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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1940
- Strukturtyp
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- 1940-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1940
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 293 <R. 109) Leipzig, Sonnabend den 14. Dezember 1940 107. Jahrgang Aufruf des Leiters des Deutschen Buchhandels Aufnahme buchhändlerischer Hilfskräfte als ordentliche Buchhändler Die buchhändlerischen Betriebe haben in anerkennenswerter Weise die erhöhten Anforderungen unserer Zeit mit berufsständi schem Berantwortungsbewußtsein erfüllt. Es hat sich hierbei nicht nur die bekannte Organisation des deutschen Buchhandels wieder bewährt, sondern auch die Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter, die für die bei der Wehrmacht stehenden Kameraden eingetrcten sind. Schon vorher stellten wir in normalen Arbeitszeiten fest, daß wir nicht nur noch mehr Nachwuchs, sondern allgemein Mitarbeiter brauchen. Das wird nach dem Kriege ebenso sein. Wir haben deshalb allen Grund, denjenigen unserer jetzigen Hilfskräfte, welche Lust und Liebe zum buchhändlerischen Berus hegen, die Möglichkeit zur endgültigen Aufnahme dieses Berufes zu bieten. Außergewöhnliche Zeiten verlangen ungewöhnliche Maßnahmen. Zur Erhaltung unserer buchhändlerischen Leistungskraft habe ich deshalb entschieden, daß die während des Krieges im Buch handel (Verlag und Handel) eingesetzten Hilfskräfte (Frauen von Buchhändlern, kaufmännische Angestellte, die in Buchhandlungen und Verlagen mit buchhändlerischen Aufgaben betraut sind usw.), für die wegen der Ausübung buchhändlerischer Tätigkeit ordnungs gemäß ein Befreiungsschein von der Reichsschrifttumskammer ausgestellt ist, nach einem Jahre buchhändlerischer Arbeit aus Wunsch durch die Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, zur ordentlichen bnchhändlerischen Gehilfenprüfung zugelassen werden dürfen. Nach Bestehen dieser Prüfung und den notwendigen Erörterungen seitens der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, können diese Berufsanwärter mit der Auslage, eine eigens für sie eingerichtete Arbeitswoche im Lause der darauffolgenden Jahre zu besuchen, in die Reichsschrifttumskammer ausgenommen werden. Die großen Aufgaben, vor denen nicht nur der Buchhandel steht, verlangen von uns Voraussicht. Eine Steigerung unserer Leistung wird später nur möglich sein, wenn wir genügend geeignete fachliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben. Es wäre fahr lässig gegenüber unserem Berussstande gehandelt, wollten wir diejenigen, die in diesen Zeiten sich eingearbeitet haben und Willens sind mit uns weiter zu arbeiten, wieder von uns gehen lassen. Es ist deshalb Pflicht jedes Vcraniwortlichen im Buchhandel, im Sinne meines Aufrufes zu wirken und damit dem Buchhandel neue fähige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zuzusührcn. Leipzig, den 11. Dezember 1840 Baur Preisbildung und Preisüberwachung im Kriege Unter dieser Überschrift bringt die Sondernummer des Mitteilungsblattes des Rcichskommissars für die Preisbildung (RsPr.) vom 30. November 1940 verschiedene Erlasse, die auch für den Gesamtbuchhandel bedeutsam und wichtig sind. Einlei tend wird festgestellt, daß die Erhaltung des bestehenden Preis gefüges im Kriege mehr denn je Aufgabe und Ziel der Preisbil dung und Preisüberwachung ist. Es muß, so heißt es, im Kriege von jedermann verlangt werden, daß er sich der Verantwortung, die er seinem Volte gegenüber hat, voll bewußt ist und insbeson dere sein Preisgebaren dementsprechend gestaltet. Die mit der Preisbildung beauftragten Stellen sind darnach gehalten, bei ihrer Tätigkeit besonders strenge Maßstäbe anzulegen und den Notwendigkeiten einer kriegsverpflichteten Wirtschaft Rechnung zu tragen. Es genügt deshalb in Zukunft nicht, zur Rechtferti gung eines Antrages auf Preiserhöhung lediglich eine Erhöhung der Selbstkosten nachzuweisen. Vielmehr hat jeder Wirtschaftler im Deutschen Reiche die gesetzliche Pflicht, »sein Preisgebaren von sich aus mit der durch den Krieg für die Gesamtheit des deutschen Volkes geschaffenen Lage.in Einklang zu bringen und zu halten; er hat fortlaufend und in jedem Einzelfall zu prüfen, nicht nur, ob seine Preisstellung den erlassenen Preisregelungen entspricht, sondern darüber hinaus ferner, ob der nach diesen Vorschriften gebildete Preis angesichts der Pflichten, die der Krieg jedem ein zelnen auferlegt, gerechtfertigt ist«. Daraus ergeben sich bestimmte Grundsätze, die im Rund erlaß betr. Anwendung der 8K 22 ff. der Kriegswirtschaftsver ordnung angeführt werden und hier kurz skizziert seien. Jeder unter Kriegsverhältnissen zu hohe Preis ist schlechthin verboten. Niemand kann sich darauf berufen, daß sein Preis gerechtfertigt sei, weil er sich in den Grenzen der Preisstopverordnung halte. Ist er ungerechtfertigt hoch gestoppt oder bringt er infolge Kosten senkungen einen zu hohen Gewinn, so muß er auf eine Höhe ge senkt werden, die den Kriegsverhältnissen entspricht. Ausweichen in die schlechtere Qualität bei gleichbleibenden Preisen ist unzu lässig. Ersparnisse in vorangehenden Wirtschaftsstusen sind wei terzugeben. Genauere Einzelheiten, die in Anwendung dieser Anwei sungen zu beachten sind, bringt ein Runderlaß für sogenannte kalkulierte Preise; das sind Preise, die der Verkäufer unter Zu grundelegung eigener Material- und Geschäftsunkosten sowie son stiger Auslagen selbst berechnet. Erhöhungen in den Herstellungs kosten sind aufzufangen, d. h. sie müssen unberücksichtigt bleiben, sofern die Abwälzung nicht ausdrücklich bei der Genehmigung der Erhöhung durch den Reichskommissar für die Preisbildung zugelassen ist, wie z. B. bei den Papierpreisen. Werden neue Werkstosse verwendet, die höhere Preise haben als die bisherigen, so sind die bisherigen Preise einzusetzen. Kommt aber der Unter nehmer darnach mit dem bisher kalkulierten Preis nicht aus, muß er Antrag auf Genehmigung stellen. Senkungen in den Her stellungskosten müssen berücksichtigt werden, es sei denn, daß sie minimal sind und berechtigterweise außer acht gelassen werden können. Gemeinkosten (Werbungs-, Vertriebs- und Verwaltungs kosten) dürfen höchstens in gleicher Höhe wie bei Lieferungen des Stichtages in dis Kalkulation eingesetzt werden. Werden sie in einem Hundertjatz der Herstellungskosten oder, was im Verlag 461
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