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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1939
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 85 (R. 43) Leipzig, Donnerstag den IS. April 1SS9 106. Jahrgang Peter Llrban-Stiftung Verteilung der Erträgnisse für das Jahr 1939/40 Aus den Zinsen des Stiftungskapitals werden bedürftige Buchhandelslehrlinge unterstützt. Sie erhalten zur gründlichen Erlernung ihres Berufs Beihilfen für die Dauer eines Jahres in Höhe von 6oo RM. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, die Zahlung der ersten Rate Ende September. Bei der Bewerbung müssen Bedürftigkeit, gute Schulbildung und möglichst Reifezeugnis einer höheren Schule nach gewiesen werden. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, daß das Stipendium nur zur Ausbildung im Buchhandel gewährt wird. Bei Aus scheiden aus dem Buchhandel während der Ausbildungszeit entfällt nicht nur die Weiterzahlung, sondern es kann auch die bis dahin gewährte Unterstützung zurückverlangt werden. Bewerbungsschreiben sind unter Beifügung von ausführlichem Lebenslauf, Schulabgangszeugnis, Bedürstigkeitsnachweis und Zeugnis des Lehrherrn einzureichen an den Vorstand der Peter Urban-Stiftung, Leipzig C i, Gerichtsweg 26. Leipzig, den I2. April lyzy Der Vorstand der Peter Arban-Stiftung 0r. Eduard Urban vr. Albert Heß Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Ausschluß — Nichtausnahmc — Anschristgesuche Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat unter dem 25. November 1938 den Buchvertreter Arthur Kühne, Dresden-N. 1, Altmickten Nr. 5, aus der Reichsschrifttums- kammer ausgeschlossen. Damit ist dem Genannten jegliche Buch vertretertätigkeit untersagt. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 9. Dezember 1938 die Aufnahme des Buch vertreters Josef Heigl, München, Dachauer Straße 37III, in die Reichsschrifttumskammer abgelehnt. Damit ist dem Ge nannten jegliche kulturvermittelnde Tätigkeit im Bereiche der Reichsschrifttumskammer untersagt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß ein Herr Fritz Tjllmann, dessen Geburtsdatum nicht bekannt ist, der Reichs- schristtumskammer — Gruppe Buchhandel — bisher weder an- gehört noch zur Aufnahme gemeldet ist. Der Genannte, der zu letzt in Hagen (Westfalen) Buchwerbungen vorgenommen haben soll, ist infolgedessen nicht berechtigt, eine Buchvertretertätigkeit auszuüben. Die Buchvertreterin Helene Meyer geb. Kulle, geb. am 5. April 1898 zu Göttingen, zuletzt wohnhaft Braunschweig, Neue Straße 281., besitzt den Ausweis Nr. 7218; der Buchver treter Bruno Klossek, geb. 21. Dezember 1902 in Kreuz burg (OS.), zuletzt wohnhaft Kreuzburg, Pitschiner Straße 50, besitzt den Ausweis Nr. 1335. — Es war bisher nicht möglich, die derzeitige Anschrist und Beschästigungsfirma der Genannten festzustellen. Die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels werden daher gebeten, der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel —Leipzig C 1, Hospitalstraße 111., Mitteilung zu machen, falls sie sie beschäftigen oder ihre Anschrist kennen. Es war bisher nicht möglich, die derzeitige Anschrift und Beschästigungsfirma von Frau Johanna Kähne geb. Nas ser, geb. 24. Juni 1915 in Rötha b. Borna, zuletzt wohnhaft Leipzig C I, Talstraße 15, b. Lange, fcstzustellen, die ihre An meldung als Buchvertreterin vornahm. Die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels werden daher gebeten, der Reichsschrift tumskammer — Gruppe Buchhandel — Leipzig C 1, Hospital strabe 111., Mitteilung zu machen, falls sie Frau Kähne be schäftigen oder ihre Anschrift kennen. Es war bisher nicht möglich, die derzeitige Anschrift und Beschäftigungsfirma des Buchvertreters Paul Sprang, geb. 16. Februar 1907 in Darkehmen, zuletzt wohnhaft Königsberg, Drummstraße 35 b. Neumann, festzustellen. Die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels werden daher gebeten, der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — Leipzig C 1, Hospitalstraße 111., Mitteilung zu machen, falls sie Herrn Sprang beschäftigen oder seine Anschrift kennen. Die Notiz betreffend Herrn Karl M. Weber im Börsen blatt Nr. 253 vom 29. Oktober 1938 (S. 845) ist gegenstandslos geworden, weil dessen feste Anschrift nun bekannt ist. Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 133 Anordnung zum Schutz der verantwortlichen Persönlichkeit im Buchhandel Diese im Börsenblatt Nr. 82 vom 6. April erschienene Be kanntmachung tritt gemäß ihres § 11 mit der Verkündung im »Völkischen Beobachter« in Kraft. Wir weisen daraus hin, daß sie im »Völkischen Beobachter« Norddeutsche Ausgabe vom 9. April 1939 erschienen ist. !!>!!!>!>!!!>!!>!!>!!>!!!!!!!!!!!!!!I!!!!!!!!!!>!!!!!!!!!!!>!!!!!!!!>!!!!!!!!>!!>!!!!!>!>!!!!!!!!I!^!!>!!>!!!!!>!!!!>!!!!I!!! Kantate 7959 Auch an der Hauptversammlung des Börsenvereins können — wie an der Kundgebung des deutschen Buchhandels — die Mitglieder der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buch handel (selbständige und angestellte) teilnehmen, auch wenn sie nicht Mitglied des Börsenvereins sind. die Neichsbahn gewährt Fahrpreisermäßigung. Alles Nähere ist aus der Bekanntmachung in Nr. 82 vom 6. April ersichtlich. Die Tagungsfolge der Kantate-Veran staltungen ist in Nr. 78 vom 1. April veröffentlicht. !!!!!!!!!!!!!!!>!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!I!!!!!!!!>!!!!!!!!!!!!!I!!>!>!!!!!!!!!!!I!!!!!!!!!!>!!>!!!!!!!!!!!>!!!!!!!!!>!! Nr. 85 Donnerstag, den 18. April 1939 28V
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