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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1891
- Sprache
- Deutsch
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167, 22. Juli 1891. Nichtamtlicher Teil. 4223 Verein durch die Herren Alfred Bonz, Anton Hossmann, Max Kielmann und August Weidmann vertreten. — Das iusolge einer Aufforderuug des Stuttgarter Handelsvereins vom Vorstande des Württembcrgischeu Buchhändler-Vereins an die hiesigen Mitglieder verschickte Rundschreiben bezüglich der Sonntags ruhe habe einen durchschlagenden Ersolg gehabt. Der Vorstand bitte alle Anwesenden, insbesondere die auswärtigen Mitglieder, dazu zu Helsen, daß unseren Mitarbeitern der wohlverdiente Ruhe tag erworben werde und erhalten bleibe. — Mit dem Wunsche, daß wir nun, nachdem sich der Sortimentsbuchhandel und das Publikum an die neue Verkehrsordnung gewöhnt hätten, einer ruhigeren Zukunst entgegengehen möchte», schließt der Vorstand den Jahresbericht. Der Kassabericht des Herr» Ad. Keil wurde von den Herren Aug. F. Prechtcr und Richard Kaufmann geprüft und richtig befunden, woraus der Vorstand mit Genehmigung der Ver sammlung dem Kassierer Decharge erteilte. Als Wahlmann für den Vereinsausschuß des Börsenvereins wurde Herr Alfred Bouz einstimmig gewählt. Aus der Ersatzwahl für den Ausschuß gingen die Herren Bonz-Stuttgart, Frey-Ulm und Kurtz-Stuttgart hervor. Der Ausschuß besteht demnach jetzt aus den Herren A. Bonz jVor- staud), L. Frey-Ulm, Ad. Keil-Stuttgart, P. Kurtz-Stuttgart und C Sonnewald-Tübingen. Bei Punkt L der Tagesordnung wurden einige interne, weitere Kreise nicht berührende Angelegenheiten besprochen und schließlich der Antrag des Herrn C. Engelhoru mit großer Majorität angenommen, daß von seiten des Ausschusses der Vor stand des Börsenvereins ersucht werde, dem Hofpredigcr Frommet auf die bekannte Aeußerung hin: »Napoleon habe nur ein gutes Werk gelhan -c.- in geeigneter Weise entgegenzutreteu. Um l1>/i Uhr schloß der Vorstand die Versammlung. Denkschrift über die Willderverkäufer - Frage Im Austrag des Verbands der Kreis- und Ortsvcrcine im Deutschen Buchhandel hcrausgegeben vom Vorstand des Verbands.*) Entstehung der Denkschrift Die Wiederverkäuserfrage beschäftigt schon seit vielen Jahren den Buchhandel, vorzugsweise, als den meistbeteiligten, den Sortimeutshandel, namentlich den der Provinz. Die mannigfachen Klagen des Provinzial-Sortiments kehrten in jeder buchhändlcrischen Versammlung wieder, ohne daß bisher Mittel und Wege gesunden werden konnten, die bestehenden Uebelstände zu beseitigen, ja es war nicht einmal möglich, auf den Versammlungen die Berechtigung der Klagen fcstzustellen und deren Ursachen in erwünschter Gründlichkeit zu prüfe» Es erhielt deshalb der Unterzeichnete Verbandsvorstand in der zwölften Abgeordneten-Versammlung der Kreis- und Orts vereine vom 3. Mai 189V den Auftrag, diese Angelegenheit in einer besonders zu berufenden Versammlung von Vertrauens männern zu beraten. Die Vertrauensmänner-Versammlung fand am i2. Oktober v I. in Weimar statt unter Anwesenheit der Herren K. Th. Ackermann-München, Joh. Ernesti jun.-Chemnitz, W. Hoss mann-Weimar, A. Huschke-Weimar, E. W. Marx-Weimar, O. Nauhardt-Leipzig, I. Ritter-Schwerin, llr. W. Ruprecht- Göttingen, L. Thelemann-Weimar, Fr. Thienemann jun.- Gotha, H ch. Voigt-Weimar, A. Westphalen - Flensburg, ') Die obige undatierte, vom frühere» Vorstande des Verbandes Unterzeichnete und uns inhaljlich bisher unbekannt gebliebene Denkschrift kam uns vom gegenwärtigen Lerbandsvorstandc mit dem Verlangen dcS Abdruckes, dem wir gern Nachkommen, soeben zu. Red. R. von Zahn-Dresden und des VerbandSvorstaudes Chr. Lim- bar th-Wiesbaden, K. von Zabern-Mainz und L. Gecks-Wies baden. Ei» Teil der Verbände hatte bedauerlicherweise die Beschickung der Versammlung abgelehnt, doch waren von mehreren schriftliche Gutachten über die Wiederverkäuserfrage eingcsandt worden. In der Versammlung wurde die Ausarbeitung einer Denk schrift beschlossen und der Verbandsvorstand mit der Abfassung derselben betraut Es konnte nicht die Ausgabe einer solchen Denkschrift sein, die lebhaften und eingehenden Verhandlungen der Weimarer Versammlung in ihren Einzelheiten zu verfolgen; sondern es war für die Klarstellung dieser Frage ersprießlicher, die verschiedenen Ansichten, Meinungen und Gesichtspunkte, wie sie in der Ver sammlung in Wort und Schrift sich kundgaben, in geordneter, übersichtlicher Weise zur Darlegung zu bringen. Der erste Entwurf dieser Denkschrift wurde sämtlichen Vertrauensmännern der Weimarer Versammlung und den Vor ständen der Kreis- und Ortsvereine zur Begutachtung und Ver besserung mitgeteilt. Unter Benutzung der eingegangenen Abänderungsvorschläge wenden wir uns mit der Denkschrift jetzt an den Verlagshandel selbst. Möge der Verlagshandel die Denkschrift nicht unbeachtet lassen; es werden i» ihr keine Zwangsmaßregeln in Vorschlag gebracht, sondern nur die Lage des Provinzial-Sortiments gegen über de» Wiederverkäufern dargelegt Der Verlagshandel kann sich nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er bereit ist mitzu wirken, das Provinzial-Sortiment in geeigneter Weise zu schützen. Sortimenter und Wiederverkäufe!. Wir werden zuerst festzustellen haben, wer Buchhändler, wer Wiederverkäufe! im buchhändlerischen Sprachgebrauch ist. l Als wirklicher Sortiments-Buchhändler wird der be trachtet, der den Bücherverkaus als Hauptgewerbe betreibt, der im Handelsregister*) verzeichnet ist, der Mitglied des Börsen vereins ist, der ein geordnetes Lager unterhält und sich für den Absatz neuer Bücher bemüht. Im Gegensätze dazu werden als Wiederverkäufe! zu bezeichne» sein: 2. Der sogenannte gewerbsmäßige Wiederverkäufer, d. h. der Nichtbuchhändler, der gewohnheitsmäßig den Bücherverkaus meist als Nebengewerbe betreibt, ohne eine buchhändlerische Aus bildung zu besitzen, der keinen geordneten buchhändlerischen Ge schäftsbetrieb unterhält, also in der Regel keinen Kommissionär in Leipzig hat und seinen Bedarf von einer naheliegenden Sorti ments-Buchhandlung bezieht. Es sind früher meistens die Buch binder und Schreibmaterialienhändler auf dem Lande gewesen, die für die Höhe des Umsatzes des Provinzial-Sortiments von wesent lichem Einfluß waren. Außer diesen bisherigen als wertvoll für das Provinzial- Sortiment anerkannten Wiederverkäufen! sind in neuerer Zeit vorwiegend durch die Thätigkeit der Leipziger sog. Buchbinder- Kommissionäre noch weitere dem Buchhandel sonst ganz scrnstehende Geschäfte und Persönlichkeiten von diesen Kommissionären zum Verkauf von Büchern und Zeitschriften veranlaßt und überredet worden und den alten Wiederverkäusern zur Seite getreten. Zu einem großen Teil haben sich die alten wie die neu geschaffenen Wiederverkäufe! einen Kommissionär in Leipzig ange- *1 Wir möchten hierbei doch auf die Thatsachc aufmerksam machen, daß die Eintragung in das Handelsregister, in Preußen wenigstens, ganz dem persönlichen Ermessen des Handelsrichters anhcimgegcben ist; es sind uns Fälle bekannt, wo die Eintragung verweigert wurde, ob schon nach unserem Standpunkte der Ansuchendc als vollgiltiger Buch händler zu betrachten war Es ist in hohem Grade zu wünschen, daß die betreffende Bestimmung in den Satzungen des Börsenvercins be seitigt wird, damit cs einer Anzahl wirklicher Buchhändler möglich ge macht wird, Mitglied des Börsenvercins und der buchhändlcrischen Ver bände zu werden.
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