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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1939
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Rr. 300/301 <R. 133) Leipzig, Donnerstag den 28, Dezember 1939 103. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Lieferungen nach Iran Aussührer von Gegenständen des Buchhandels nach Iran wollen sich bei Fragen, die die Durchführung größerer Trans porte nach dort betreffen, im Zweifel an die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 68, Friedrichstraße 31, wenden. Berlin, den 23, Dezember 1939 Wirtschastsstelle des deutschen Buchhandels Der Leiter: I, V.: Eichhorn Reichsschrifttumskammer, Abt.III, Gr.Buchhandel Buchwerbung in den Betrieben Der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — wurde bekannt, daß einzelne Gauwaltungen der Deutschen Arbeitsfront die Werbung für Schrifttum in den Betrieben untersagt haben. Diese Maßnahmen veranlaßten den Präsidenten der Reichs schrifttumskammer, bei der Geschäftsführung der Deutschen Ar beitsfront anzuregen, in der NSK. »Die innere Front- erneut bekanntzugeben, daß die im Börsenblatt für den Deut schen Buchhandel Nr. 234/1939 abgedruckte Verlaut barung des Pg, Erwin Preis, Presse- und Propagandawalter des Fachamts Druck und Papier in der Deutschen Arbeitsfront, unverändert gültig ist. Der Geschäftsführer der Deutschen Arbeitsfront hat mit seinem an den Präsidenten der Reichsschrifttumskammer gerich teten Schreiben vom II, Dezember 1939 — Aktenzeichen: 44399/ 39 Nu/To — folgende Ausführungen gemacht: »Seitens des Reichsorganisationsleiters und auch der Ge schäftsführung der Deutschen Arbeitsfront sind bezüglich der Werbung in den Betrieben keinerlei Anordnungen er gangen, die eine Änderung für die Kriegszeit bedeuten. Es besteht deshalb auch keine Veranlassung, die Ihnen bekannten Anordnungen noch einmal in der Presse bzw, in der NSK. ,Die innere Front' bekanntzugeben.- Es wird gebeten, von dieser Stellungnahme Kenntnis zu nehmen und sie gegebenenfalls Gauwaltungen der Deutschen Ar beitsfront, bei denen Unklarheiten über die Zulässigkeit der Werbung für Schrifttum in den Betrieben bestehen, vorzulegen. I. A.: gez. Thulke Bitte an den Verlag Durch höhere Gewalt sind in den Wochen vor dem Fest bei vielen Verlegern und bei den Barsortimenten Lieferschwierig keiten eingetreten. Viele Bestellungen des Sortiments konnten nicht ausgeführt werden, weil die Vorräte bei den vorgenannten Stellen erschöpft waren und neue Vorräte bis zum Fest nicht herangeschafft werden konnten. In den meisten Fällen soll die Lieferung später erfolgen. Um zu verhindern, daß durch ver spätete und nicht mehr erwünschte Lieferungen vermeidbare Be anstandungen, Rücksendungen und Kosten entstehen, ist dem Ver lag zu empfehlen, in jedem Falle vor der Auslieferung beim Sortimenter anzufragen, ob die Lieferung noch erfolgen soll. Dem Sortiment wird nahegelegt, solche bei ihm einlaufendcn Rückfragen unverzüglich zu beantworten. Der Leiter der Fachschast Handel Kurt Kretzschmar Ungültigkeitserklärung eines Mitgliedsausweises für Schriftsteller Dem Schriftsteller Hermann Canzler, geboren in Hanno- ver am 8. August 1899, wohnhaft in Hannover, Ferdinand Wall- brecht-Straße 87, ist der Mitgliedsausweis Nr. ^ 14 300 der Reichs- schrifttumskammcr, ausgestellt am 27. April 1939, abhanden ge kommen. Ich erkläre daher diesen Ausweis für ungültig. Canzler hat anstelle seines alten Ausweises den neuen Ausweis Nr. ^ 14 691 erhalten. Berlin, den 18. Dezember 1939 I. A.: Ihde Abrechnung des Zeitungs- und Zeitschriften- Einzelhandels mit Verlagen und Lieferfirmen Die durch die Kriegslage in den Verlagen und Lieferfirmen ein getretene Verknappung der Arbeitskräfte mach« cs nötig, sämtliche Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhändler zu bitten, dafür Sorge zu tragen, daß die Abrechnungen und Remissionen, soweit diese monat lich vorgenonuncn werden, für den Monat Dezember bzw. sllr den Rest des Jahres 1939 möglichst frühzeitig erfolgen und bis zum 19. Januar 1949 zur Erledigung kommen. Die FachschaftdesdeutschenZeitungs-unüZeit- schristen-Einzelhandels ersucht daher alle Mitglieder und listenmäßig geführte Betriebe, unter alle» Umständen der Lage Rech nung zu trage», indem sic obigem Ersuchen entsprechen. Es liegt schließlich im Jnteressc jedes einzelnen, wenn die Abrechnung so kurzfristig wie nur möglich durchgesührt wird. — Eine Verzögerung in der Abrechnung der Einzelhändler kann für die Verlage und Lieferfirmen bei den Jahresabschlußarbcitc» erhebliche Schwierig keiten bringen, die unter den augenblicklichen Umständen als voll kommen unerwünscht bezeichnet werden müssen. Verbot ausländischer Zeitungen u. Zeitschriften Durch eine Bekanntmachung des Reichssilhrers ss und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerinin des Innern vom 21. De zember 1939, veröffentlicht im Deutschen Nclchsanzeiger Nr. 399 vom 22. Dezember 1939, wird im Einvernehmen mit dem Reichs minister für Volksaufklärung und Propaganda aus Grund des K 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis aus weiteres im gnlande die Ver breitung sämtlicher deutschsprachigen Zeitungen und Zeitschriften des Auslandes mit Ausnahme der rein wissenschaftlichen und sachlichen Presse erzeugnisse verboten. Versammlung der Berliner Verlagsvertreter Am Mittwoch, dem 3. Januar 1949, findet um 2 9 Uhr in der Berliner Bcftellanstalt, Winterselbtstratze 38, eine wichtige Versammlung statt. Es spricht der Leiter der Abteilung III der Reichsschrifttumskammer Karl Thulke. Kür die in Berlin anwesenden Angehörigen der Fachgruppe I ist dasErscheinen Pflicht. Der Leiter der Fachgruppe ItKritzHolzapfel Nr. 300/301 Donnerstag, Len 28. Dezember tS39 ?7»
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