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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19401217
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194012173
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19401217
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 295 (R. 119) Leipzig, Dienstag den 17. Dezember 1940 197. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Mitteilung d. Geschäftsstelle d. Börsenvereins Die Geschäftsstelle des Börsenvereins bleibt am 27, und 28. Dezember 1940 — ebenso wie die Leipziger Bestellanstalt und zahlreiche Leipziger Firmen — geschlossen. An diesen Tagen erscheint auch kein Börsenblatt, Anzeigen, die für die Ausgabe des Börsenblattes vom 30. Dezember 1940 bestimmt sind, müssen am 24, Dezember früh druckfertig hier vorliegen, Leipzig, den 16, Dezember 1940 vr, Heß Mitteilung der Neichsschrifttumskammer Werbung durch Vertreter im Protektorat Nach den Anweisungen des Leiters des Deutschen Buch handels ist Vertretern aus dem Altreich die Werbung im Pro tektorat untersagt. Eine Werbung durch Vertreter ist auch nach den im Protektorate geltenden Bestimmungen nur solchen Fir men gestattet, die eine Buchhandelskonzession im Protektorat Böhmen und Mähren besitzen. Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß Genehmigungen und Empfehlungen von Industrie- und Han delskammern weder nach dem Reichskulturkammerrecht noch nach dem im Protektorate Böhmen und Mähren geltenden Rechte für eine Einreise von Buchvertretern aus dem Reich in das Pro tektorat genügen. Der Herr Reichsprotektor in Böhmen und Mähren hat ver fügt, daß die Einreise von Bnchvertretern ins Protektorat nur im Falle des Einvernehmens zwischen ihm und der Reichsschrift tumskammer erfolgen darf, Neichsschrifttumskammer, Abt. III, Gr. Buchhandel Ordnungsstrase — Ausschluß — Nichtmitglied Der Präsident der Reichsschristtumskämmer hat dem Reisebuch händler B, in W, eine Ordnungsstrafe von RM MOV,—, die inner halb von vier Wochen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu zahlen ist, auferlcgt, weil er mit unlautere», betrügerischen und er presserischen Methoden arbeiten lieh. Er hat die Vorschriften der Anordnung über Kragen der Buchverbreitung durch Buchvertreter vom 31, Mai 1SS4 (Völkischer Beobachter vom 11, Juli 1934; Bör senblatt für den Deutschen Buchhandel Nr, 128/1934) ebenso miß achtet wie mehrere seiner Buchvertreter. Er verletzte die Sorgfalts- pslicht bei der Auswahl der Vertreter und handelte leichtfertig bet deren Ausbildung. Er hatte zwar seinen Vertretern schriftlich genau mitgcteilt, welche Methoden unzulässig seien, aber gerade diese genau beschriebenen Arbeitsweisen wurden offensichtlich von seinen Ver tretern zum Vorbild genommen. Für den Fall weiterer Zuwider handlungen wurde dem Reisebuchhändler B, der Ausschluß aus der Ncichsschristtmnskammer wegen Unzuverlässigkeit und damit die Untersagung der Bcrussanstibung angebroht. Der Präsident der Neichsschrifttumskammer hat mit seiner Ent scheidung vom 8ü, Oktober 1940 den Reissbuchhänbler Ernst Wür de l, Ulm-Söslingen, Kraussiraße 18, aus Grund von K 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergcsetzes vom 1, November 1038 (RGBl, I S, 797) ausgeschlossen. Ter Ge nannte ist mithin nicht mehr berechtigt, sich weiter im Zuständigkeits bereich der Reichsschristtumskämmer zu betätigen. Er hat seine lau fenden buchhändlerischen Geschäfte bis zum 81. Dezember 1940 ab- zuwickelu. Der Buchhandel wird darauf aufmerksam gemacht, daß einHans Kuhn, geb. am 20, Januar 1901, zuletzt wohnhast in Wien IX/88, Wasagasse 28/9, weder die Mitgliedschaft noch eine Arbeitserlaubnis der Reichsschristtumskämmer besitzt. Demzufolge bars der Genannte auch nicht als ReisebuchhandelL-Vertreter beschäftigt werden, Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung 8/40 Merkblatt-Änderung Im Merkblatt vom 1. September 1989 sind folgende Änderungen vorzunchmen: Ziffer 820 (Seite k>, hinter die Worte »Reichsprotektorat Böhmen und Mähren» ist einzusügcn: »Generalgouverne ment»; Anlage I (Seite 13), 2K, dritter Absatz, hinter die Worte »Reichsprotektorat Böhmen und Mähren« ist einzufügen: »und Generalgouvernement». Berlin SW 88, den 13. Dezember 1940 Frtedrichstraße 31 Wirtschastsstelle des deutschen Buchhandels I. A,: Eichhorn An alle Verleger und Ausführer von Gegenständen des Buchhandels Um unseren Angestellten nach außerordentlichem Einsatz im Lause des Jahres eine zusätzliche Erholung zu ermöglichen, bleibt die Wirtschaftsstelle am 27,, 28,, 30. und 31. Dezember 1940 ge schlossen. Wirtschastsstelle des deutschen Buchhandels Der Dienststellenletter: vr. Hövel Geistige Waffe der Partei / Zwanzig Jahre Zentralparteiverlag*) Von Oberdienstleiter H8U, — Am 17, Dezember sind zwei Jahrzehnte vergangen, seitdem der Zenlralparteiverlag in den alleinigen Besitz der Be wegung übergegangen ist. Der Führer selbst hat bereits in der allerersten Zeit des Kampfes die Notwendigkeit des Besitzes einer eigenen Presse erkannt und das Ziel verfolgt, so rasch als möglich der bürgerlichen, jüdischen und marxistischen Presse wenig stens eine Zeitung entgegensetzen zu können. So kam es zum Erwerb des »Völkischen Beobach ters-, der damals als völkisches Organ in München ein be- *1 Der Aussatz ist der Nationalsozialistischen Partei-Korrespon denz entnommen. D. Schristl. Wilhelm Baue schauliches Dasein fristete. In seinem Buch »Mein Kampf- schil dert der Führer selbst, daß er mit der damals verbreiteten Mei nung, daß völkische Zeitungen nur durch Spenden erhalten wer den müßten, anstatt sich im Konkurrenzkampf mit den anderen durchzusetzen, gebrochen habe, und daß es eine Unanständigkeit sei, die Nachlässigkeiten oder Fehler der geschäftlichen Führung eines Unternehmens durch Spenden gutgesinnter Parteigenossen decken zu wollen. Mit dieser Erkenntnis hat der Führer sowohl in der Ge schäftsführung der Partei als auch im Parteiverlag Grundlagen geschaffen, die auch heute noch richtunggebend für die gesamte Nr. 2»b Dienstag, den 17. Dezember llNO 46»
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