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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1939
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- 1939-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1939
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Sohnes Karl Jlsemann, her nach der Rückkehr aus dem Felde eine vorzügliche Lehr- und Ausbildungszeit !n der Wailandl'Ichen Buch handlung, Aschassenburg, genossen hatte. Durch Erweiterung des eigenen Geschäftshauses und Neuerungen sucht er Buchhandlung und Druckerei den seit dem Umbruch immer größer werdenden Anfor derungen anzupassen. — In geistiger und körperlicher Frische kann der setzt sllnfundsiebztgjtlhrtge Gründer der Firma den Tag erleben, an dem er vor fünfzig Jahren fein Geschäft eröfsnete. Am Lü. Mai bestand die Buchhandlung der Berliner evang. Mtssionsgesellschast in Berlin, die Verlag und Sortiment betreibt, fünfzig Jahre. Ihr erster Geschäftsführer war Gerhard Kaufsmann. Gesetz über das Verlagsrecht. Erläuterungsbuch von A. Elster. 3. Allst, des Voigtländerschen Werkes. Berlin: Walter de Gruyter 1939. 204 S Lw. RM7.—. Der letzte Kommentar zum Gesetz über das Verlagsrecht ist vor zehn Jahren erschienen. Sonach besteht unbedingt Bedürfnis nach einer neuen Erläuterung des Verlagsrechtsgesetzes, welche die in zwischen eingctretene Entwicklung und die Rechtsprechung der neuesten Zeit auf diesem Gebiete enthält. Das Erscheinen eines neuen Ver- lagsrechtsgcsetzcs abwarten zu wollen, hätte doch wohl bedeutet, die Veröffentlichung eines solchen Kommentars aus recht lange Zeit zu verschieben. Fraglich konnte nur sein, ob es nicht zweckmäßig war, wenigstens das Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes abzu- wartcn, um seine Auswirkungen aus das verlagsrechtliche Gebiet tm neuen Kommentar gleich mit berücksichtigen zu können, vr. Elster gibt im Vorwort zu seinem Werk die Gründe an, weshalb er das nicht getan hat. Seine Erläuterungen des geltenden Gesetzes, an die er schon vor einigen Jahren unter Benutzung der Vorarbeiten Robert Voigtländers herangetreten ist, sollen nach Möglichkeit ihre Aufgabe, eine vorhandene Lücke zu schließen, bis zum Erlaß eines neuen Ge setzes erfüllen. Er hat aber Reformgcdanken, sofern sie auf Grund des geltenden Rechtes bereits durchführbar erscheinen, als praktisch geltendes Verlagsrecht behandelt. So kommt es, daß dem Leser allent halben die neuen Grundsätze, wie sie insbesondere tm Entwurf zum Urhcberrechtsgesetz enthalten sind, cntgegentrcten, und die Elstersche Arbeit ist durchaus aus sie abgeftellt. Der Verfasser sagt selbst, daß er den alten Voigtländerfchen Kommentar einer fast völligen Erneuerung unterziehen mußte. Immerhin ist festzustellen, daß Vieles aus dem Voigtländerschcn Werk erhalten geblieben ist, und zwar nicht nur hinsichtlich der äußeren Gestaltung bei der Einteilung des Stoffes, die bis zu einem gewissen Grade sich von selbst ergibt, sondern vor allen Dingen tm Text selbst. Alles, was im Lebenswerk Voigtländers — denn bas war sein Kommentar — Anspruch aus Dauer hat, ist von vr. Elster pietätvoll beibehalten worden. Insofern reiht der Verlag mit Recht bas Werk als R. Voigtländers Kommentar, neu bearbeitet von vr. Elster, in die Guttentagsche Sammlung Deutscher Retchsgesetzc ein. Stets aber führen die Erläuterungen bis in die Entwicklung der neuesten Zeit. Als Geleitwort zitiert der Verfasser aus einer früheren Ver öffentlichung folgende Sätze: »Das Verlagsrecht ist die Ausgletchsordnung zwischen dem schöpfe rischen Urheber und dem bas Werk betreuenden Verleger. Es handelt sich grundsätzlich nicht um individualistische Forderungen nach einem für den einen oder den anderen Partner größeren Rutzungsersolge, sondern um gemeinsame Förderung des größt möglichen Erfolges sür das geschaffene oder zu schaffende Werk zum Nutzen der Volksgemeinschaft durch verständige Erkenntnis und Abgrenzung der beiderseitigen Rechte«. In diesem Sinne hat vr. Elster seine Aufgabe als Kommentator gesucht und gelöst. Es ist, um Wert und Geltung des Kommentars zu kennzeichnen, nichts HInzuzusctzen. Es bleibt nur zu sagen, baß der Verfasser nicht nur kenntnisreicher Jurist, sondern zugleich auch er fahrener Verlagssachmann ist. Deshalb eignet sich seine Arbeit vor allen Dingen sür die Hand des Verlegers, der kaum in einer Frage der täglichen Veilagsarbcit vergeblich nachschlagen wirb. Musik- und Kunstverlag sind in noch weiterem Maße als im alten Voigtländer- schen Kommentar berücksichtigt. Im Anhang werden der Normalver trag zwischen schöngeistigen Schriftstellern und Verlegern, die An ordnung über seine Anwendung aus Jugenbschrtfttum, die Vertrags- normen bei wissenschaftlichen Verlagswerken und bas Dissertattons- abkommen mit abgedruckt. Das erhöht den Wert des Werkes für die Anwendung durch den Verleger. vr. Heß. Die Mainzer Gutenberg-Woche 1939 Die Stadt Mainz widmete auch in diesem Jahre ihrem grüßten Sohn Johannes Gutenberg aus dem Gefühl des Dankes und des Stol zes eine Festwoche, die wie immer den Höhepunkt des kulturellen Lebens der Stadt bildete. Namhafte Künstler des Schauspieles, der Oper, des Konzertsaales wie der Vortragskunst verhalfen ihr zu einem wahrhaft glanzvollen Verlauf und Erfolg. Die Wehrmacht eröfsnete die Fest woche am 17. Juni mit dem schon traditionell gewordenen Ständchen vor Thorwaldsens Gutenberg-Denkmal. Die eigentliche Eröffnungs feier fand am nächsten Tag im Kurfürstlichen Schloß statt, wo der Kulturdezernent vr. Hallier bekanntgab, daß die Stadt Mainz auf Anregung des Gauleiters Hessen-Nassau einen »Kulturpreis der Stadt Mainz« gestiftet habe, der dann am Schluß der Ver anstaltung in feierlicher Weise dem in Mainz lebenden Brückenhoch bauer Prof. Wilhelm Härter überreicht wurde. Vorangegangen war ein städtegeschichtlicheW Vortrag des Mainzer Oberarchivars vr. Diepenbach, der in formvollendeter Weise die Hörer über das »Stadtbild von Mainz im Wandel der Zeiten« unterrichtete und damit auch manchem Buchhändler und Antiquar wertvolle Anregung bot: Merian, Wenzel Hollar, Braun-Hoogen- berg sind nur einige in dem bunten Neigen der vielen Künstler, die alle das »Goldene Mainz« mit seiner türmereichen Nhein- fassade dargestellt haben. Im Verlauf der Woche, die dieses Mal zum großen Teil den Werken Robert Schumanns gewidmet war, stellten berühmte Künstler ihr Können unter Beweis. Das Stadt theater steuerte mit der komischen Oper »La dama boba« von Wolf- Ferrari und mit zwei prächtigen Aufführungen von Moliöres »Der eingebildete Kranke« und Kleists »Der zerbrochene Krug« seinen künstlerischen Anteil an dem festlichen Verlauf der Gutcirberg-Woche bei. Die werktätige Bevölkerung in Verbindung mit den am Werke Gutenbergs Schaffenden nahm in einer erhebenden musikalischen «Feierstunde zu Füßen des Gutenberg-Dcnkmals sowie in einem bunten Johannisfesttreiben in der Altstadt lebhaften Anteil am freudigen Gelingen der Festwoche. Die »G u t e n b e r g - G e s e l l s ch a f t« als die traditions bewußte Trägerin und Verkllnderin von Leben, Wesen und Werk des großen Meisters hielt am letzten Tag der Festwoche, Sonntag, den 24. Juni, ihre alljährlich stattfindende Generalversammlung im Kurfürstlichen Schloß ab. Für den Festvortrag mar der Schriftsteller vr. Rudolf Thiel aus Berlin gewonnen worden. Mit viel Humor und großer Sachkenntnis mußte der Redner — von einigen gewagten Hypothesen abgesehen — ein anschauliches Bild vom Werk und herbem Schicksal des Erfinders der Lithographie, Aloys Senefelder, zu geben. In dem anschließenden geschäftlichen Teil der Festsitzung berichtete der Oberbürgermeister vr. Barth als ge schäftsführender Vorsitzender von dem abgclaufenen Geschäftsjahr. Der verdienstvolle Direktor des Gutenberg-Museums vr. A. Nup- p e l appellierte an alle mitzuhelfen am weiteren Aufbau der Guten- berg-Gescllschaft und an der Vorbereitung zur Fünfhundert-Jahr feier 1940. Die an der Mainzer Staatsschule für Kunst und Handwerk tätigen Buch- und Schriftkünstler sowie die Albert- Eggebrecht-Presse zu Mainz veranstalteten aus Anlaß der Festwoche eine interessante Ausstellung ihres künstlerischen Schaf fens auf den Gebieten des Buchgewerbes und der freien und ange wandten Graphik, die recht erfreulichen Zuspruch fand. Alfred Schmidt- Wiesbaden. Großes Roman-Preisausschreiben des „Völkischen Beobachter" Der »Völkische Beobachter« wendet sich mit einem großzügigen Preisausschreiben an alle deutschen Dichter, Schriftsteller und an alle berufenen deutschen Volksgenossen im In- und Ausland, die glauben, einem Schicksal aus unserer Zeit im großen Zeitroman Form und Gestalt geben zu können. Diese Themenstellung ist nicht so aufzufassen, daß nur bas Schicksal eines einzelnen Menschen Dar stellung und Ausdruck finden darf, denn gerade in einer Zeit der sich bildenden deutschen Volksgemeinschaft wird sich das Schicksal bestimmter Menschengruppen in dichterischer Gestaltung formen lassen. Solche Menschengruppen können sich in den vielfachen Gemeinschaften des Staates und der Bewegung bilden, und so können manche Teil gebiete unseres völkischen Lebens den Hintergrund für ein schicksal haftes Geschehen abgeben. Obwohl unsere Zeit wie vielleicht selten eine Epoche reich an Erlebnissen und Schicksalen ist, konnte in den letzten Jahren die Beobachtung gemacht werden, daß in der dichterischen Gestaltung vielfach historischen Stoffen der Vorzug gegeben wurde. Vielleicht 531
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