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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1939
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 87 <!)!. 44) Leipzig, Sonnabend den 15, April 1S3S 108. Jahrgang Neue Bekanntmachungen der Neichsschrifttnmskammer Von Günther Genh Im »Völkischen Beobachter- vom 6, April 1839 bzw, 8, April 1939 (Börsenblatt Nr, 82 und 8S, 1939) sind die Amt lichen Bekanntmachungen der Reichsschrifttumskammer Nr, 131, 132 und 133 erschienen. Einschneidende Bedeutung hat die An ordnung zum Schutz der verantwortlichen Persönlichkeit im Buchhandel (Nr, 133), Der Grundsatz, dem diese Anordnung zum Durchbruch ver helfen will, ist dieser: der Buchhändler ist dem deut schen Volk verantwortlich für die Erfüllung seiner politischen Aufgabe, er haftet der Ge meinschaft, die vertreten wird durch den Be rufsstand, persönlich dafür mit seiner Berufs- chre und kann keinen anderen Interessen dienen. Am stärksten ist die Einflußmöglichkeit des Verlages, Deshalb bestimmt 8 5: der Verleger trägt die volle kultur politische und wirtschaftliche Verantwortung für die Erscheinun gen seines Verlages, Wenn ein Buchhändler seiner Berufung leben soll, so muß er frei fein von Bindungen an fremde Inter essen; deshalb schaltet die Anordnung aus dem Buchhandel das anonyme Kapital aus (8 1 b, o und o), verbietet Subventionen und Kredite, die nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten ge geben werden (8 k> Abs, I) und macht den Buchhändlerberuf grundsätzlich zu einem Beruf, der mit Wirtschaftsinteressen außerhalb des Buchhandels nicht verquickt fein darf (8 1 f,). Der Beruf verlangt vielmehr den vollen Einsatz der buchhänd- lerischen Persönlichkeit, und zwar auf Privatwirtschaftlicher Grundlage, Buchhandel, ganz besonders der Verlagsbuchhandel, ist also grundsätzlich kein Tätigkeitsfeld für die öffentliche Hand, für Kirchen, Vereine, Stiftungen usw, (81a und b). Andererseits soll natürlich auch der Buchhandel nicht mit dem Schein einer besonderen Bindung am Staat, der Partei oder an Körperschaften Geschäfte machen dürfen. Deshalb verbietet die Anordnung in § 8 Firmenbezeichnungen, in denen die Worte »deutsch-, »nationalsozialistisch- usw, Vorkommen, und sieht eine Ausnahmegenehmigung nur für besonders gelagerte Fälle vor. Daß ein Buchhändler, der sich in den Dienst eines religiösen Bekenntnisses stellt — und nur dieser —, dem Grundsatz der Ver antwortlichen Persönlichkeit entsprechend, weiter das entspre chende Schrifttum unter der entsprechenden Firma verlegen und verbreiten darf, ist selbstverständlich (§ 6), Für den Verlag ist diese Bestimmung eindeutig, ebenso für den Reise- und Versandbuchhandel: man spezialisiert sich ent weder in der Hauptsache auf das konfessionelle Schrifttum oder gibt diese Sparte ganz auf. Auch die konfessionell gebundene Buchhandlung oder Buchverkaufsstelle kann sich für dieses Schrifttum als Hauptsache entscheiden und eine entsprechende Firmenbezeichnung führen. Der Buchgroß- und -einzelhandel und die Leihbüchereien haben im allgemeinen bisher die kon fessionelle Sparte des Schrifttums neben allen anderen Sparten mitverbreitet. Diese Tätigkeit des Handels und Verleihs wird durch die Anordnung nicht entscheidend berührt. Ein Zwischen buchhändler oder Sortimenter, der die Wünsche seiner Kund schaft nach konfessionellem Schrifttum befriedigt, stellt sich nicht ,n den Dienst einer konfessionellen Sonderausgabe, Anders der Sortimenter, der Schaufenster und Ladentisch mit diesem Schrift tum garniert, Vertreter herausschickt und mit schriftlicher Re klame besonders für diese Sparte wirbt. » Welche besonderen Anforderungen in bezug aus die arische Abstammung an den Buchhandel genau wie an die Presse gestellt werden müssen <8 l ck), ist jedem klar, der weiß, wie sich buch händlerische Unternehmen in der Familie vererben, und der gesehen hat, wie jüdisches Blut in einer späteren Generation wieder durchschlagen kann. Hieraus ist ersichtlich, daß eine Über tragung der verschärften Ahnennachweisgrundsätze auf weitere Berufsgruppen der Reichsschrifttumskammer nicht in Betracht kommen wird, wie beispielsweise auf die Schriftsteller, deren Beruf sich erfahrungsgemäß im allgemeinen nicht vererbt. Auf den entsprechenden Ariernachweis für den nebenberuf lichen Vertrieb von Schrifttum, insbesondere für die Buchver kaufsstellen, hat die Reichsschrifttumskammer verzichtet, nachdem im November 1938 eine allgemeine Bereinigung des Einzel handels kraft Gesetzes stattgesunden hat (8 7 Abs, I), Das ist der Sinn der Anordnung in großen Zügen, Nun aber noch einige Einzelfragen: 8 l a schließt zwar die buchhändlcrische Betätigung der öffentlichen Hand aus, läßt aber durchaus die Möglichkeit offen, daß z, B, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sich durch Herausgeberverträge maßgebenden Einfluß auf das sie berüh rende Schrifttum sichert. 8 1 t> verlangt die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personalgesellschasten, Da gerade die größten betroffenen Be triebe innerhalb des Bereichs der Reichsschrifttumskammer gleichzeitig pressekammerpslichtig sind, so ist die Umwandlung bereits in erheblichem Umfange infolge der gleichlautenden An ordnung der Reichspressekammer erfolgt. Für die übrigen fei noch einmal gesagt, daß im allgemeinen die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ausreichende Möglichkeit bietet, fremde Kapitalien hereinzunehmen. Auf den nebenberuflichen Vertrieb bestimmter Buchgrup pen, die in die sogenannte Fachgeschäftsliste eingetragenen Fir men, findet das Verbot der anonymen Rechtsform keine An wendung (8 7 Abs, I), Ein Spielwaren-Groß- oder -Einzelhan delsunternehmen braucht also wegen des nebenher betriebenen Bilderbuchhandels seine G, m, b, H,-Form nicht aufzugeben. Was die Tätigkeit von Vereinen anbelangt, so sei noch her vorgehoben, daß die Tätigkeit der Buchgemeinschastcn durch diese Anordnung nicht behindert zu werden braucht, denn die Mit- >!!>!!!!!>!!!!!!!!!!>!!!!!I!!>!!!!>!!>!!I!!!!!!>!!>!!!!!!!!!!>!!!!!!!>!!!!!>!!!!!!!>!!!!!!!!!!!!!>!!!!!!!>!!>!>!!!!!!!>!!!!!!! Kantate 7959 Ihre Anmeldung für die Teilnahme an den Kantate-Ver- anstaltungen wird bis 22. April in Leipzig erwartet. Die Bekanntmachung, in der alle näheren Angaben enthalten sind sowie den Bestellzettel finden Sie im Börsenblatt Nr. 82 vom 6. April. Bei Zimmerbestellungen ist zu beachten, daß das Hotel Hausse nicht mehr besteht. »V3
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