38, 14. Februar 1930. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1131 Grenzbüchereidienst und Bildungspsiege Katholischer Deutscher Frauenbund Katholische Schulorganisation Deutschlands Preußische Akademie der Künste, Sektion für Dichtkunst Reichsausfchuß der Deutschen Iugendverbände Reichsministerium des Innern Reichsrundfunkgefellschaft Reichsstädtebund' Reichsverband der bildenden Künstler Reichsverband der Deutschen Presse Reichsverband des Deutschen Schrifttums Schutzverband Deutscher Schriftsteller Verband Deutscher Hochschulen Verband Deutscher Volksbibliothekare Verein Deutscher Bibliothekare Verein für das Deutschtum im Auslande Vereinigte Deutsche Prüfungsausschüsse für Jugend schriften Vereinigung der evangel. Frauenverbände Deutschlands Volksverein für das katholische Deutschland Zentralbildungsausschuß der katholischen Verbände Deutschlands. Der Arbeitsausschuß wählte aus Vertretern dieser Verbände einen engeren Arbeitsausschuß, der die Wünsche anderer, als Förderer des Buchtages hinzutretender Verbände, gern entgegennimmt, und, falls es gewünscht wird auch Ergänzungen zu dieser Aufstellung veröffentlicht. Mitteilungen nimmt das Sekretariat des Arbeitsausschusses in Leipzig, Gerichtsweg 26, entgegen. S. v. Kardorff M. d. R. Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Len Tag des Buches Sammlungen zum Tag des Buches Nach eingehenden Beratungen in den Sitzungen des Arbeitsausschusses und mit Fachleuten empfehlen wir, die Geldsammlungen für das Jugendbuch nach folgenden Richtlinien vorzubereiten und durchzuführen: I Grundsätzlich wird für Jugendbücher gesammelt. 2. Dem Charakter des Buchtages und feinen besonderen Zielen entsprechend, wird die Bildung von Ortsaus schüssen dringend empfohlen. Diese beschließen am besten vorher, welcher Stelle das gesammelte Geld zur Beschaffung von Jugendbüchern zugeführt werden soll. Z. Die Sammlung ist möglichst von den Ortsausschüssen gemeinsam durchzuführen. Dazu ist die Genehmigung der zuständigen Behörden durch Vermittlung der Polizeibehörden einzuholen. Der Arbeitsausschuß hat entspre chende Anträge an die zuständigen Ministerien gerichtet, damit von dort die Sammlungen allgemein genehmigt werden und die Polizeibehörden bereits unterrichtet sind, sobald öffentliche Sammlungen nachgefucht werden. Sollte dagegen eine allgemeine Sammlung nicht Zustandekommen, so könnten immerhin die einzelnen Bildungsvereine innerhalb ihrer Mitgliederkreise Mittel für Jugendbücher am Tage des Buches aufbringen bezw. sammeln; in diesem Falle dürfte polizeiliche Genehmigung nicht nötig sein. Auch könnte, falls sich kein Ortsausschuß bildet, von den einzelnen Verbänden öffentlich gesammelt werden; in diesem Falle ist die Genehmigung der Behörden ebenfalls einzuholen. ch Die Schulen werden beim Sammelwerk in die Ortsausschüsse einzugliedern sein. Die Beteiligung der Schulen an öffentlichen Sammlungen ist nur statthaft, wenn die Zustimmung der zuständigen Ministerien vorliegt. Dagegen wird es sich auf jeden Fall empfehlen, daß die Schulen im Rahmen der Ortsausschüsse für ihre eigenen Bedürfnisse sammeln, sei es für die Schülerbüchereien, fei es für Prämien an Schüler. 162*