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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1939
- Strukturtyp
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- Band
- 1939-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1939
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- Deutsch
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Hinsicht eine grundlegende Wandlung eintreten. — Im gleichen Sinne sprach abschließend auch der Landesleiter für Schrifttum, vr. Georg Grabcnhorst. Die Tagung wurde mit der feierlichen Übergabe der Ur kunden an die am 19. März geprüften Lehrlinge in den Hansa-Festfälen beschlossen. Der Landesobmann Hans Klinge gab seiner Genugtuung über die guten Leistungen der 8 hannover schen und 12 auswärtigen Prüflinge Ausdruck und forderte sie auf, auch künftig jedes Mittel zur Vervollkommnung ihres Wissens und Könnens zu benähen. Eine besondere Aufgabe falle dabei den Be- triebsführcrn zu, die sich ihrer Verpflichtung zur ständigen Förde rung des Leistungsgedankens bewußt sein müßten. Die Feststunde war mit einigen künstlerischen Darbietungen umrahmt. Werner Krynitz las mit bekannter Meisterschaft Paul Ernst: »Uber den Krieg« und einen Abschnitt aus Frih Reuters »Hanne Nütes Abschied«, der sich besonders wirkungsvoll in den Nahmen dieser Stunde einfügtc. Der innige Vortrag einiger Lieder von Hugo Wolf und Robert Schumann durch Marianne Harms sprach alle Festteilnehmer stark an. Zwischen den künstlerischen Vorträgen hatte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, A. Schirmeisen, mit Worten der Befriedigung über die von beiden Parteien bei den Prüfungen geleistete Arbeit die Urkunden zusammen mit je einem wertvollen Fachbuch übergeben. Der Landeslciter der Neichsschrifttumskammer, vr. Grabcnhorst» fand auch in diesem Jahre wieder zu Herzen gehende Schlußworte für die jüngsten Gehilfen des Gaues und verwies auf das stärkende Gefühl, das die überreichte Urkunde für das Leben bedeute. Es sei Grund, sich des Erreichten zu freuen, wenn auch mit dem Ab schluß der Lehrzeit das Lernen nicht aufhöre, sondern in vielerlei Hinsicht erst recht begänne. — Au diese Feierstunde schloß sich ein kameradschaftliches Zusammensein. Der Wunsch des Landcsobmannes, daß die Tagung Gelegenheit geben möge, nicht nur über fachliche Dinge zu sprechen, sondern auch das kameradschaftliche Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken, ist in vollem Umfang in Erfüllung gegangen und hat den Wunsch erstehen lassen, solche Gautagungen von Zeit zu Zeit, möglichst alle Jahre oder alle zwei Jahre zu wiederholen. Ein Wunsch, der die Mühen des Landcsobmannes und der Landesfachbcrater für das Zustande kommen dieser Tagung aufs schönste belohnt. H. Sp. Umschau in Wirtschaft und Recht Von Dr. K. Ludwig Lehrzeit für Kausleute in Sachsen. Die Gauwaltung Sachsen der DAF., der Neichstreuhändcr der Arbeit für Sachsen und die Wirtschaftskammer Sachsen haben die Dauer der kaufmännischen Lehre in folgender Weise geregelt: Die Lehrzeit beträgt drei Jahre. Sie wird auf zwei Jahre verkürzt, wenn der Lehrling mindestens zwei Jahre eine Vollhandelsschule oder einen Höheren Einjährigen Schülerfachkurs (35 Pflichtstunden) besucht hat. Die Lehre dauert zweieinhalb Jahre bei Abiturienten, die sich ver pflichten, an einem einjährigen Lehrliugsfachkurs (14—16 Wocheu- stuudeu) teilzuuchmen. Auf Grund besonderer Leistungen kann die zweicinhalbjährige Lehre um ein halbes Jahr verkürzt werden. Die Erziehungsbeihilfcn werden durch Tarifordnung festgesetzt. Bei ver kürzter Lehrzeit fallen für die Lehrlinge die Aufangsstufen der Er- ziehungsbcihilfc weg. — Diese Regelung von Dauer der Lehre und Berechnung der Erziehungsbeihilfen entspricht im wesentlichen den Richtlinien, die die Neichsschrifttumskammer (Gruppe Buchhandel) bereits seit einigen Jahren befolgt. Arbeitsämter sind Reichsbchörden. Durch die Verordnung über den Arbeitseinsatz vom 25. März 1039 (RGBl. I, S. 575) wurden am 1. April 1939 die Landesarbeitsämtcr und Arbeitsämter Reichsbchörden, die dem Neichsarbeitsminister unterstellt sind. Alle Grundstücke, Gebäude usw. gehen in das Eigen tum des Reiches über. Die Beamten werden unmittelbare Neichs- beamte, Dienstherr der Angestellten und Arbeiter wird das Reich. Provision bei Geschäftsvcrkäusen. In einem Gutachten stellt die Industrie- und Handelskammer Leipzig fest: Bei Grundstücksvcrkäufen ist eine Provision von 2—3 v. H., bei geringwertigen Objekten von höchstens 4—5 v. H. ange messen. Bei Geschäftsvcrkäusen liegen die Provisionen höher, und zwar sind bei Werten bis zu NM 5000.— — 10 v. H. angemessen. Bei höheren Werten muß eine entsprechende Herabsetzung eintreten. Kontrolle der Bürgersteuer. Nach dem Bttrgersteuergesetz überwachen die Finanzämter die ordnungsmäßige Einbehaltung und Überweisung der Bürgersteuer. Die Oberfinauzpräsidenten können aber auch die Gemeindebehörden hieran beteiligen, besonders ihnen die Außenprüfung übertragen. Der Deutsche Gemcindetag fordert die Gemeinden auf, sich der Außen prüfung vorzugsweise zu widmen, nicht nur größere Betriebe regel mäßig zu kontrollieren, sondern auch bei kleineren Betrieben und Eiuzelhaushaltcn Stichproben vorzunehmcn. Zahlungsverkehr mit Böhmen und Mähren. Durch Verordnung vom 21. März 1939 (RGBl. I, S. 555) ist das Währungsverhältnis der Reichsmark zur Krone mit Wirkung ab 22. März auf 10 :1 festgesetzt worden. Zahlungen können nur über die Deutsche Vcrrcchnuugskasse in Berlin und die Nationalbank in Prag geleistet werden. Bei Zahlungen für Abschlüsse vor dem 21. März gilt bei Verbindlichkeiten in Kronen die letzte Berliner Börsen- uotiz (K 100.— — NM 8.60), bei Verbindlichkeiten in Mark die letzte Prager Börscnnotiz (RM 100.— — X 1162,80). Gesetz über Aus- und Einfuhrverbote. Eine Neufassung dieses Gesetzes vom 25. März 1939 wird im RGBl. I, S. 578 ff. veröffentlicht, dazu eine Durchführungs-Ver ordnung vom 27. März (RGBl. I, S. 589 ff.). Das Gesetz gilt ab 1. April 1939 für das gesamte Reichsgebiet. Für das Altrcich bringt es keine Änderungen, aber mit ihm treten die bisherigen Ein- und Ausfuhrverbote zwischen Altreich, Österreich und Sudetenland außer Kraft. Gesetz über die Außcnhandelsstatistik. Dieses Gesetz vom 31. März 1939 (RGBl. I, S. 645 ff.) gilt ab 1. April 1939 und tritt au Stelle von elf Gesetzen und Verordnungen. Für das Altreich ändert sich beim Erhebungsverfahren und bei der statistischen Abgabe nichts Wesentliches. Normung in der gewerblichen Wirtschaft. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft hat der Ncichswirtschaftsminister am 24. März angeordnet, daß die Glie derungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft der Normung ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden, und der Neichswirtschafts- kammcr den Auftrag erteilt, mit dem Deutschen Normenausschuß die Normen zusammenzustellen, die für verbindliche Einführung in Frage kommen. Nach der Verbindlichkeitserklärung dürfen Aufträge und Lieferungen nur freigegeben werden, wenn sie den Vermerk »norm geprüft« tragen. Das Ausstcllungöjahr 1938. Aus dem Geschäftsbericht des Instituts für Deutsche Kultur- und Wirtschaftspropaganda: Die Ausstellungen gingen von 43 im Jahre 1937 aus 37 im Jahre 1938 zurück, und zwar wurden 26 wirt schaftspolitische und 11 kulturpolitische Ausstellungen veranstaltet. Die Besucherzahl stieg auf 5,3 Millionen, das sind rund 140 000 je Ausstellung gegen rund 80 000 im Jahre 1937. Von den wirtschafts- politischcn Ausstellungen waren 6 Fachschauen, 2 wurden von ein zelnen Organisationen veranstaltet, 18 waren Gebictsausstellungen, darunter 4 Gauausstellungen und 14 mit örtlichem Charakter. Die kulturpolitischen Ausstellungen beschäftigten sich mit den Themen »Der ewige Jude«, »Bolschewismus ohne Maske« und »Entartete Kunst«. Schaffung einer Volkskartei. Um die Personeustandsaufnahme durch die polizeilichen Melde- registcr zu ergänzen, wird eine Volkskartei geschaffen, die nach Ge burtsjahrgängen geordnet werden soll. Uber die Erfassung der Per sonen zwischen vierzehn und siebzig Jahren wird der Ncichsminister des Innern noch Verfügungen erlassen, während mit der Ausschrei bung der Karteikarten der Schulkinder mit Hilfe der Schulen z. Tl. bereits begonnen worden ist. Rcichsrecht in Österreich. Der Reichsfinanzministcr hat das Warenverzeichnis zum Zoll tarif, den Teil Hl der Anleitung für die Zollabfertigung und den Gebrauchszolltarif neu herausgegcben. Die Neuausgabe 2S8
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