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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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270, 22. November 1910. Nichtamtlicher Lei!. Avrs«n»liM f. d. »kichn. Buchhand«! 14S15 bestehend aus den ersten^und "gleichen Bogen dieses unver- besserten ersten Druckes des siebenten Bandes vor und ist nur 168 Seiten stark. Von diesem ersten Druck gibt es auch Exemplare auf Schreibpapier mit folgenden zwei Wasser zeichen: H k VV/kk0/k^ll?KI^. Darunter eine sitzende Minerva, vor welcher ein springender Löwe mit Schwert. Dieses Wasserzeichen ist im unteren Teile von einem Zaune eingefaßt. Das andere Wasserzeichen stellt eine Krone dar, worunter OK. Dieses Zeichen wird von zwei Blattstauden und einem Kreise umrahmt. Zweiter Druck. Sonderdruck von 1790, mit genau den gleichen Druckfehlern und Abweichungen, wie voriger Druck, aber ohne die Signatur »Goethe's W. 7. B.« am Fuße jeden Bogens. Titel und 168 Seiten. Dritter Druck: Goethes Schriften, Band VII mit verbessertem Satze, 1790, mit Signatur »Goethe's W. 7. B.« auf dem zweiten Blatte. (Faust; Jery und Bätely; Scherz, List und Rache enthaltend) 320 Seiten umfassend. In diesem Drucke ist ebenfalls noch die Wiederholung auf Seite 145 der drei letzten Zeilen von Seite 144. Dagegen sind hier viele (nicht alle) von den Druckfehlern und von den Störungen im Satz bilde verbessert. Diesen dritten Druck gibt es auch ohne Jery und Bätely und Scherz, List und Rache mit besonderem Titel und 168 Seiten umfassend. Als vierter Druck ist nun der genaue Abdruck des vorhergehenden anzusehen, mit dem separaten Titel Faust, ein Fragment, aber ohne Jery und Bätely und Scherz, List und Rache, und ferner ohne die Signatur am Fuße jeden Bogens. Titel und 168 Seiten. Die Drucke von Goethes Faust ein Fragment mit der Jahreszahl 1787 und 1789 sind, wie Engel (Seite 710) ganz richtig bemerkt, eine (Titel-)Fälschung und beruhen auf einer Buchhändlerspekulation. Goethes Faustfragment ist zuerst in den Schriften, dann separat mit gleichem Satz und unter Hinweglassung der jedes maligen Fußsignatur: »Goethe's W. 7. B.« und überhaupt nicht vor 1790 bei Göschen erschienen. München. Seuffer-Porcheron. - Kleine Mitteilungen. ' Postscheck- und Überweisungs-Verkehr. — Mancher, der heutzutage eine Rechnung mit beiliegender blauer Zahlkarte zu gesandt erhält, weiß leider mit der Zählkarte nichts anzufangen Er legt sie beiseite und greift schließlich nach alter Gewohnheit zur Postanweisung, um die Rechnung zu bezahlen. Und doch gibt es, seitdem die deutsche Post den Postscheck- und Überweisungs verkehr eingeführt hat, nichts Billigeres als solch eine Zahlkarte. Denn wer sich ihrer bedient, braucht für die Übermittelung des Geldes der Post keinerlei Gebühr zu entrichten; er spart also jedesmal das Postanweisungs - Franko; das sind, da eine Zahlkarte auf Beträge bis 10 000 ^ lauten darf, bis zu 60 <H. Allerdings ist zu beachten, daß man Geld mittels Zahlkarte immer nur an solche Personen einzahlen kann, die bei der deutschen Post ein Postscheckkonto besitzen. Wer zu diesen Kontoinhabern zählt, welche Post-Kontonummer sie haben und zu welchem Postscheckamt sie gehören, ist ohne weiteres aus der übersandten Rechnung zu ersehen, so daß sich danach die Zahlkarte dann ausfüllen läßt. Vielfach sind diese Angaben auch, wenn der Rechnung eine Zahlkarte beiliegt, auf der Zahlkarte auf Ver anlassung des Kontoinhabers bereits mit vorgedruckt Da die Post an allen Orten dem Publikum am Schalter einzelne For mulare zu Zahlkarten unentgeltlich verabfolgt, kann man Geld mittels Zahlkarte auch dann gebührenfrei einzahlen, wenn der Empfänger zwar ein Postscheckkonto hat, dem Schuldner aber eine Zahlkarte für die Begleichung nicht zugestellt hat. Dieser Fall kommt z. B. gegenüber den ein Postscheckkonto besitzenden Steuerzahlstellen in Betracht. Hier läßt sich au- dem Steuer- zettel das entnehmen, was man zur Ausfüllung der Zahl karte braucht. Nur darf man dabei die im Steuerzettel handschriftlich angegebene Kontonummer, unter der der Stenerzahler selbst bei der Steuerzahlstelle gebucht ist, nicht mit der vorgedruckten Postkontonummer der Steuerzahl stelle verwechseln. Noch bei weitem größer gestalten sich die Annehmlichkeiten für den Einzelnen bei der Begleichung seiner Zahlungsverbindlich keiten, wenn er selber sich bei der Post ein Postscheckkonto ein richten läßt. Dies kann namentlich den mittleren Geschäftsleuten, nicht warm genug angeraten werden; denn von demselben Tage ab, wo sie Postkontoinhaber geworden sind, nimmt ihnen ihr ihrer größeren Barbestände ab, und sie brauchen sich fortan nur noch die für den Kleinverkehr täglich nötige Münze im Hause zu halten. Der Kontoinhaber ist dergestalt keiner der Gefahren mehr ausgesetzt, die mit der Aufbewahrung von Geldsummen und ihrer Übergabe an Dritte (Angestellte usw.) verknüpft sind. * Post. Pakete zur Weihnachtszeit.— Die Versendung mehrerer Pakete mittels einer Postpaketadresse ist für die Zeit vom 12. bis einschließlich 24. Dezember weder im inneren deutschen Verkehr noch im Verkehr mit dem Ausland — ausgenommen Argentinien — gestattet. Nach Argentinien können auch in dieser Zeit mehrere, jedoch höchstens drei Pakete, mit einer Post paketadresse versandt werden. Gemeinschaftliche Einlieferungs bescheinigungen über mehrere gewöhnliche Pakete werden — ab gesehen von Sendungen nach Argentinien — in der bezeichnten Zeit nicht ausgestellt. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Her stellung unzüchtiger Schriften zum Zwecke der Verbreitung ist am 28. Juni d. I. vom Landgericht III in Berlin der Buchdrucker Karl Wimmers verurteilt worden. Als Haupttäter kommt der im Auslande lebende und deshalb nicht faßbare Schriftsteller Schindler in Frage. Dieser schrieb unzüchtige Bücher und gründete zum Absätze derselben einen »Verein der Bibliophilen«. Wimmers bekam die Manuskripte zugesandt und druckte die Schriften für den eigenartigen Verein. — Die von Wimmers eingelegte Revision wurde am 18. d. M. vom Reichsgericht verworfen. 1^. Tie Reklame des Verlegers, Reklamekunst im Buch handel,«— Vortrag von Herrn Ehr. Wolfs im Mozartsaale der Liederhalle in Stuttgart, am Mittwoch, den 23. November, abends 8^2 Uhr. Die Ortsgruppe Stuttgart der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen veranstaltet als dritten der diesjährigen Vorträge über die »Arbeiten des Buchhändlers« oben angekündigten Vortrag, der mit einer »Ausstellung künstlerischen Reklamematerials« verbunden sein wird. Es bietet sich dadurch Gelegenheit, die besten Erzeugnisse buchhändlerischer Reklame in reicher Auswahl kennen zu lernen und Anregungen daraus zu empfangen. Der Eintritt ist kostenlos für jeden Berufskollegen. Die Ausstellung ist schon von V'/s Uhr an geöffnet. Hönicke. » Neue Bücher. Kataloge «sw. für B«chhSndler. 1911. 16°. 62 8. ^ ^ ^ k»ri», 6, lius ä« la, 8sin6. 8". 68 8. 1194 krn. 1SS6»
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