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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1939
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen VuchHandel Nr. 234 <9i. 108) Leipzig, Sonnabend den 7.Oktober 1939 106. Jahrgang Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer Besetzung von freien Arbeitsplätzen im Buchhandel Buchhändler, die aus irgendwelchen Gründen nach einem neuen Arbeitsplatz suchen, werden gebeten, sich an die Reichs- schristtumskammer, Gruppe Buchhandel in Leipzig C 1, zu wen den, falls das zunächst zuständige Arbeitsamt nicht ohne we>- teres eine Beschäftigung im buchhändlerischen Beruf Nachweisen kann. In Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Arbeits ämtern wird die Reichsschrifttumskammer Stellung suchenden Buchhändlern einen zweckentsprechenden Einsatz im erlernten Beruf zu vermitteln suchen. Buchhandelsunternehmen werden dringend gebeten, sich ebenfalls außer mit dem zuständigen Arbeitsamt auch mit der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, in Verbindung zu setzen, wenn sie buchhändlerische Fachkräfte benötigen. Betrifft Anordnung zum Schutz der verantwortlichen Persönlichkeit im Buchhandel vom 31. März 1939 Nach 8 8 Abs. II der Anordnung zum Schutz der verant wortlichen Persönlichkeit im Buchhandel vom 31. März 1839 haben diejenigen Unternehmen, die von dieser Anordnung be troffen werden, binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten der Anordnung einen Zwischenbericht über die Anpassung an den hierdurch geforderten Rechtszustand einzureichen. Mit Rücksicht auf die derzeitig besonderen Verhältnisse gehen täglich Anträge auf Fristverlängerung bei der Kammer ein, aus denen hervnr- geht, daß die Firmen aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, schon jetzt einen Zwischenbericht abzugeben. Es werden daher zunächst alle diejenigen Firmen von der Pflicht der Zwischenberichterstattung befreit, die einen Ausnahmeantrag nach 8 9 der Anordnung vom 31. März 1939 gestellt haben. Diejenigen Firmen, die sich der Anordnung zum Schutz der ver antwortlichen Persönlichkeit im Buchhandel vom 31. März 1939 anpassen wollen, können die Zwischenberichterstattung mit der endgültigen Berichterstattung verbinden, soweit nicht im Einzel fall die Zwischenberichterstattung von der Kammer gefordert wird. Diese Regelung gilt solange, als nicht seitens des Herrn Präsidenten der Kammer anderweitige Bestimmungen auf Grund von 8 25 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom 1. November 1933 getroffen werden. Verlag und Vertrieb von Landkarten Es wird darauf hingcwiesen, daß der Verlag und Vertrieb von Landkarten, aus denen das Gebiet im Osten (bis zur Bug- Linie) als Reichsgebiet und nicht lediglich als Gebiet der Reichsinteressen verzeichnet ist, untersagt ist. Sollten derartige Karten bereits hergestellt bzw. in den Handel gegeben sein, so müssen sie sofort zurückgezogen werden. Mitteilung des Reichskuratoriums für das Deutsche Fachschrifttum Neue Fachbuch-Auswahllisten 1. In Erfüllung eines, den neuen Verhältnissen entsprechenden Auftrages bereitet das Neichskuratorium für das Deutsche Fach schrifttum zur Zeit unter der Parole: »Zum Einsatz der arbeitenden Front« 15 Fachbuch-Auswahllisten mit nachstehenden Titeln vor: Liste 1: Wehrhafte Wirtschaft 2: Reichsverteidigungsrecht 3: Die Erzeugungsschlacht 4: Schätze deutscher Erde 5: Deutscher Stahl — Deutsche Arbeit 6: Die kurzfristige Anlernung 7: Chemie im Kampf um Deutschland 8: Der Einsatz von Wald und Holz 9: Werkstoffeinsatz 1V: Deutschland baut Produktionswerkstätten und Verkehrswege 11: Luftschutz und Schutzraumbau 12: Erhaltung deutschen Volksvermögens 13: Volkspflege 14: Frauenarbeit und Jugendlichen-Einsatz 15: Volksverantwortliche Haushaltsführung. Die Zusammenstellung des hier in Frage kommenden Fach schrifttums erfolgt unter Zugrundelegung der dem Neichskuratorium zur Verfügung stehenden Gutachten und der Empfehlungen der ein schlägigen Organisationen. Es kann jedoch trotz aller Bemühungen, hier eine möglichst vollständige Übersicht des einschlägigen Fachschrift tums zu bringen, der Fall eintreten, daß das eine oder andere Werk, das vom Standpunkt des Verlegers aus hier nicht fehlen sollte, für die Aufnahme nicht vorgesehen ist. Aus diesem Grunde ergeht an den deutschen Fachbuch-Verlag die Aufforderung, Broschüren und Bücher, die seiner Auffassung nach in den obengenannten Listen enthalten sein sollten, dem Reichs- kuratorium zu melden und der Meldung Werbeschriften sowie bereits vorliegende Beurteilungen beizulegen. Da die Listen »Wehrhafte Wirtschaft«, »Neichsverteidigungsrecht« und »Die Erzeugungsschlacht« bereits am 10. Oktober in der Zeitschrift »Das Deutsche Fachschrift tum« veröffentlicht werden sollen (die Ausgabe der Einzellisten er folgt einige Tage später), sind die Meldungen umgehend zu machen. 2. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewicsen, daß mit Zu stimmung des Leiters der Schrifttumsabteilung des Neichsministe- riums für Volksausklärung und Propaganda und des Leiters der Fachschaft Verlag je Titel eine Umlage in Höhe von NM 5.— er hoben wird, um so eine intensive Propaganda für die genannten Schrifttumsgebiete durchführen zu können. Wie bei den diesjährigen Fachbuch-Auswahllisten wird der Betrag durch den Verlag des Bör senvereins in Rechnung gestellt. Bemerkt sei dabei, daß zu jedem Titel eine kurze Anmerkung gebracht wird, die über Inhalt und Leserkreis unterrichtet. 3. Wegen der Kürze der Zeit ist es nicht möglich, die von seiten des Neichskuratoriums vorgesehenen Titel vor Drucklegung der Einzellisten dem Verlag bekanntzugeben und sein vorheriges Ein verständnis zur Aufnahme einzuholen. Ans diesem Grunde ist es ratsam, die Zeitschrift des Neichskuratoriums »Das Deutsche Fach schrifttum« ab August/September-Hest genauestens dnrchzuarbeiten, damit vor Drucklegung der Einzellisten — die jeweils vorweg in der Zeitschrift des Neichskuratoriums zum Abdruck gelangen — noch entsprechende Änderungen vorgenommen werden können. Berlin, den 3. Oktober 1939 I. A.: vr. L. Warmuth 677
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