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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1891
- Sprache
- Deutsch
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einem stattlichen Heere von Sortimentshändlern, die gleich einem Netze sich fast über die ganze Erde ausbreiten und die unermüd lich für die Verbreitung unserer Litteratur ihre volle Kraft ein- setzen. Wenn dieses buchhändlerische Netz von Sortimentern nicht vorhanden wäre, könnte ganz gewiß sich die Verlagsthätig- keit nicht in der bisherigen mächtigen Fülle weiter entsalten. Machen sich nun innerhalb unserer bewährten Einrichtungen Strömungen geltend, die dieses Netz zu zerreißen drohen, die das Sortiment aus seiner vermittelnden Stellung verdrängen wollen und deswegen der Gesamtheit unseres Buchhandels verderblich werden müssen, so ist es unsere Pflicht, die aus das Provinzial- Sortiment anstürmenden Angriffe zu bekämpfen und abzuwehren. Zwischen Verleger und Käufer wirkte das Sortiment lange Jahre in segens- und erfolgreicher Weise, und jeder einsichtige Verleger wird und muß die Thätigkeit und die Notwendigkeit des Sortiments anerkennen. Möchten wir zu seiner Erhaltung und Stärkung Mittel und Wege finden, die sich aus Recht und Billigkeit gründen und stützen. Die Schutz- und Heilmittel. Indem wir die zum Schutze des Provinzial-Sortiments gemachten Vorschläge und die Maßregeln gegen die Ausschrei tungen der Wiederverkäufe! namhaft machen, bitten wir diese Mittel in Bezug auf ihre Durchführbarkeit in weitere Er wägung zu ziehen. 1. Von fast allen Seilen wird eine veränderte Druckeinrichtung des Buchhändler-Adreßbuches verlangt, und zwar sollen die Mitglieder des Börsenvereins beziehungsweise ihre Firmen durch alle Abteilungen des Buchhändler-Adreßbuchs in leicht- kenntlicher Weise hervorgehoben werden. Es kann gewiß nicht geleugnet werden, daß die Börsenvereinsmitglieder den hervorragendsten und angesehensten Teil des Buchhandels bilden und daß die Sortimentsmitglieder des Börsen vereins fast allein maßgebend sind für die Verbreitung guter und wissenschaftlicher Litteratur. Für Verleger wie für Sortimenter ist es gleich wichtig, daß die meist größe ren Handlungen unter der übergroßen Menge kleiner und kleinster Firmen durch einen in die Augen fallenden Druck sich hcrvorheben. Erwünscht wäre es auch, wen» die bei de» Firmen stehenden Kommissionäre kenntlich gemacht würden, ob sie dem Leipziger Sortimenter- oder Kom missionär-Verein angehören. Die durch entsprechende Druckeiniichtung gewonnene leich tere Uebersicht über die bemerkenswerteren Geschäfte wird allseitig begrüßt werden, und es wird die Hervorhebung der Börsenvereins-Mitglicder gewiß noch eine größere Anzahl von Firmen veranlassen dem Börsenverein beizutreten. 2. Wie wir dargelegt habe», bezieht ein großer Teil aller Wiederverkäufe! jetzt von Leipziger Firmen, meist Kom missionären, da dieselben wegen ungebührlicher Ausnutzung der dem Platze Leipzig durch die Organisation des Buch handels gebotenen Vorteile günstigere Bedingungen gewähre» können, als cs dem Provinzialbuchhandel möglich ist. Da aber die Organisation des Buchhandels nicht geschaffen wurde, damit eine Anzahl Leipziger Handlungen dem Sortiment die wichtigsten Lebensbedingungen streitig macht, so würde es als eine Maßregel ausgleichendcr Ge rechtigkeit zu begrüßen sein, wenn sich eine freie Ver einigung von Provinzial-Verlegern bilden würde, die nach Leipzig überhaupt nur mit verkürztem Rabatt lieferten. Der Haupteinwurs gegen die Durchführbarkeit einer solchen weitgehenden, aber sehr wirksamen Maßregel wird damit be gründet, daß sich nicht alle Provinzial-Verleger dazu entschließen würden. — Selbstverständlich dürste eine solche Maßregel nur aus eigener Ueberzeugung und ohne jeden Zwang aus den Reihen der Provinzial-Vcr- leger hervcrgehen; — geschähe dies aber auch nur von Achtundfünszigster Jahrgang. einem Teil derselben, so würde die Wirksamkeit für den Schutz des Provinzial-Sortiments doch nicht ausbleiben. 3. Wenn sich für eine allgemeine Rabattverkürzung nach Leipzig der Provinzial-Berlag in der Gesamtheit nicht entscheiden könnte, so dürfte vielleicht Loch ein Teil desselben bereit sein, wenigstens den Buchbinder-Kommissionären und ihren Kommittenten nicht mit vollem Rabatt zu liefern. Im wesentlichen würden es die Firmen sein, die weder dem Leipziger Sortimenter- noch dem Kommissionär-Verein an gehören. Mit dieser Maßregel würden auch die dunkeln buchhändlcrischen Existenzen in Leipzig getroffen, die wie die Pilze aufschießen und teilweise gar nicht alz selbstän dige Geschäftsleute dastehen, deswegen aber um so un- gescheuter den Elementen als Vermittler sich darbieten, die aus ihren eigenen Namen nichts mehr erhalten können. Es ist ein anerkannter Unfug, daß jedermann in Leipzig, der einen Bestellzettel in buchhändlerischer Form sich drucken läßt, Bücher ohne große Schwierigkeiten zum Buch händlerpreise erhalten kann. 4. Auch würde es schon von heilsamem Einfluß fein, wenn sich die Verleger von Konkurrenz-Artikeln und Schulbüchern entschließen könnten, wenigstens diesen Teil ihres Verlags nach Leipzig allgemein nur mit verkürztem Rabatt zu liefern. Jede Besorgnis, daß darum weniger Exemplare eines Schul buches verkauft würden, wäre offenbar grundlos. Der Ver leger selbst hat das größte Interesse daran, daß ein Buch binder seinen Schulbücherbedars von Leipzig nicht billiger bezieht, als direkt vom Verleger, wie es heute sehr oft der Fall ist. 5. Die Bestimmung eines Höchstrabattes an die Wiederver käufer ist innerhalb der Kreisverbände zu verabreden und zu regeln; eine allgemein giltige Verpflichtung aus einen feststehenden Höchstrabatt wäre trotz der vielleicht ouseinander- gehenden Verhältnisse sehr erwünscht. Zum Wohle eines jeden einzelnen Provinzial-Sortimenters würde es aber ge reichen, wenn er über einen Rabatt von 15"/, an seine Wiederverkäufer nicht hinausgehen würde. 6 Insbesondere müßte auch in allen Kreisvereinen dahin ge strebt werden, den Rabatt an die sogenannten gelegent lichen Wiedcrverkäufer möglichst zu beschränken und da, wo er durch die Verhältnisse nicht durchaus geboten er scheint, durch Verminderung auf den zulässigen Skonto von 5"/o gänzlich abzuschaffen. 7. Der innerhalb der Verbände verabredete Rabatt an Wiederverkäufe! ist sowohl den Verlegern des betreffenden Verbands, als auch allen anderen Verlegern, insbesondere aber den Verlegern der Schulbücher, die in dem Verband gebraucht werden, mitznteilen, und sind diese Verleger zu ersuchen, bei direkten Lieferungen an Wiederverkänser jeder Art auch ihrerseits diesen Rabatt nicht zu über schreiten. 8. Die Wiederverkäufer schädigen, wie bereits bemerkt, das Provinzial-Sortiment besonders dadurch, daß sie ihren Kunden Rabatt in jeder Form gewähren — zum Teil ohne die vom Börsenvereins-Vorstande ergriffenen Gegen maßregeln zu kennen. Die Lieferanten müßten von Börsen vereins wegen otnr durch die Verleger-Vereine oder durch einzelne Verleger dasür haftbar gemacht werde», daß auch ihre Wiederverkänser die Rabattbestimmungen der Ver bände halten 9. Für das Provinzial - Sortiment dürsten von Verlegern größerer Lieferungswerke und Zeitschriften gerechtere Zu geständnisse, als die jetzt üblichen, wohl erwartet werde». Während es nämlich den Sortimentern einer Stadt nicht erlaubt wird, gemeinschaftliche Bezüge von Lieserungswerken und Zeitschriften unter Benutzung des Vorteils einer hohen Kontinuation zu machen, wird es den Buchbinder-Kommis- LS8
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