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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1939
- Strukturtyp
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- 1939-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1939
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- Deutsch
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3. Als eine der Auswirkungen des Werknutzungsrechts ist das Verfilmungsrecht neu im Entwurf (8 15) gesörmelt worden. Es umfaßt das Recht: s) das unter Benutzung des Werkes geschaffene Filmwerk zu vervielfältigen und zu verbreiten, b) diese Filmwerke öffentlich vorzuführen oder zu senden, v) die Verwertung von Übersetzungen des Filmwerkes zu ge statten. Damit wird eine bedeutungsvolle Norm geschaffen, einzig in ihrer Art. An und für sich bedeutet Verfilmen eines Sprach- werkes dessen Bearbeitung für filmische Zwecke, und die Zu stimmung des Urhebers zu einer solchen Bearbeitung (die soge nannte Autorisation) gibt nach allgemeiner Lehre dem Bearbei ter das Recht, die positiven urheberrechtlichen Befugnisse an der Bearbeitung, deren Urheber er ist, nunmehr auszuüben. Jetzt aber wird vom Entwurf die rechtliche Auswirkung einer solchen Autorisation für den Fall der Filmbearbeitung dahin begrenzt, daß der Bearbeiter (also der Filmhersteller) seine Bearbeitung (das Filmwerk) nur nach den genannten drei Richtungen hin benutzen darf. Alle anderen Werknutzungen sind ihm verwehrt. IV. Die Begrenzung des Urheberrechts 1. Die Normen des geltenden Rechts über das Anfertigen von Vervielfältigungsstücken zum persönlichen Ge brauch waren durch das Auskommen des Photokopieverfahrens lebhaft besprochen worden. Daß sich nicht jeder mit Hilfe dieses Verfahrens Verfielsältigungsstücke eines geschützten Werkes gegen Entgelt Herstellen lassen konnte, wird als herrschende Auffassung im Schrifttum vertreten, der sich die Rechtsprechung (LG. Leip zig in GRUR. 1933, 422) angeschlossen hat. Daß aber anderer seits gewichtige Interessen der Allgemeinheit eine irgendwie be grenzte Verwendung der Photokopie, insbesondere für öffent liche Bibliotheken notwendig macht, ist durch Schreiber (in GRUR 1934, 231 und in Ufita 7, 1934, 441) an Hand von in teressantem statistischen Material nachgewiesen worden. So gestattet 8 31 des Entwurfs das Herstellen einzelner Vervielfältigungsstücke, wenn es sich um einzelne Stücke handelt, die zum eigenpersönlichen Gebrauch hergestellt worden sind. Nur dort, wo man von einem Gebrauch in der Öffentlichkeit und durch die Öffentlichkeit nicht sprechen kann, liegt eigenpersön licher Gebrauch vor. Macht der Hersteller eines Vervielfälti gungsstücks später, abweichend von seiner ursprünglichen Absicht, einen Gebrauch, der über den Rahmen des eigenen Gebrauchs hinausgeht, so wird die bereits abgeschlossene Vervielfältigungs- Handlung dadurch rückwirkend nicht unzulässig (OLG. Dresden in Uftia 12, 1939, 197). Jedoch greift nunmehr der Hersteller des Vervielfältigungsstücks dadurch, daß er das Stück jetzt ver wertet, in das Werknutzungsrecht des Urhebers ein. Gemäß ß 31 Absatz 2 darf ein zulässiges Vervielfältigungs- stück auch von einem anderen hergestellt werden, jedoch darf dies beim Werk der bildenden Künste nur unentgeltlich geschehen; bei Sprachwerken oder Tonkunstwerken darf nur ein Bruchteil des Werkes beziehungsweise ein kleines Werk wiedergegeben werden, und das Vervielfältigen darf nur handschriftlich, durch Maschi nenschrift oder außerhalb des Betriebs eines Erwerbsunterneh mens geschehen. Damit dürften die Interessen der öffentlichen Bibliotheken gewahrt sein. 2. Die Wiedergabe eines geschützten Werkes in einer Samm lung für den Unterricht durch 8 36 des Entwurfs weist gegenüber dem geltenden Recht die wichtige Abänderung auf, daß eine solche Sammlung äußerlich für den Schul- und Unterrichts gebrauch gekennzeichnet sein muß, und daß an den Urheber des in einer solchen Sammlung veröffentlichten Werkes eine ange messene Entschädigung gezahlt werden muß. An der Stelle der Abdrucksfreiheit des geltenden Gesetzes ist also eine gesetzliche Lizenz zugunsten der Schulbuchverleger normiert worden. Die Bestimmung des 8 36 hat zwei Schönheitsfehler: Es fehlt die notwendige Voraussetzung, daß cs sich um die Auf nahme einzelner kleinerer Werke oder Werke von geringem Um fange handelt; auch ist der Schlußhalbsatz, daß die Aufnahme von Abbildungen in eine solche Sammlung von Kunstwerken »auch dann» zulässig ist, wenn diese öffentlich oder bleibend ausgestellt sind, unverständlich (anscheinend liegt bei beiden Stellen ein Re daktionsversehen vor). 3. Die Vcrtonungsfreiheit des Liedes ist vom Entwurf mit Recht aus dem geltenden Gesetz übernommen wor den. Sie ist als gesetzliche Lizenz normiert, sodaß nunmehr der Urheber des vertonten Sprachwerks gegenüber dem Urheber des Tontunstwerkes (nicht aber Dritten gegenüber) einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil an den Erträgnissen hat, die der Tonsetzer durch die urheberrechtliche Verwertung des Tonkunst- Werkes in Verbindung mit dem vertonten Text zieht. Gleich zeitig hat der Tonsetzer die Verwertungsfreiheit bezüglich des Tonkunstwerkes mit Text erhalten. (Schluß folgt.) Erzeugung und Verwendung von Papier »Was man von der modernen Papieimacherei wissen muß- sagt kurz und bündig H. Schwiegers »Kleine Papiersibel-ft, die sich als eine recht gute Orientierung für alle diejenigen erweist, die als Papierverbraucher für Druckzwecke einige Kenntnisse von den Eigen schaften und Eignungen der verschiedenen Papiersorteü haben müssen. Von den Rohstoffen und den Papierarten ausgehend behandelt der Verfasser zunächst die Aufbereitung der heute ln Frage kommenden Rohstoffe: Lumpen, Holzschliff, Holzzellstofs, Stroh und Altpapier und schildert bann unter Beigabe ganz ausgezeichneter Abbildungen die neuzeitliche Papierherstellung mit ihren gigantischen Maschinen. Dem Buchhändler wird vor allem der Abschnitt über die Be schaffenheit der Papiere von Wichtigkeit sein. Er wird mit Aus sicht, Oberfläche und Durchsicht des Papieres bekanntgemacht, der Unterschied zwischen Sieb- und Filzfeite wird auseinandergesetzt, desgleichen erklärt, was man unter Laufrichtung des Papiers zu verstehen hat und wie man diese feststem. Über Festigkeit und Deh nung, Leimung, Beschwerung und Decksähigkeit gelangt die Dar stellung zu der wichtigen Frage des Papiergewichts, dessen Berech nung an Beispielen klargemacht wird. Mit Erläuterungen über Volumen, Formate und Wasserzeichen schließt der Abschnitt. Es folgen zwei weitere Kapitel über Papier und Druck und, was für die Praxis von besonderem Wert ist, eine Anleitung zur Be rechnung der Papierkostcn für ein Buch bestimmter Auflage. Neben den schönen Abbildungen ist von besonderem Nutzen der kleine Papicrmuster-Anhang mit Proben. Die einzelnen Proben werden betrachtet: teils nach der Stosszusammcnsetzung, also ob Hadern, ') Heinz Schwieger: Kleine Papierfibel. Potsdam 1939, RUtten L Loening. 78 S. mit Abbildungen und 18 Blatt Papier- muster. 8" NM 1.88. Zellstoff, Holzschliff verwendet wurde, teils nach ihrer Oberfläche, ob sie maschinenglatt, satiniert, gestrichen ober gepreßt sind, schließlich nach ihrer Eignung für den Hoch-, Flach- ober Tiefdruck und nach ihren Wasserzeichen. Das alles wird ln einer sehr faßlichen Form vorgetragen, sodaß die »Kleine Papiersibel« sich als ein recht praktisches Hilfsmittel erweist, um eine erste praktische Grundlage für das nötige Wissen vom Papier zu gewinnen. Kür eine zweite Auslage könnten die zwei Setten historischer Einführung vielleicht etwas erweitert und diese von einigen Jrr- tümern befreit werden: die Kenntnis von der Papiermacherei ge langte nicht um 888 nach Afrika, sondern um 758 erst zu den Arabern in Samarkand, nach Ägypten erst im 18. Jahrhundert. Die erste deutsche urkundlich nachweisbare Papiermühle ist die von Ulman Stromer, 1398 in Nürnberg gegründet, sodaß 1948 auch die Kiinf- hundertsllnsztg-Jahrfeier der deutschen Papiermacheret begangen werben kann. B. Buchlisten über den deutschen Oftseeraum Den auf der buchhänblerischen Arbeitswoche »Deutsche See geltung» in Laboe (vom 26. bis 28. August) gehaltenen Vorträgen und der sich daran anschließenden Arbeit lagen zwei Verzeichnisse zu grunde, die beide unter dem Gedanken der Seefahrt und des deut schen Ostseeraumes stehen. Die eine Bllcherliste »See und Seefahrt ist eine von der Stadtbücherei Kiel herausgegebene Zusam menstellung, die alljährlich zur Kieler Woche erscheint. Die dies jährige Ausgabe enthält 1838 Titel des einschlägigen Schrifttums, die nach den Gebieten Geschichte, Naturkunde, Technik, Politik und Erlebnis alphabetisch ausgesührt sind. — Das zweite Verzeichnis »Die Ostsee. Eine Schrtfttumsauswahl zu dem Thema: Das Meer als Lebensraum» wurde von der Landeslettung der Reichs- Nr. SM Dienstag, den s. Oktober I9S9 «7S
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