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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1939
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19390422
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193904227
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
- Monat1939-04
- Tag1939-04-22
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des Leiters der Fachschaft Handel, Herrn Kretzschmar, nn glei chen Börsenblatt erläutert und durch Ausführungen über eine Mindestbuchführung für sortimenterische Kleinbetriebe im Bör senblatt vom 22, Dezember ergänzt wurde. Für einen Konten plan für Verlagsbetriebe sind Vorarbeiten gleichfalls ausgenom men und schon sehr weit gefördert worden. Auch für weitere Sparten ist dasselbe geplant. Es handelt sich zunächst nur um Empfehlungen. Über die etwaige Verbindlichmachung dieser Kontenpläne wird noch zu entscheiden sein. Die Zeit, die bis dahin bleibt, ist zweckmäßigerweise dafür zu benutzen, um die Umstellung rechtzeitig vorzubereiten und in Ruhe durchzuführen. Im Zusammenhang mit den Kontenplänen muß auch die Einrichtung des Wareneingangsbuches besonders erwähnt wer den. Es kommt nach den allge meinen Vorschriften nur für solche wareneingangrduch Betriebe in Frage, die keine ausreichende Buchführung besitzen. Über die zweckmäßige Einrichtung in Anpassung an die beson deren Bedürfnisse des Buchhandels hat sich Herr Kretzschmar in dem erwähnten Börsenblatt-Aufsatz ausführlich geäußert. Auf dem Gebiete des Eisenbahn- und Postrechts ist über Änderungen, die den Buchhandel berühren, nichts zu berichten. Dagegen waren in Zollfragen ver- klsenoatin, . - schiedentlich Verhandlungen zu füh- post Uno Zoll rm und Eingaben zu machen. So haben uns Beschwerden über den hohen Zoll bei der Einfuhr von Kalendern nach Jugoslawien und über die Weiterungen bei der Einfuhr von buchhändlerischem Werbematerial veranlaßt, das Reichswirtschaftsministerium zu bitten, Verhandlungen mit der jugoslawischen Regierung aufzunehmen. Wir beantragten, Kreuzbänder von der Vorlage bei den Zollstellen zu befreien, und, wenn dies nicht angängig sei, die Prüfungsgebühr wesent lich herabzusetzen. Beantragt wurde ferner die Aufhebung des Zolles bei der Einfuhr von Katalogen und Prospekten. Nach einer Mitteilung des Reichswirtschaftsministeriums ist es jedoch bisher nicht möglich gewesen, zu einer günstigeren Regelung zu gelangen. Lediglich die Zollfreiheit für Bücher in festem Ein band wurde erreicht. Bei der Einfuhr illustrierter Bücher in den Freistaat Danzig entstanden Weiterungen, zu deren Beseitigung wir ebenfalls die Vermittlung des Reichswirtschaftsministeriums erbaten. Im Freistaat Danzig gilt bekanntlich der polnische Zolltarif. Das polnische Finanzministerium hat dem Antrag auf generelle Be freiung illustrierter Werke, Atlanten usw. nicht entsprochen. Es muß sonach zur Erlangung der Zollsreiheit für die aufgesührten Werke nach wie vor die Genehmigung des polnischen Finanz ministeriums im Einzelsall beigezogen werden. solchen Fällen kann der Verleger damit rechnen, daß sein finan zieller Beitrag nicht fehlgeleitet ist. Das Prüfungsverfahren hat zur Auslese einer Reihe von Katalogen geführt, die den Anforderungen der zehnten Werbe- rats-Bekanntmachung entsprechen. Es befinden sich darunter kleine für die Massenverbreitung geeignete Kataloge und auch umfangreiche, die für die Spezialwerbung bei ausgewähltcn Kunden bestimmt sind. Auch neue Jahrgänge der Kataloge müs sen bei Erscheinen der Geschäftsstelle vorgelegt werden, da immer wieder geprüft werden muß, ob sie auch in der neuen Form noch den Anforderungen der zehnten Werberats-Bekanntmachung entsprechen. Das buchhändlerische Ausfuhrverfahren, aufgebaut auf den Ordnungen des Börsenvereins und dem Grundsatz des geschütz ten Ladenpreises, verhilft über seine ursprüngliche Aufgabe hinaus dem Ausfuhr Börsenverein zu Übersichten über die deutsche Buchausfuhr, die er bisher aus anderen unzureichenden Quellen nur mangelhaft erhielt. Die Umleitung der umfangreichen und recht verschieden artigen Ausfuhr der Ostmark auf das buchhändlerische Ausfuhr- verfahren hat sich durch enge Zusammenarbeit mit der Wirt- schastsstelle des deutschen Buchhandels gut vollzogen. Bei der Festsetzung der Umrechnungsschlüssel muß es dem Börsenverein und dem Buchhandel im Ausland darauf an kommen, durch gerechte geschützte Umrechnungsschlüssel vor Schleuder- Umrcchnungsfchiüssel Wettbewerb bewahrt zu bleiben. In voller Würdigung der be sonderen Verhältnisse in den angeschlossenen Vereinsgebieten sind die Wünsche des ausländischen Sortimentsbuchhandels weitgehend berücksichtigt worden. Überhöhungen haben aber immer zwangsläufig Unterbietungen zur Folge. Deshalb mußte der Börsenvercin in einigen Fällen mit Nachdruck für die fest gelegten Schlüssel eintreten. Es wurde versucht, die Vertriebspreise für deutsche Zeit schriften in Polen und Danzig einander anzugleichen. Der Reichsverband der Deutschen Zeitschriftcn-Verlcger hat uns hier bei wirksam unterstützt. Ein Arbeitsgebiet, das immer mehr an Bedeutung gewon nen hat, ist die Wahrnehmung der berechtigten Ansprüche des Buchhandels aus dem Gebiete der Devisengesetzgebung und der Devi- Vevisenrecht senbewirtschaftung. Hier handelt es sich vor allen Dingen auch immer darum, bei den anordnenden Stellen Verständnis für die besondere Lage des Buchhandels zu Wecken. Zu erwähnen ist die beratende Tätigkeit der Geschäftsstelle auf werberechtlichem Gebiete. Sie ist im Lause des Berichts jahres derart ausgebaut, daß allen Ansprüchen aus Auskunftserteilung werderecht Genüge geleistet werden kann. Auf Grund der im Einvernehmen mit dem Werberat der deutschen Wirtschaft erlassenen Bekanntmachung vom 14. Ja nuar 1837 hat der Börsenverein im Berichtsjahr eine Reihe von Bücherverzeichnissen auf ihren umfassenden Charakter hin geprüft. Nach der Bekanntmachung müssen alle Kataloge, in denen entgeltliche Wirtschastswerbung für andere betrieben wird, d. h. also, zu deren Finanzierung die Buchverleger beispiels weise durch Aufgabe von Anzeigen herangezogen werden, an die Geschäftsstelle des Börsenvereins gesandt werden. Entgeltliche Wirtschaftswerbung für andere darf nur in solchen Katalogen getrieben werden, die vom Börsenverein als umfassend im Sinne der zehnten Werberats-Bekanntmachnng anerkannt worden find. Dabei kommt es weniger auf den Umfang als auf die Sorgfalt der Zusammenstellung an. Es muß sich um eine objektive Ver lagsarbeit, um eine Zusammenstellung nach literarischen Ge sichtspunkten handeln. Lagerverzeichnisse oder Kataloge, in denen nur für die eigene Firma Werbung getrieben wird, scheiden von vornherein aus, auch wenn sie noch so umfangreich sind. Die Bücherverzeichnisse müssen vielmehr von einem größeren Kreis von Buchhändlern zur Werbung verwendet werden. Nur in Im Zusammenhang mit der Ausstellungstätigkeit des Bör senvereins und seiner Mitwirkung bei Ausstellungen, die von den dazu eingesetzten Stellen ver anlaßt werden, steht sein Einfluß Ausstellungen auf die Erfüllung von Anträgen aus Bücherspenden usw. Fol gende Ausstellungen führten wir durch oder wir waren an ihrer Durchführung maßgeblich beteiligt: Luftfahrt-Ausstellung Brüssel, Februar-März 1938; Deutsche Buchausstellung Plovdiv (Bulgarien), April-Mai 1938; Internationaler Chemie-Kongreß Rom, Mai 1938; Deutsche Buchausstellung Porthsmouth (England), Juni 1938 (aus Anlaß der Tagung der Library Association, London); Ausstellung »Strahlen und Heilkunde«, München, Juli- August 1938; Deutsche Buchausstellung in Thessaloniki (Griechenland), September-Oktober 1938; Deutsche Jugendbuch-Wanderausstellung im Sudetengau ab Dezember 1938. Die in früheren Berichten erwähnten Bemühungen zur An bahnung von Buchbesprechungen und die Zusammenarbeit mit allen Stellen, die der Förderung der deutschen Sprache und des Ab- wcrbung satzes von Gegenständen des deutschen Buchhandels im Aus lande dienen, wurden fortgesetzt. »14
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