürliche Bersonen (gewerblicl,e Binrelunternebmer); 2. Körperschaften un6 3. Bersonengesellscbaften (also nicbt 6ie einrelnen Oesell- sckafter), 6ie eine gewerblicbe lätigkeit ausüben. Zuständig für 6ie büb- rung 6er Konten ist bei gewerblicben Onternebmern, 6ie natür- licbe Bersonen o6er Körperschaften sin6, 6as binanramt, bei 6em sie rur Einkommensteuer o6er Körperscbaftsteuer veran lagt werden, bei Bersonengesellschaften 6as binanramt, 6as 6en Oewinn einbeitlicb feststellt. Oer Oesamtbetrag 6er binrablung auf 6as Betriebsanlage gutbaben darf wegen der damit verbundenen steuerlicben Ver günstigungen die Hälfte der Wertansätze nicbt übersteigen, die für abnutzbare -^.nlagegüter des beweglichen Betriebsvermögens in der ZteuerörVanr für 1940 ausgewiesen sind, k^ach § 4 der Durchführungsverordnung über Betriebsanlagegutbaben kann das binanramt auf Antrag Ausnahmen rulasscn. bin -^us- nabmefall ist insbesondere gegeben, wenn die Wertansätze in der 3/Luerör/a/rr für 1940 durch die Inanspruchnahme von Be wertungsfreibeit besonders niedrig sind. Oie binrablungen müssen auf volle bundert Keichsmark abgerundet sein. Das nabmen des Reiches nacb dem Kriege nicht ru sebr beeinträch tigt werden dürfen. Das binanramt kann, wenn der Waren bestand in der 8teuerbilanr für 1938 gegenüber dem durch schnittlichen Warenbestand in den 8teuerbilanren für 1937 bis Reihswirtshaftsminister bestimmen, ob nach dem 10. Januar 1942 weitere binrablungen rugelassen werden. Da die Ver bandlungen über die Oewinnablubrung für die Oewerberweige innerbalb der Reichskulturkammer, insbesondere die der Reicbs- sckrifttums-, Reihspresse- und Reichsmusikkammer und der Reihskammer der bildenden Künste angescklossenen gewerb lichen Onternebmer noch nicht abgeschlossen sind, können diese Onternebmer rur 2eit noch keine bntscheidung über die Bil dung von Letriebsanlage- und Warenbeschaffungsgutbaben treffen, brst nach Bekanntgabe der Anweisung für die Oewinn- abfübrung im Bereiche des Buchbanclels wird der Buchbändler überblicken können, welcher Oewinn ibm verbleibt. ?dit dieser Bekanntgabe ist erst Anfang nächsten Sabres ru rechnen. Oer Börsenverein der Deutschen Buchbändler ru beiprig bat infolge dessen beantragt, die binrablungsfristen für beide Outbaben für den Bucbbanclel entsprechend, mindestens aber bis bnde bebruar 1942, ru verlängern. Ober die Entscheidung wird im Börsenblatt berichtet werden. Oie Oewerbetreibenden, die fristgemäß Betriebsanlagegut baben gebildet baben, erlangen dafür bei den 8teuern vom 434
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