Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1939
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19391003
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193910031
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19391003
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
- Monat1939-10
- Tag1939-10-03
- Monat1939-10
- Jahr1939
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 2)0 <Si. 107) Leipzig, Dienstag den 3.Oktober 1939 10k. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Mitteilung des Börsenvereins Abrechnung des Bedingtgutes Von wissenschaftlichen Sortimentern wird darüber geklagt, daß manche wissenschaftliche Verleger die Bekanntmachung des Vorstehers des Börsenvercins vom 6. September 1939 (s. Nr, 808) nicht beachten und Abrechnung des Bedingtgutes schon zum lb, Oktober verlangen. Es wird deshalb nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Frist für die Abrechnung von Be dingtgut über das erste Halbjahr 1939 bis zum 15. November verlängert worden ist, Leipzig, den 29, September 1939 vr. Heß Gau Saarpfalz: Adreffenmeldungen Der Landesleiter der Reichsschrifttumskammer Gau Saarpfalz, Neustadt/Weinftr,, Landauerstraße 4a bittet wiederholt darum, ihm umgehend die jetzigen genauen Anschristen von Buchhandlungen, Buchhändlern, Angestellten, Buchvertretern und Leihbüchereien aus den fretgemachten Gebieten des Gaues Saarpfalz bekannt zu geben. Die Landesleitung ist bemüht, stellenlos gewordenen Berufs kameraden bei der Zuweisung von neuen Arbeitsplätzen behilflich zu sein. Die Maßnahmen des Lanbesleiters sind gefährdet, wenn nicht umgehend Abressenmeldungen erfolgen. Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung Nr. 2/39 Im Anschluß an das Rundschreiben Nr. 1/38 vom 21. September 1839, Ziffer 2, wird folgendes bekanntgegeben: 1, Zahlungseingänge aus Danzig, die den Gegenwert für Liefe rungen (Fest- und Bedingtlteferungen), die bis einschließlich 25, Sep tember 1888 bestellt wurden, darstellen und den Reichsbankanstalten auf LVbl I oder brieflich zu melden waren, sind den Reichsbank anstalten auch weiterhin auf LVL II für Buchhändler zu melden. Die Reichsbankanstalten können entgegen dem üblichen Verfahren auch eine briefliche Meldung (in zweifacher Ausfertigung) unter Beifügung der erforderlichen Belege verlangen. Die LVL II bzw. die Briese müssen enthalten: Rechnungs-Nummer und Rechnungs-Datum und eidesstattliche Erklärung, daß es sich um Zahlungseingänge für Lieferungen nach Danzig handelt, die bis zum 25. September 1838 einschließlich bestellt wurden. 2. Zahlungseingänge aus Danzig, die den Gegenwert für Liefe rungen jFest- und Bedtngtliesernngen), die bis einschließlich 25. Sep tember 1838 bestellt wurden, darstellen und den Reichsbankanstalten auf blVbl I oder brieflich nicht mehr zu melden waren, sind aus nahmsweise der Wirtfchastsstelle des deutschen Buchhandels, Ber lin SW 88, Friedrichstratze 81, brieflich sin doppelter Ausfertigung) unter Beifügung der erforderlichen Belege jPostabschnitte, Bank quittungen und -abrechnungsn, Zalko-Zettel usw.) einzureichen. Die Zahlungseingänge sind aus dem Brief (Erst- und Zweitschrift) ein zeln aufzusühren: Rechnungs-Nummer und Rechnungs-Datum find anzugeben. Kerner ist die eidesstattliche Erklärung abzugeben, daß es sich um Zahlungseingänge für Lieferungen nach Danzig handelt, die bis einschließlich 25. September 1838 bestellt wurden. 3. Letzter Termin für die Bestätigung von Zahlungsmeldungen aus Lieferungen für Aufträge, die bis zum 25. September 1939 ein schließlich nach Danzig eingegangen sind, ist der 38. September 1948. 4. Wegen der Abrechnung von Bedingtgut erfolgt Bekannt machung in den -Vertraulichen Mitteilungen der Fachschast Verlag«. Berlin SW 68, den 28. September 1839 Kriedrichstraße 31 Wirtfchastsstelle des deutschen Buchhandels Der Leiter: i. V.: Schröder Neue Grundliste für Schülerbüchereien an Volksschulen Der Reichsmintster für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat soeben eine nach den bisherigen Erfahrungen überarbeitete »Grundliste für Schülerbüchereien an Volksschulen» herausgegeben, nach der von den Schlllerbllchereien künstig ausschließlich Anschaf fungen zu machen sind. Die neue Lifte enthält 143 Titel gegenüber 128 in der ersten sverösfentlicht im Börsenblatt 1937 Nr. 73). Dar unter befinden sich etwa 75 Bücher, die in der alten Liste nicht ent halten sind. Wie der Retchserziehungsminister in seinem die Liste be gleitenden Runderlaß (»Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung» Hest 18 vom 28. September 1839) schreibt, »sind vor allem solche Bücher ausgeschieden worben, die nach Inhalt und Art der Darstellung zu hohe Anforderungen an das durchschnittliche geistige Kassungsvermögen des Volksschülers stellen. Die Wünsche auf eine Vermehrung der Bücher für die mittlere und untere Altersstufe und für die Mädchen der oberen Jahrgänge sind, soweit geeignetes Schrifttum vorhanden ist, berücksichtigt worben«. Es ist vom Reichs- erztehungsmtnisterium beabsichtigt, zu der Grunbliste von Zeit zu Zeit Ergänzungslisten herauszugeben, tu die Neuerscheinungen aus dem Gebiet des Jugenbschristtums ausgenommen werden. Abzüge der »Grundliste für Schlllerbllchereien an Volksschulen«, in der neben den Verleger-Labenpreisen auch die Preise sür die Bücher im Büchereieinband des Einkaufshauses für Büchereien ent halten sein werden, können in Kürze vom Verlag des Börsenblattes zum Preise von 18 Rpf. für das Stück bezogen werben. Ein Abdruck der Liste im Börsenblatt kann nicht erfolgen. In dem bereits oben erwähnten Runderlaß des Reichs- erztehungsministers an die Unterrtchtsverwaltungen wird nochmals auf die Richtlinien für den Ausbau des Schlllerbllchereiwesens an Volksschulen hingewiesen und ein tatkräftiges Zusammenarbeiten aller beteiligten Stellen sür den weiteren Ausbau des Schüler- bllchereiwesens gefordert. Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Abgelehnte Ausnahmen, Löschung, Anschristgesuch« Der Herr Präsident der ReichsschristtumSkammer hat durch Ent scheidung vom 15. Juni 1838 die Aufnahme des Herrn Walter Poster, Leipzig C 1, Sebastian-Bach-Straße 33III, in die Kammer als buchhänblerischer Angestellter abgelehnt. Damit ist dem Genann ten jede Tätigkeit aus dem Gebiete der Reichsschristtumskammer un tersagt. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Ent scheidung vom 8. Juni 1838 den Buchvertreter Franz Hartje, Maierhosen b. Karlsbad, Hauptstraße 58, geb. 2. April 1881 in Wien, sür eine Aufnahme in die Reichsschristtumskammer abgelehnt. Damit ist dem Genannten jede Tätigkeit aus dem Gebiete der Reichsschrift tumskammer untersagt. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Ent scheidung vom 15. Juni 1839 die Ausnahme des Herrn Wilhelm Tiebel, Potsdam, Hohenzollernstraße 32 b. Röper, in die Reichs- schrtfttumskammcr als Buchvertreter abgelehnt. Damit ist dem Ge nannten jede buchhänblerifche Betätigung im Bereiche der Kammer untersagt. Der Ausnahme-Antrag des Buchvertreters FerdinandHake, zuletzt wohnhaft in Fulda bzw. Kassel, wurde, da der Genannte z. Zt. Nr. 280 Dienstag, ben 3. Oktober 1999 «7»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder